Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

ten Anno 1532./ daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behalten möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

Butzer richtet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts auß / vnd macht D Lutherum verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D Lutherus schreibt dauonan Hertzogen in Preussen.

Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen.

Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln.

Johan. 6. cap.

Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

ten Anno 1532./ daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behaltẽ möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.

Butzer richtet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts auß / vñ macht D Lutherum verdechtig / als sey er zu den Zwinglianern getretten. D Lutherus schreibt dauonan Hertzogen in Preussen.

Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen.

Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln.

Johan. 6. cap.

Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0264" n="248"/>
ten                      <note place="left">Anno 1532.</note>/ daß sie schreiben vnd fürgeben /                      als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg                      vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben                      lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession /                      gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung                      nichts desto weniger behalte&#x0303; möchten / welchs denn ein greifflich                      geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl                      der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen.</p>
        <note place="left">Butzer richtet mit seinen Conciliationibus nicht viel guts                      auß / vn&#x0303; macht D Lutherum verdechtig / als sey er zu den                      Zwinglianern getretten. D Lutherus schreibt dauonan Hertzogen in                      Preussen.</note>
        <p>Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die                      Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat                      sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr                      Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd                      vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende /                      Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der                      Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht /                      welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige                      Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche                      Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri                      Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden /                      wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen.</p>
        <p>Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen                      außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke                      mit jhnen von der Sache zuhandeln.</p>
        <note place="left">Johan. 6. cap.</note>
        <p>Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom                      Abendmal nichts redet / handlet
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[248/0264] ten / daß sie schreiben vnd fürgeben / als habe man die vier Stedte / so jhre sonderliche Confession zu Augspurg vbergeben / dabey (sonderlich im Artickel vom Abendmal) frey / vnnd also bleiben lassen / daß dieselbige gleich der Augspurgischen Sächsischen Confession / gelten / vnd von jhnen gebraucht werden / vnd sie jre vorige Zwinglische meinung nichts desto weniger behaltẽ möchten / welchs denn ein greifflich geticht ist / der gemeinen Friedshandlung / so damals im namen vnd auß befehl der hohen Obrigkeit angestellet worden / gantz vnd gar entgegen. Anno 1532. Im selben jhar / weil von Buceri Conciliationibus oder vergleichungen / durch die Sacramentierer allerley außgesprenget / vnd den Leuten eingebildet ward / hat sich darüber allerley rottierung in Preussen zugetragen / als were numehr Lutheri meinung / daß man der Zwinglischen Lehr wol möchte vngehindert vnd vngeschewet / freyen weg vnnd paß / auch in der protestierenden Stende / Euangelischen reinen Kirchen vnnd Schulen / gönnen vnnd geben. Daruon hat der Hertzog in Preussen an D. Lutherum geschrieben / vnnd rhat bey jhm gesucht / welcher jhm nicht allein Christlich geantwortet / sondern auch dieselbige Antwort öffentlich in druck lassen außgehen. Vnd weil darinne allerley nützliche Lehr / erinnerung vnd warnung begriffen / wider die damals vorstehende Buceri Conciliationes, die von den Zwinglianern auff jhre Seitten gedeutet wurden / wollen wir darauß etliche fürneme stück verzeichnen. Ich habe (spricht D. Luther) diese Schrifft durch den druck wollen lassen außgehen / den Schwermern abermal damit anzuzeigen / daß ich nicht mehr gedencke mit jhnen von der Sache zuhandeln. Was das sechste Capittel Johannis anlangt / so ists war / daß Christus darinn vom Abendmal nichts redet / handlet

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/264
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/264>, abgerufen am 22.11.2024.