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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.

Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (wenn ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß guten Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.

Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.

So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich d Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten:

Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-

Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme /Anno 1535. vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben.

Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten.

Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem.

So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction /Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden.

Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mitD. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. nachfolgenden worten:

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[319/0335] Vnd ist kein zweiffel / er wirt solches auß den Patribus vor jhme / vnd auß dem gewöhnlichen brauch seiner zeit / genommen haben. Anno 1535. Zum siebenden / wenn man mir diese stück / so jetzt erzehlet / alle bleiben läßt / wil ich mich nicht viel bitten lassen. Denn Gott sey mein zeuge / ich wolte / wenn es müglich were / diese vneinigkeit mit meinem Leib vnd Blut (weñ ich auch mehr denn einen Leib hette) gerne abkäuffen / aber wie sol ich jm thun? Sie sind vielleicht auß gutẽ Gewissen / mit dem andern verstand gefangen / darumb wöllen wir sie gerne dulden / sind sie rein / so wirdt sie Christus der HERR wol erretten. Dagegen bin ich auch warlich mit gutem Gewissen mit dem andern verstande gefangen / es were denn / daß ich mich selber nicht kennete / darumb dulden sie mich / wo sie es nit mit mir können halten. Vnd ist summa das vnser meinung / daß warhafftig / in vnd mit dem Brot / der Leib Christi gessen wirt / also / daß alles / was das Brot wireket vnd leidet / der Leib Christi wircke vnnd leide / daß er außgetheilet / gessen / vnd mit den Zänen zubissen werde propter vnionem Sacramen talem. So ferrne gehet Doct. Lutheri bedencken vnd Instruction / welche Philippus mit sich gen Cassel genommen / vnnd darauff mit Bucero handlung gepflogen / vnd so ferrne kommen / daß Bucerus sich erkläret / er wölle der Augspurgischen Confession vnnd Apologia / so von Chur vnnd Fürsten dem Keyser vbergeben / mit den seinen gemäß lehren / Nemlich / daß Christi Leib warhafftig vnd wesentlich im Brot deß Abendmals deß HERRN gereichet / empfangen vnd gessen werde / vnd daß auff solche seine erklärung / nun wol könne ein Concordia an vnd auffgerichtet vnd beschlossen werden. Bucert erklärung / sich ď Augspurgischen Confession gemäß zu verhalten / vnd also zu lehren. Hierauff hat Lutherus sein bedencken abermals gestellet / mit nachfolgenden worten: D. Lutheri Christlich gemüt zur Concordia. Auff deß Butzers meinung / so M. Philippus von Cassel ge-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/335>, abgerufen am 26.11.2024.