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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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ley Leute / so der getroffenen Concordj nicht alle gleichwol gewogenAnno 1536. / vorhanden gewesen / gethan sol haben / davon / vnnd was etwa dergleichen ist / Myconij schreiben / welches vorher meldung geschehen / den bericht gibt / daß mit den Oberländischen Theologen / der abscheid genommen / daß sie bey den jrigen die maaß wolten halten / daß die gegenlehre / so die noch in etlicher Hertzen steckte / fürsichtig vnd gemehlig möchte hinweg genommen / vnd die ware meinung / als bey schwachen möcht fürgetragen vnd erkläret werden. Daher Bucerus in derselben declaration bey den seinen mit angehenget hat / daß dreyerley Leute diß Sacrament nemmen können / da etliche gantz Gottloß / die alles verachten vnnd verlachen / vnnd nichts gläuben / was der HERR sagt / vnd daß die jenigen nit mehr denn Brot vnd Wein empfahen. Die andern weren die vnwirdigen. Die dritten die wirdigen / vnd solchs haben etliche Meuchel-Caluisten / welche hernach zu Wittenberg den elenden Sacramentirischen lermen angerichtet / zum schein vnnd behelff / anfänglich fürgefasset. Weil aber solches von den dreyerley Leuten / in der Wittenbergischen handlung / so etliche Tage gewehret / nicht mit einem wort gedacht. 2. In der geschriebenen Concordia auch nicht. 3. Vnd auch nicht in Buceri Retractationibus, davon hernach bald meldung geschehen sol / so bleiben wir billich dabey / daß Paulus nur zweyerley Leute oder Gäste / so bey diesem Abendmal gefunden werden / gedenckt. So ists doch am sichersten vnd besten (weil die erfahrung gegeben / vnnd außgeweiset hat / was man die länge mit der disputation / de triplici hominum genere suchet vnd meinet) daß man dabey bleibe / wie es in der handlung / vnnd in Formula Concordiae, auß vnd nach S. Pauli anleitung vnd außspruch gefasset ist. Vnd daß man dabey auch / wie in der Concordihandlung gedacht / in acht habe / daß man solche Leute / als de primo genere nicht leichtlich zulassen / sondern mit gebührlichem ernst vom Tisch deß HERRN abweise / abhalte vnd außschliesse. Daß wir aber zu vnser Historia wider kommen / wöllen wir / was so bald auff die ge-

ley Leute / so der getroffenen Concordj nicht alle gleichwol gewogenAnno 1536. / vorhanden gewesen / gethan sol haben / davon / vnnd was etwa dergleichen ist / Myconij schreiben / welches vorher meldung geschehen / den bericht gibt / daß mit den Oberländischen Theologen / der abscheid genommen / daß sie bey den jrigen die maaß woltẽ halten / daß die gegenlehre / so die noch in etlicher Hertzen steckte / fürsichtig vñ gemehlig möchte hinweg genommen / vnd die ware meinung / als bey schwachen möcht fürgetragen vnd erkläret werden. Daher Bucerus in derselben declaration bey den seinen mit angehenget hat / daß dreyerley Leute diß Sacrament nemmen können / da etliche gantz Gottloß / die alles verachten vnnd verlachen / vnnd nichts gläuben / was der HERR sagt / vnd daß die jenigen nit mehr denn Brot vnd Wein empfahen. Die andern weren die vnwirdigen. Die dritten die wirdigen / vnd solchs haben etliche Meuchel-Caluisten / welche hernach zu Wittenberg den elenden Sacramentirischen lermen angerichtet / zum schein vnnd behelff / anfänglich fürgefasset. Weil aber solches von den dreyerley Leutẽ / in der Wittenbergischen handlung / so etliche Tage gewehret / nicht mit einem wort gedacht. 2. In der geschriebenẽ Concordia auch nicht. 3. Vnd auch nicht in Buceri Retractationibus, davon hernach bald meldung geschehen sol / so bleiben wir billich dabey / daß Paulus nur zweyerley Leute oder Gäste / so bey diesem Abendmal gefunden werden / gedenckt. So ists doch am sichersten vnd besten (weil die erfahrung gegeben / vnnd außgeweiset hat / was man die länge mit der disputation / de triplici hominum genere suchet vñ meinet) daß man dabey bleibe / wie es in der handlung / vnnd in Formula Concordiae, auß vnd nach S. Pauli anleitung vñ außspruch gefasset ist. Vnd daß man dabey auch / wie in der Concordihandlung gedacht / in acht habe / daß man solche Leute / als de primo genere nicht leichtlich zulassen / sondern mit gebührlichem ernst vom Tisch deß HERRN abweise / abhalte vnd außschliesse. Daß wir aber zu vnser Historia wider kommen / wöllen wir / was so bald auff die ge-

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[349/0365] ley Leute / so der getroffenen Concordj nicht alle gleichwol gewogen / vorhanden gewesen / gethan sol haben / davon / vnnd was etwa dergleichen ist / Myconij schreiben / welches vorher meldung geschehen / den bericht gibt / daß mit den Oberländischen Theologen / der abscheid genommen / daß sie bey den jrigen die maaß woltẽ halten / daß die gegenlehre / so die noch in etlicher Hertzen steckte / fürsichtig vñ gemehlig möchte hinweg genommen / vnd die ware meinung / als bey schwachen möcht fürgetragen vnd erkläret werden. Daher Bucerus in derselben declaration bey den seinen mit angehenget hat / daß dreyerley Leute diß Sacrament nemmen können / da etliche gantz Gottloß / die alles verachten vnnd verlachen / vnnd nichts gläuben / was der HERR sagt / vnd daß die jenigen nit mehr denn Brot vnd Wein empfahen. Die andern weren die vnwirdigen. Die dritten die wirdigen / vnd solchs haben etliche Meuchel-Caluisten / welche hernach zu Wittenberg den elenden Sacramentirischen lermen angerichtet / zum schein vnnd behelff / anfänglich fürgefasset. Weil aber solches von den dreyerley Leutẽ / in der Wittenbergischen handlung / so etliche Tage gewehret / nicht mit einem wort gedacht. 2. In der geschriebenẽ Concordia auch nicht. 3. Vnd auch nicht in Buceri Retractationibus, davon hernach bald meldung geschehen sol / so bleiben wir billich dabey / daß Paulus nur zweyerley Leute oder Gäste / so bey diesem Abendmal gefunden werden / gedenckt. So ists doch am sichersten vnd besten (weil die erfahrung gegeben / vnnd außgeweiset hat / was man die länge mit der disputation / de triplici hominum genere suchet vñ meinet) daß man dabey bleibe / wie es in der handlung / vnnd in Formula Concordiae, auß vnd nach S. Pauli anleitung vñ außspruch gefasset ist. Vnd daß man dabey auch / wie in der Concordihandlung gedacht / in acht habe / daß man solche Leute / als de primo genere nicht leichtlich zulassen / sondern mit gebührlichem ernst vom Tisch deß HERRN abweise / abhalte vnd außschliesse. Daß wir aber zu vnser Historia wider kommen / wöllen wir / was so bald auff die ge- Anno 1536.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/365>, abgerufen am 24.11.2024.