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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1536.

Genug von der summa der erklärung Buceri / wie er die Concordi andern erzehlet vnd außgelegt hat / vnd ob er gleich in etlichen puncten Zwinglium vnd Oecolampadium wil entschüldigen / so ist doch vnuerneinlich / daß er zu Luthero getretten / vnd (wie Lauatherus selbst schreibt) seine vorige Lehr vom Nachtmal / die er vorhin vertheidigt / retractieret vnd geändert / wie auch Philippus schreibt / In Epist. ad D. Brentium.Nunc ipsi se ad Lutherum inflectunt, Sie lencken sich jetzt nach dem Luther / vnd werden durch etliche Sprüche der alten Kirchenlehrer bewegt.

Capito bekennt sich zu D. Luthers Lehr.

Gleicher weise hat auch Capito auß Straßburg gegen Wittenberg geschrieben: Wir habens dahin gebracht / daß jetzt zu Basel ein Fürtrefflicher zum Volck geredt: Liebe fromme Christen / jr dürffts nicht darfür halten / daß man euch nichts mehr denn Brodt Straßburger paediger öffentlich be kenntniß / dz sie zu D. Lu thero getret ten seyn.vnd Wein / oder leere Zeichen gebe / wie jr bißher gemeinet habt / vnd also auch gelehret worden seydt / etc. Wir Kirchendiener reichen euch mit dem Warzeichen (Brodts vnd Weins) den waren Leib / vnnd das ware Blut Christi / etc. Daß aber vnrühige Köpffe dürffen öffentlich schreiben / welches nicht vnbillich den Herrn D. Luthern verdreußt / es sey eben jhr hievorige meinung in den Artickeln der Concordi / da zeuget vnnd streitet wider sie jhr eigen Gewissen / deß gemeinen Manns Vrtheil / vnnd die hiervor getruckten Bücher / also / daß sie hiemit viel mehr jhr eygen leichtfertigkeit an Tag geben / denn daß sie dem ansehen Doct. Luthers solten etwas abbrechen / etc.

Prediger zu Augspurg.

Wie auch die Lehrer vnd Kirchendiener zu Augspurg obgemelte Concordi verstanden vnnd angenommen / kan auß jren Episteln leichtlich ersehen werden / weil sie bekennen / daß sie zuvor gejrret haben / wie Wolffgang Musculus im Monat September / An Wolffgang Musculus bekennet / er habe gejrret.no 36. mit diesen Worten gegen Wittenberggeschrieben hat: Glorias nunquam admissi erroris non agnoscimus, quod si quis cas nobis affingit, non parum cum nos, tum Concordian laedit. Wir erkennen den ruhm nicht / daß wir nicht gejrret hetten /

Anno 1536.

Genug von der sum̃a der erklärung Buceri / wie er die Concordi andern erzehlet vnd außgelegt hat / vnd ob er gleich in etlichen puncten Zwinglium vnd Oecolampadium wil entschüldigen / so ist doch vnuerneinlich / daß er zu Luthero getretten / vnd (wie Lauatherus selbst schreibt) seine vorige Lehr vom Nachtmal / die er vorhin vertheidigt / retractieret vnd geändert / wie auch Philippus schreibt / In Epist. ad D. Brentium.Nunc ipsi se ad Lutherum inflectunt, Sie lenckẽ sich jetzt nach dem Luther / vnd werden durch etliche Sprüche der alten Kirchenlehrer bewegt.

Capito bekennt sich zu D. Luthers Lehr.

Gleicher weise hat auch Capito auß Straßburg gegen Wittenberg geschrieben: Wir habens dahin gebracht / daß jetzt zu Basel ein Fürtrefflicher zum Volck geredt: Liebe fromme Christen / jr dürffts nicht darfür halten / daß man euch nichts mehr denn Brodt Straßburger paediger öffentlich be kenntniß / dz sie zu D. Lu thero getret ten seyn.vnd Wein / oder leere Zeichen gebe / wie jr bißher gemeinet habt / vñ also auch gelehret worden seydt / etc. Wir Kirchendiener reichẽ euch mit dem Warzeichen (Brodts vnd Weins) den waren Leib / vnnd das ware Blut Christi / etc. Daß aber vnrühige Köpffe dürffen öffentlich schreiben / welches nicht vnbillich den Herrn D. Luthern verdreußt / es sey eben jhr hievorige meinung in den Artickeln der Concordi / da zeuget vnnd streitet wider sie jhr eigen Gewissen / deß gemeinen Manns Vrtheil / vnnd die hiervor getruckten Bücher / also / daß sie hiemit viel mehr jhr eygen leichtfertigkeit an Tag geben / denn daß sie dem ansehen Doct. Luthers solten etwas abbrechen / etc.

Prediger zu Augspurg.

Wie auch die Lehrer vnd Kirchendiener zu Augspurg obgemelte Concordi verstanden vnnd angenommen / kan auß jren Episteln leichtlich ersehen werden / weil sie bekennen / daß sie zuvor gejrret haben / wie Wolffgang Musculus im Monat September / An Wolffgang Musculus bekennet / er habe gejrret.no 36. mit diesen Worten gegen Wittenberggeschrieben hat: Glorias nunquam admissi erroris nõ agnoscimus, quòd si quis cas nobis affingit, non parum cùm nos, tùm Concordiã laedit. Wir erkennen den ruhm nicht / daß wir nicht gejrret hetten /

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[362/0378] Genug von der sum̃a der erklärung Buceri / wie er die Concordi andern erzehlet vnd außgelegt hat / vnd ob er gleich in etlichen puncten Zwinglium vnd Oecolampadium wil entschüldigen / so ist doch vnuerneinlich / daß er zu Luthero getretten / vnd (wie Lauatherus selbst schreibt) seine vorige Lehr vom Nachtmal / die er vorhin vertheidigt / retractieret vnd geändert / wie auch Philippus schreibt / Nunc ipsi se ad Lutherum inflectunt, Sie lenckẽ sich jetzt nach dem Luther / vnd werden durch etliche Sprüche der alten Kirchenlehrer bewegt. In Epist. ad D. Brentium. Gleicher weise hat auch Capito auß Straßburg gegen Wittenberg geschrieben: Wir habens dahin gebracht / daß jetzt zu Basel ein Fürtrefflicher zum Volck geredt: Liebe fromme Christen / jr dürffts nicht darfür halten / daß man euch nichts mehr denn Brodt vnd Wein / oder leere Zeichen gebe / wie jr bißher gemeinet habt / vñ also auch gelehret worden seydt / etc. Wir Kirchendiener reichẽ euch mit dem Warzeichen (Brodts vnd Weins) den waren Leib / vnnd das ware Blut Christi / etc. Daß aber vnrühige Köpffe dürffen öffentlich schreiben / welches nicht vnbillich den Herrn D. Luthern verdreußt / es sey eben jhr hievorige meinung in den Artickeln der Concordi / da zeuget vnnd streitet wider sie jhr eigen Gewissen / deß gemeinen Manns Vrtheil / vnnd die hiervor getruckten Bücher / also / daß sie hiemit viel mehr jhr eygen leichtfertigkeit an Tag geben / denn daß sie dem ansehen Doct. Luthers solten etwas abbrechen / etc. Straßburger paediger öffentlich be kenntniß / dz sie zu D. Lu thero getret ten seyn. Wie auch die Lehrer vnd Kirchendiener zu Augspurg obgemelte Concordi verstanden vnnd angenommen / kan auß jren Episteln leichtlich ersehen werden / weil sie bekennen / daß sie zuvor gejrret haben / wie Wolffgang Musculus im Monat September / An no 36. mit diesen Worten gegen Wittenberggeschrieben hat: Glorias nunquam admissi erroris nõ agnoscimus, quòd si quis cas nobis affingit, non parum cùm nos, tùm Concordiã laedit. Wir erkennen den ruhm nicht / daß wir nicht gejrret hetten / Wolffgang Musculus bekennet / er habe gejrret.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/378>, abgerufen am 24.11.2024.