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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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gesetzte Anno 1536.erzehlung genommen auß den worten der gefasten vnnd vnterschriebenen Formule Concordie / vnd auß der erklärung / die Bucerus selber nicht allein den seinen / oder diesem vnnd jenem / so etwa zu weit verjrret / sondern in seinen retractationibus, in gemein / für der gantzen Kirchen öffentlich selbst gethan hat / wie auch dergleichen die Oberländischen Theologi bald nach jrer wider anheim kunfft / mit Brieffen / gegen die Lutherischen / noch in demselbigen Jar / sich erkläret haben.

Was nun also auß gutem beständigem grunde von der Concordi handlung / verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug seyn. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender Handlung / mit seiner eigenen Handt auffgezeichret / zu dem ende / daß ers andern auch communicieren möchte / vnnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche Verzeichniß in eine ordnung gebracht / vnd schrifftlich an M. Veit Dieterichen lassen abgehen / auff daß also ferrner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns genug seyn zu bekräfftigung der Historien / wie es mit der Concordi Handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordi Handlung / meldung geschehen / wie im nach folgenden Jar folgen wird.

Hie aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zu melden / daß gleichsfals ein andere weitläufftigere Historia mit dem Tittel / als sey sie vom Bucero beschrieben / in seinem Tomo Angli cano, fol. 649. von der Concordi handlung / gefunden wirdt: Davon wir diesen bericht thun / nemlich / daß derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem Leben also publicirt worden sey / Sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher Bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen.

Vnd was gemeldte Historiam belangt / ist viel mit darunter

gesetzte Anno 1536.erzehlung genommen auß den worten der gefasten vnnd vnterschriebenen Formule Concordie / vñ auß der erklärung / die Bucerus selber nicht allein den seinen / oder diesem vnnd jenem / so etwa zu weit verjrret / sondern in seinẽ retractationibus, in gemein / für der gantzen Kirchen öffentlich selbst gethan hat / wie auch dergleichẽ die Oberländischen Theologi bald nach jrer wider anheim kunfft / mit Brieffen / gegen die Lutherischẽ / noch in demselbigen Jar / sich erkläret haben.

Was nun also auß gutem beständigem grunde von der Concordi handlung / verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug seyn. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender Handlung / mit seiner eigenen Handt auffgezeichret / zu dem ende / daß ers andern auch communicieren möchte / vnnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche Verzeichniß in eine ordnung gebracht / vnd schrifftlich an M. Veit Dieterichen lassen abgehen / auff daß also ferrner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns genug seyn zu bekräfftigung der Historien / wie es mit der Concordi Handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordi Handlung / meldung geschehen / wie im nach folgenden Jar folgen wird.

Hie aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zu meldẽ / daß gleichsfals ein andere weitläufftigere Historia mit dem Tittel / als sey sie vom Bucero beschriebẽ / in seinem Tomo Angli cano, fol. 649. von der Concordi handlung / gefunden wirdt: Davon wir diesen bericht thun / nemlich / daß derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem Leben also publicirt worden sey / Sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher Bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen.

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[366/0382] gesetzte erzehlung genommen auß den worten der gefasten vnnd vnterschriebenen Formule Concordie / vñ auß der erklärung / die Bucerus selber nicht allein den seinen / oder diesem vnnd jenem / so etwa zu weit verjrret / sondern in seinẽ retractationibus, in gemein / für der gantzen Kirchen öffentlich selbst gethan hat / wie auch dergleichẽ die Oberländischen Theologi bald nach jrer wider anheim kunfft / mit Brieffen / gegen die Lutherischẽ / noch in demselbigen Jar / sich erkläret haben. Anno 1536. Was nun also auß gutem beständigem grunde von der Concordi handlung / verzeichnet worden ist / sol vns billich zu warhafftigem gewissen bericht gnug seyn. Denn sonderlich diese beyde stück / als zum ersten / was Myconius in wehrender Handlung / mit seiner eigenen Handt auffgezeichret / zu dem ende / daß ers andern auch communicieren möchte / vnnd alsdenn zum andern / wie er hernach selbst solche Verzeichniß in eine ordnung gebracht / vnd schrifftlich an M. Veit Dieterichen lassen abgehen / auff daß also ferrner auch andern zu wissen vnnd kundbar würde / sollen vns genug seyn zu bekräfftigung der Historien / wie es mit der Concordi Handlung sey zugangen. Denn auch hernach zu Schmalkalden in etlicher vnterschreibung / ist eben auff solche maß der gepflogenen Concordi Handlung / meldung geschehen / wie im nach folgenden Jar folgen wird. Hie aber können wir nicht vmbgang haben / auch dieses zu meldẽ / daß gleichsfals ein andere weitläufftigere Historia mit dem Tittel / als sey sie vom Bucero beschriebẽ / in seinem Tomo Angli cano, fol. 649. von der Concordi handlung / gefunden wirdt: Davon wir diesen bericht thun / nemlich / daß derselbige Tomus nicht vom Bucero selbst / auch nicht bey seinem Leben also publicirt worden sey / Sondern allererst nach seinem todt / haben etliche viel solcher Bücher zusammen gelesen / vnnd in einen Tomum drucken lassen. Vnd was gemeldte Historiam belangt / ist viel mit darunter

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/382>, abgerufen am 24.11.2024.