Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1538.bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnen würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen.

Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegen etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kommen jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kommen seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38.

Bucerus kompt bey den Zürchern in verachtung.

Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.

Anno 1538.bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnẽ würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen.

Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegẽ etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kom̃en jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kom̃en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38.

Bucerus kompt bey dẽ Zürchern in verachtung.

Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0442" n="426"/><note place="left">Anno 1538.</note>bey welcher auch wir gewesen / wider                      antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats                      gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen                      die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er                      die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden                      von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich                          besinne&#x0303; würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz                      tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem                      schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch                      empfangen.</p>
        <p>Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß                      Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit                      die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr                      auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht                      gehalten haben / aber von wege&#x0303; etlicher Tyranney sich nicht                      öffentlich dürffen hören lassen / die kom&#x0303;en jetzt vngeschewet an                      Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom                      HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in                      gefahr kom&#x0303;en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der                      Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten /                      etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38.</p>
        <note place="left">Bucerus kompt bey de&#x0303; Zürchern in                      verachtung.</note>
        <p>Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche                      schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben.                      Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus                      meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die                      Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht                      erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber                      bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[426/0442] bey welcher auch wir gewesen / wider antwortet. Ich kan nicht sehen / daß / wenn er vns in solchem schreiben rhats gefragt / wir eine einige Syllaben hetten hinzu thun können. Man spüret darinnen die höchste bedachtligkeit / darneben freundligkeit / sanfftmut / vnnd daß er die schwachen gerne dulden wil. Vnd der gestalt ists auch auffgenommen worden von etlichen sondern / für denen wir vns besorgt haben / daß sie lang sich besinnẽ würden / ob sie von den Widersachern zu vns gantz tretten wolten / oder nicht / denn derselbigen personen schreiben / neben dem schreiben deß Bürgermeisters zu Basel / haben wir bey diesem Botten auch empfangen. Anno 1538. Das werck der Concordi / hat auch diesen nutz / davon ich offt schreibe / daß deß Luthers Büchern der zugang offen stehe zu den Schweitzerischen Kirchen / damit die vnverstendigen mit reiner Lehr vnterrichtet / vnd die Kirchendiener mehr auff die Gewissen sehen / weder bißher. Darnach / welche vor der zeit recht gehalten haben / aber von wegẽ etlicher Tyranney sich nicht öffentlich dürffen hören lassen / die kom̃en jetzt vngeschewet an Tag / vnd dürffen jetzt öffentlich mit grossem nutz dieses predigen (so sie vom HERREN empfangen) durch dessen argwohn allein / sie vor der Zeit etlich mal in gefahr kom̃en seind. Sie vrlauben niemands mehr von wegen der Warheit der Geistlichen Lehr / vnnd krafft deß Worts / vnd der Sacramenten / etc. Auß Straßburg 13. Augusti / Anno 38. Bucerus hette gern gesehen / daß die Predicanten zu Zürch das freundliche schreiben Doct. Lutheri / widerumb eine Christliche freundliche Antwort gegeben. Er hat aber solches bey jhnen nicht erhalten können. Vnd weil er (wie Lauatherus meldet) nicht allein eine Concordiam zu stifften fürgenommen / sondern auch die Zürcher bereden wöllen / daß sie etliche jhre vorige Lehre / als vnrecht erkennen / vnd widerruffen solten / ist er in verdacht vnd verachtung darüber bey jhnen kommen / darumb er sich hernach jhrer gecussert.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/442
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/442>, abgerufen am 27.11.2024.