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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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hinweg gethan / vnnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oderAnno 1541. geben) dafür gesetzt / welche änderung auch den Sacramentirern an nemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworffen) auch außgelassenAugsp. Confession geendert / wirdt wider zu recht gebracht. war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / Sondern es hat auch den Vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen außgelassene Wort in der Augspurgischen Confession Lateinischem Exem plar / widerumb haben müssen restituirt / ergäntzt vnnd gesetzt werden / also / daß im Namen / vnnd von wegen der Protestierenden Stände vnnd Kirchen / in den Artickeln (so von Philippo geschrieben / vnnd dazumal von den Collocutoribus vnsers theils dem Granuellano, der an statt deß Keysers / vnnd dem Churfürsten / Pfaltzgraffen / der an statt der Stände im Reich darzu verordenet gewest / vbergeben sind) deutlich vnnd klar vom Nachtmal widerholet / vnd also / quasi solenniter, der Augspurgischen Confession wider zugestellet / vnnd deutlich gesetzt worden sind diese Wort / welche in der veränderten Lateinischen Confession außgelassen waren.

Christus in quit: Accipite, Manducate, hoc est corpusTom. 4. Phil. Mel. fol. 736. meum, & deinde, Hic est sanguis meus. Ideo fatemur in coena vere & re aliter corpus & sanguinem CHRISTI adesse, & cum pane & vino exhiberi sumentibus. Das ist / Christus spricht / Nemet / esset / das ist mein Leib / Vnnd darnach / das ist mein Blut. Darumb bekennen wir / daß im Abendtmal warhafftig vnnd wesentlich der Leib vnd das Blut Christi zugegegen sind / vnd mit Brot vnnd Wein / gegeben werden / denen / so diß Sacrament empfahen.

Es hat auch Philippus dem Churfürsten / Pfaltzgraffen inPhilippus erkleret dem 10. Artickel deutlich. seinem vnd der andern Collocutorn namen damals eine Schrifft vbergeben / darinn diese Wort widerholet seynd: Perspicue testati sumus, nos amplicti, & tueri omnem consensum Ecclesiae

hinweg gethan / vnnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oderAnno 1541. geben) dafür gesetzt / welche änderung auch den Sacramentirern an nemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworffen) auch außgelassenAugsp. Confession geendert / wirdt wider zu recht gebracht. war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / Sondern es hat auch den Vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen außgelassene Wort in der Augspurgischẽ Confession Lateinischem Exem plar / widerumb haben müssen restituirt / ergäntzt vnnd gesetzt werden / also / daß im Namen / vnnd von wegen der Protestierenden Stände vnnd Kirchen / in den Artickeln (so von Philippo geschrieben / vnnd dazumal von den Collocutoribus vnsers theils dem Granuellano, der an statt deß Keysers / vnnd dem Churfürsten / Pfaltzgraffen / der an statt der Stände im Reich darzu verordenet gewest / vbergeben sind) deutlich vnnd klar vom Nachtmal widerholet / vnd also / quasi solenniter, der Augspurgischen Confession wider zugestellet / vnnd deutlich gesetzt worden sind diese Wort / welche in der veränderten Lateinischen Confession außgelassen waren.

Christus in quit: Accipite, Manducate, hoc est corpusTom. 4. Phil. Mel. fol. 736. meum, & deinde, Hic est sanguis meus. Ideo fatemur in coena verè & re aliter corpus & sanguinem CHRISTI adesse, & cum pane & vino exhiberi sumentibus. Das ist / Christus spricht / Nemet / esset / das ist mein Leib / Vnnd darnach / das ist mein Blut. Darumb bekennen wir / daß im Abendtmal warhafftig vnnd wesentlich der Leib vnd das Blut Christi zugegegen sind / vnd mit Brot vnnd Wein / gegeben werden / denen / so diß Sacrament empfahen.

Es hat auch Philippus dem Churfürsten / Pfaltzgraffen inPhilippus erkleret dem 10. Artickel deutlich. seinem vnd der andern Collocutorn namen damals eine Schrifft vbergeben / darinn diese Wort widerholet seynd: Perspicuè testati sumus, nos amplicti, & tueri omnem consensum Ecclesiae

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[439/0455] hinweg gethan / vnnd allein diß wort (Exhibeantur darbieten oder geben) dafür gesetzt / welche änderung auch den Sacramentirern an nemlich / vnd noch vber das / der gantze Appendix: (Et improbant secus docentes, die gegenlehr wird verworffen) auch außgelassen war / haben solches nicht allein die Papisten hefftig gefochten / Sondern es hat auch den Vnsern allerley gedancken gemacht. Darumb denn eben auff diesem Colloquio zu Regenspurg / dieselbigen außgelassene Wort in der Augspurgischẽ Confession Lateinischem Exem plar / widerumb haben müssen restituirt / ergäntzt vnnd gesetzt werden / also / daß im Namen / vnnd von wegen der Protestierenden Stände vnnd Kirchen / in den Artickeln (so von Philippo geschrieben / vnnd dazumal von den Collocutoribus vnsers theils dem Granuellano, der an statt deß Keysers / vnnd dem Churfürsten / Pfaltzgraffen / der an statt der Stände im Reich darzu verordenet gewest / vbergeben sind) deutlich vnnd klar vom Nachtmal widerholet / vnd also / quasi solenniter, der Augspurgischen Confession wider zugestellet / vnnd deutlich gesetzt worden sind diese Wort / welche in der veränderten Lateinischen Confession außgelassen waren. Anno 1541. Augsp. Confession geendert / wirdt wider zu recht gebracht. Christus in quit: Accipite, Manducate, hoc est corpus meum, & deinde, Hic est sanguis meus. Ideo fatemur in coena verè & re aliter corpus & sanguinem CHRISTI adesse, & cum pane & vino exhiberi sumentibus. Das ist / Christus spricht / Nemet / esset / das ist mein Leib / Vnnd darnach / das ist mein Blut. Darumb bekennen wir / daß im Abendtmal warhafftig vnnd wesentlich der Leib vnd das Blut Christi zugegegen sind / vnd mit Brot vnnd Wein / gegeben werden / denen / so diß Sacrament empfahen. Tom. 4. Phil. Mel. fol. 736. Es hat auch Philippus dem Churfürsten / Pfaltzgraffen in seinem vnd der andern Collocutorn namen damals eine Schrifft vbergeben / darinn diese Wort widerholet seynd: Perspicuè testati sumus, nos amplicti, & tueri omnem consensum Ecclesiae Philippus erkleret dem 10. Artickel deutlich.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/455>, abgerufen am 22.11.2024.