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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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len Anno 1544.nun mehr mit jhnen haben vnd halten muste: Da hat Lutherus nach langgehabter gedult / hoffen vnd harren / endtlich dahin D. Luther greifft mit Gottes Wort die Feinde / an.geschlossen / seines ampts / beruffs / vnd Gewissens halben / zur ehre Gottes vnd rettung der vnläugbaren Warheit / vnnd zum vnterricht der einfeltigen / etc. Solchen vnrichtigen händeln / die von den Zwinglianern mit so wunderlichen seltzamen practicken getrieben vnd gespielet worden / länger nicht zuzusehen / noch gantz stumm dabey zuseyn / vnd stille zu schweigen / gleich als were weder glaube noch Bekenntniß / noch muth / noch gute rechtesache mehr bey vnser Lehre / die doch keinen andern Grund / oder Fundament hat denn das purlauter einigenwort deß lebendigen Gottes Sons. Hat derwegen sich lauter vernemmen lassen / daß er nun endlich im Namen Gottes ein offentlich / Teutsch / vnd derbes schreiben wider die halßstarrigen lästerlichen Sacramentirer zu Zürch vnnd anderßwo stellen vnd außgehen / vnd seinen Geist an sie ohne alle hinderniß / frey lauffen lassen wolte.

Wie nun solches fürhaben D. Lutheri vor Philippum Melanthonem kommen / der dazumal anderer Geschäfft halben / nicht anheimisch zu Wittenberg / sondern anderßwo gewest / hatte er sich allerley befahret / daß darauß eine schwere bitterkeit etwa auch vnter etlichen den vnsern entstehen möchte / vnd ist nachmals / so bald er anheim kommen / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesen / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber djß werck Lutheri geklaget / vnd daß er nunmehr alle hoffnung deß friedes vnd einigkeit verloren habe / vermeldet.

Da aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen Hertzallerlisten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnd sich allerley wort auff jhn verlauten lassen / also / daß auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen gelanget / der denn so bald auß Christlichem Fürstlichem

len Anno 1544.nun mehr mit jhnen haben vnd halten muste: Da hat Lutherus nach langgehabter gedult / hoffen vnd harren / endtlich dahin D. Luther greifft mit Gottes Wort die Feinde / an.geschlossen / seines ampts / beruffs / vnd Gewissens halben / zur ehre Gottes vnd rettung der vnläugbaren Warheit / vnnd zum vnterricht der einfeltigen / etc. Solchen vnrichtigen händeln / die von den Zwinglianern mit so wunderlichen seltzamen practicken getrieben vnd gespielet worden / länger nicht zuzusehen / noch gantz stum̃ dabey zuseyn / vnd stille zu schweigen / gleich als were weder glaube noch Bekenntniß / noch muth / noch gute rechtesache mehr bey vnser Lehre / die doch keinen andern Grund / oder Fundament hat deñ das purlauter einigẽwort deß lebendigen Gottes Sons. Hat derwegen sich lauter vernemmen lassen / daß er nun endlich im Namen Gottes ein offentlich / Teutsch / vnd derbes schreiben wider die halßstarrigen lästerlichen Sacramentirer zu Zürch vnnd anderßwo stellen vnd außgehen / vnd seinen Geist an sie ohne alle hinderniß / frey lauffen lassen wolte.

Wie nun solches fürhaben D. Lutheri vor Philippum Melanthonem kommen / der dazumal anderer Geschäfft halben / nicht anheimisch zu Wittenberg / sondern anderßwo gewest / hatte er sich allerley befahret / daß darauß eine schwere bitterkeit etwa auch vnter etlichen den vnsern entstehen möchte / vnd ist nachmals / so bald er anheim kommen / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesen / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber djß werck Lutheri geklaget / vnd daß er nunmehr alle hoffnung deß friedes vñ einigkeit verloren habe / vermeldet.

Da aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen Hertzallerlisten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnd sich allerley wort auff jhn verlauten lassen / also / daß auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen gelanget / der denn so bald auß Christlichem Fürstlichem

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[458/0474] len nun mehr mit jhnen haben vnd halten muste: Da hat Lutherus nach langgehabter gedult / hoffen vnd harren / endtlich dahin geschlossen / seines ampts / beruffs / vnd Gewissens halben / zur ehre Gottes vnd rettung der vnläugbaren Warheit / vnnd zum vnterricht der einfeltigen / etc. Solchen vnrichtigen händeln / die von den Zwinglianern mit so wunderlichen seltzamen practicken getrieben vnd gespielet worden / länger nicht zuzusehen / noch gantz stum̃ dabey zuseyn / vnd stille zu schweigen / gleich als were weder glaube noch Bekenntniß / noch muth / noch gute rechtesache mehr bey vnser Lehre / die doch keinen andern Grund / oder Fundament hat deñ das purlauter einigẽwort deß lebendigen Gottes Sons. Hat derwegen sich lauter vernemmen lassen / daß er nun endlich im Namen Gottes ein offentlich / Teutsch / vnd derbes schreiben wider die halßstarrigen lästerlichen Sacramentirer zu Zürch vnnd anderßwo stellen vnd außgehen / vnd seinen Geist an sie ohne alle hinderniß / frey lauffen lassen wolte. Anno 1544. D. Luther greifft mit Gottes Wort die Feinde / an. Wie nun solches fürhaben D. Lutheri vor Philippum Melanthonem kommen / der dazumal anderer Geschäfft halben / nicht anheimisch zu Wittenberg / sondern anderßwo gewest / hatte er sich allerley befahret / daß darauß eine schwere bitterkeit etwa auch vnter etlichen den vnsern entstehen möchte / vnd ist nachmals / so bald er anheim kommen / auff den / der Luthero die Brieff vnd Bücher der Zürcher gewiesen / hefftig bewegt worden / jhn auch hart angefahren / vnd gegen vielen / auch hernach gegen den Zürchern / vnnd fürnemlich gegen Bullingero selbst / vber djß werck Lutheri geklaget / vnd daß er nunmehr alle hoffnung deß friedes vñ einigkeit verloren habe / vermeldet. Da aber Lutherus solches durch andere vom Philippo / den er sonst seinen Hertzallerlisten hat pflegen zu nennen / vernommen / hat er sich darüber hefftig entsetzet / vnd sich allerley wort auff jhn verlauten lassen / also / daß auch solches / an den Churfürsten zu Sachsen gelanget / der denn so bald auß Christlichem Fürstlichem

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 458. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/474>, abgerufen am 22.11.2024.