Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.merckt Anno 1544/ wie hoch vns vnd andern zu gemüt gehe / was die Zürcher hier innen thun / vnd warumb wir es dermassen erdulden. Wir sehen / daß das wild vnchristlich leben / je länger je mehr / vber hand nimpt / so sehen wir auch / welcher massen die Cöllner / vnnd andere Feinde Christi / die Papisten / nur je länger je behertzter / vnd mutiger werden / gegen denen / welche die reine rechischaffene Lehre Christi / vnnd allen Christlichen wandel in die Kirche pflantzen vnd erhalten wollen. Der HERR Jesus wölle diese Vngestümm vnd Sturmwinde gnädiglich stillen / vnd wenden / vnnd stehen warlich vnsere Sachen jetziger zeit dermassen allenthalben / daß es sich ansehen läßt / als eile man zimlich sehr zum vntergang der Teutschen Nation / Derwegen bitten wir mit allem fleiß / E. E. wolle vns / vnser Ampt vnd Kirche / dem HERREN Christo injrem Gebett befehlen. Datum Straßburg / den 9. Septembris / Anno 1544. Auff diese Schrifft Buceri / hat Lutherus nicht wöllen antwor ten / weil sie so gar gerad nicht ist / Das ist aber eigentlich war / wie oben auch vermeldet / vnnd allhie sol widerholet werden / daß Doctor Luther dazumal ja wol geplaget ist gewesen / vnd sehr viel Widersacher / nicht allein vnter den Freunden vnd öffentlichen Feinden / sondern auch vnter den Frembden / einheimischen vnd vertrawtesten gehabt / die jhme (doch heimlich) entgegen gewesen / vnd seiner zu jnen Christlichen zuuersicht / auch jhrem eigenem erbieten zuwider / jhme nicht allwege guten glauben gehalten / wie jhme denn vmb dieselbige zeit allerley fürkommen / was den Artickel vom Sacrament in der Cöllnischen Reformation belanget / das jhn nicht wenig betritrübet hat. Ertzbischoff Herman zu Cölln.Denn nach dem der Ertzbischoff Herman lange mit den Gedancken vmbgangen ware / wie doch eine Christliche Reformation daselbst anzustellen / wie er denn Anno 1536. einen Synodum prouincialem, derhalben gehalten / vnd dar nach Anno 1538. etliche Canones vna cum institutione compendiaria doctrinae, hatte Trucken lassen / ist im nachgehaltenem Regenspurgischen Colloquio merckt Anno 1544/ wie hoch vns vñ andern zu gemüt gehe / was die Zürcher hier innen thun / vnd warumb wir es dermassen erduldẽ. Wir sehen / daß das wild vnchristlich leben / je länger je mehr / vber hand nimpt / so sehen wir auch / welcher massen die Cöllner / vnnd andere Feinde Christi / die Papisten / nur je länger je behertzter / vnd mutiger werden / gegen denen / welche die reine rechischaffene Lehre Christi / vnnd allen Christlichen wandel in die Kirche pflantzen vñ erhalten wollen. Der HERR Jesus wölle diese Vngestüm̃ vnd Sturmwinde gnädiglich stillen / vnd wenden / vnnd stehen warlich vnsere Sachen jetziger zeit dermassen allenthalben / daß es sich ansehen läßt / als eile man zimlich sehr zum vntergang der Teutschen Nation / Derwegen bitten wir mit allem fleiß / E. E. wolle vns / vnser Ampt vnd Kirche / dem HERREN Christo injrem Gebett befehlen. Datum Straßburg / den 9. Septembris / Anno 1544. Auff diese Schrifft Buceri / hat Lutherus nicht wöllẽ antwor ten / weil sie so gar gerad nicht ist / Das ist aber eigentlich war / wie oben auch vermeldet / vnnd allhie sol widerholet werden / daß Doctor Luther dazumal ja wol geplaget ist gewesen / vnd sehr viel Widersacher / nicht allein vnter den Freunden vnd öffentlichen Feinden / sondern auch vnter den Frembden / einheimischen vnd vertrawtesten gehabt / die jhme (doch heimlich) entgegen gewesen / vnd seiner zu jnen Christlichen zuuersicht / auch jhrem eigenem erbieten zuwider / jhme nicht allwege guten glauben gehalten / wie jhme denn vmb dieselbige zeit allerley fürkommen / was den Artickel vom Sacrament in der Cöllnischen Reformation belanget / das jhn nicht wenig betritrübet hat. Ertzbischoff Herman zu Cölln.Denn nach dem der Ertzbischoff Herman lange mit den Gedancken vmbgangen ware / wie doch eine Christliche Reformation daselbst anzustellen / wie er denn Anno 1536. einen Synodum prouincialem, derhalben gehalten / vñ dar nach Anno 1538. etliche Canones vnà cum institutione compendiaria doctrinae, hatte Trucken lassen / ist im nachgehaltenem Regenspurgischẽ Colloquio <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0488" n="472"/> merckt <note place="left">Anno 1544</note>/ wie hoch vns vñ andern zu gemüt gehe / was die Zürcher hier innen thun / vnd warumb wir es dermassen erduldẽ. Wir sehen / daß das wild vnchristlich leben / je länger je mehr / vber hand nimpt / so sehen wir auch / welcher massen die Cöllner / vnnd andere Feinde Christi / die Papisten / nur je länger je behertzter / vnd mutiger werden / gegen denen / welche die reine rechischaffene Lehre Christi / vnnd allen Christlichen wandel in die Kirche pflantzen vñ erhalten wollen. Der HERR Jesus wölle diese Vngestüm̃ vnd Sturmwinde gnädiglich stillen / vnd wenden / vnnd stehen warlich vnsere Sachen jetziger zeit dermassen allenthalben / daß es sich ansehen läßt / als eile man zimlich sehr zum vntergang der Teutschen Nation / Derwegen bitten wir mit allem fleiß / E. E. wolle vns / vnser Ampt vnd Kirche / dem HERREN Christo injrem Gebett befehlen. Datum Straßburg / den 9. Septembris / Anno 1544.</p> <p>Auff diese Schrifft Buceri / hat Lutherus nicht wöllẽ antwor ten / weil sie so gar gerad nicht ist / Das ist aber eigentlich war / wie oben auch vermeldet / vnnd allhie sol widerholet werden / daß Doctor Luther dazumal ja wol geplaget ist gewesen / vnd sehr viel Widersacher / nicht allein vnter den Freunden vnd öffentlichen Feinden / sondern auch vnter den Frembden / einheimischen vnd vertrawtesten gehabt / die jhme (doch heimlich) entgegen gewesen / vnd seiner zu jnen Christlichen zuuersicht / auch jhrem eigenem erbieten zuwider / jhme nicht allwege guten glauben gehalten / wie jhme denn vmb dieselbige zeit allerley fürkommen / was den Artickel vom Sacrament in der Cöllnischen Reformation belanget / das jhn nicht wenig betritrübet hat.</p> <note place="left">Ertzbischoff Herman zu Cölln.</note> <p>Denn nach dem der Ertzbischoff Herman lange mit den Gedancken vmbgangen ware / wie doch eine Christliche Reformation daselbst anzustellen / wie er denn Anno 1536. einen Synodum prouincialem, derhalben gehalten / vñ dar nach Anno 1538. etliche Canones vnà cum institutione compendiaria doctrinae, hatte Trucken lassen / ist im nachgehaltenem Regenspurgischẽ Colloquio </p> </div> </body> </text> </TEI> [472/0488]
merckt / wie hoch vns vñ andern zu gemüt gehe / was die Zürcher hier innen thun / vnd warumb wir es dermassen erduldẽ. Wir sehen / daß das wild vnchristlich leben / je länger je mehr / vber hand nimpt / so sehen wir auch / welcher massen die Cöllner / vnnd andere Feinde Christi / die Papisten / nur je länger je behertzter / vnd mutiger werden / gegen denen / welche die reine rechischaffene Lehre Christi / vnnd allen Christlichen wandel in die Kirche pflantzen vñ erhalten wollen. Der HERR Jesus wölle diese Vngestüm̃ vnd Sturmwinde gnädiglich stillen / vnd wenden / vnnd stehen warlich vnsere Sachen jetziger zeit dermassen allenthalben / daß es sich ansehen läßt / als eile man zimlich sehr zum vntergang der Teutschen Nation / Derwegen bitten wir mit allem fleiß / E. E. wolle vns / vnser Ampt vnd Kirche / dem HERREN Christo injrem Gebett befehlen. Datum Straßburg / den 9. Septembris / Anno 1544.
Anno 1544 Auff diese Schrifft Buceri / hat Lutherus nicht wöllẽ antwor ten / weil sie so gar gerad nicht ist / Das ist aber eigentlich war / wie oben auch vermeldet / vnnd allhie sol widerholet werden / daß Doctor Luther dazumal ja wol geplaget ist gewesen / vnd sehr viel Widersacher / nicht allein vnter den Freunden vnd öffentlichen Feinden / sondern auch vnter den Frembden / einheimischen vnd vertrawtesten gehabt / die jhme (doch heimlich) entgegen gewesen / vnd seiner zu jnen Christlichen zuuersicht / auch jhrem eigenem erbieten zuwider / jhme nicht allwege guten glauben gehalten / wie jhme denn vmb dieselbige zeit allerley fürkommen / was den Artickel vom Sacrament in der Cöllnischen Reformation belanget / das jhn nicht wenig betritrübet hat.
Denn nach dem der Ertzbischoff Herman lange mit den Gedancken vmbgangen ware / wie doch eine Christliche Reformation daselbst anzustellen / wie er denn Anno 1536. einen Synodum prouincialem, derhalben gehalten / vñ dar nach Anno 1538. etliche Canones vnà cum institutione compendiaria doctrinae, hatte Trucken lassen / ist im nachgehaltenem Regenspurgischẽ Colloquio
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