Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit derAnno 1545. Lehr / vnd weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnißPhilippus Mel. wider die Zürcher. gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenommen / vnd also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus den D. Brücken vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den ArtickelBullingert Gottloser jrrthumb. von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heyden ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechten Kirchen.Philippi rhat / daß man der Schweitzerischen Theologen bücher nit sol lassen feil heben. Ich achte auch / daß andere Predicanten zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestatten solten / solche jre Bücher hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit derAnno 1545. Lehr / vñ weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichnißPhilippus Mel. wider die Zürcher. gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vñ also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus dẽ D. Brückẽ vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den ArtickelBullingert Gottloser jrrthumb. von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen.Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben. Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestattẽ solten / solche jre Bücher <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0507" n="491"/> hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit der<note place="right">Anno 1545.</note> Lehr / vñ weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen.</p> <p>Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichniß<note place="right">Philippus Mel. wider die Zürcher.</note> gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vñ also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus dẽ D. Brückẽ vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den Artickel<note place="right">Bullingert Gottloser jrrthumb.</note> von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen.<note place="right">Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben.</note> Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestattẽ solten / solche jre Bücher </p> </div> </body> </text> </TEI> [491/0507]
hellig beysammen bleiben. Denn es kan ohne grosse fährligkeit der Lehr / vñ weltlicher Regiment / nicht seyn / sich mit jnen einzulassen.
Anno 1545. Diesem rhat Philippi / haben mit vnd neben jhm / mit eigenen Händen vnterschrieben / D. Lutherus / D. Pomeranus / D. Creutziger / D. Maior. So hat auch damals der alte D. Brück / Churfürstlicher Cantzler / sein eigen bedencken gestellt / darinn diese wort an den Churfürsten stehen: Es hat mir Philippus sein verzeichniß gebracht / welches vermag / daß es je die warheit sey / daß die Zürcher die Wittenbergische Concordj nie angenom̃en / vñ also gewißlich nicht einer meinung mit derselben Concordj / oder im Glauben sind / etc. (Denn also stehen die wort in der jetztgedachten verzeichniß / die Philippus dẽ D. Brückẽ vbergeben: Wir berichten / daß Zürch in diese vergleichung / die zu Wittenberg mit der Oberländischen Stätt Predicanten / vor etlichen Jaren gemacht ist / nicht gewilliget.) Item / Es hat M. Philippus den Artickel von den Heyden / in deß Bullingers Buch auch funden / vnd was er vnd die andern Herrn davon halten / das werden E. Churf. G. auß vorberührter verzeichniß auch befinden (welche verzeichniß Philippi diese wort hat: Von Heydẽ ist viel zu grob von den Zürchern geschrieben / vnd ist leyder ein grosser vnverstand / daß sie nit bedencken / daß Gott jm allezeit eine öffentliche Kirchen beruffen / da seine verheissung von Christo öffentlich gepredigt / vnd er in derselben öffentlichen Kirchen erhören / vnd seligkeit / durch Glauben auff die verheissung gegründet / geben wil / vnd nicht anders / wie Paulus spricht / die er erwehlet hat / die hat er auch beruffen. Vnd welche Heyden / als Cyrus vnd Centurio / vnd andere / heilig worden sind / die haben öffentlich müssen gliedmaß seyn der rechtẽ Kirchen. Ich achte auch / daß andere Predicantẽ zu Straßburg / Augspurg / vnd Vlm / ein groß mißfallen an diesem groben jrrthumb haben werden.) Item / es hat Philippus heut zu mir gesagt / Es sind grobe / stoltze / störrige Leute / vnd ist nicht zu rhaten / daß der Churfürst / auch Hertzog Moritz / gestattẽ solten / solche jre Bücher
Philippus Mel. wider die Zürcher.
Bullingert Gottloser jrrthumb.
Philippi rhat / daß man der Schweitzerischẽ Theologẽ bücher nit sol lassen feil heben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |