Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.hen mögen / etc. Demnach ist an Ewer L. vnsere freundliche bitte /Anno 1545. E. L. wöllen berührte deß Bullingers / vnd der Zürchischen Bücher / in jren Landen auch nicht feil haben / verkäuffen / vnd einbrechenBullingers vnd der Sacramentirer Bücher wer den verbotten. lassen / in betrachtung / wo solchs nicht vorkommen werden solte / was darauß für schade vnd nachtheil erfolgen wolte. Es hat auch dazumal im 45. Jar Doct. Lutherus wider die Artickel der Theologisten zu Löuen geschrieben / vnd hat durch diese gelegenheit / auch vnserer Kirchen Bekenntniß / wider die Sacramentirer / widerholet / mit diesen worten: Articulo 16, In Eucharistia, Sacramento venerabili & D. Lutherus contra Theologos Louanienses. ad orabili, est, & exhibetur & sumitur. vere & reipsa, corpus & sanguis Christi, tam a dignis, quam indignis. Ex articulo 28. Haereticos serio censemus, & alienosTom. 1. lat. Ien. ab Ecclesia Dei esse Cinglianos, & omnes Sacramentarios, qui negant corpus & sanguinem Christi, ore carnali sumi ven erabili Eucharistiae. Diese Artickel hat D. Caspar Creutziger auß eignem freyen / Tom, 8. Ien. Germanico. guten willen für sich verteutscht / wie sie in den Tomis Lutheri zufinden. Denn weil er zuvor / durch etliche priuat schreiben (so nun von den Sacramentirern gedruckt) allerley verdacht deß ZwinglianismiD. Creutziger entlediger sich deß verdachrs wegen deß Sacrament schwarms. halben auff sich geladen / hat er durch diese arbeit / da er die Positiones Lutheri / wider die Löuischen Theologisten / Teutsch gemacht / sich entschüldigen / vnd alles verdachts entschütten wöllen. Vnd lautet nun sein Teutsch der obgesetzten Artickel also: In dem hochwirdigen / das auch anzubetten ist / Sacrament deß Altars / wirt gereichet vnd genommen / warhafftig vnd wesentlich / der Leib vnd das Blut deß HERRN Christi / von wirdigen vnd vnwirdigen / 1. Corin. 11. Item / von den Zwinglianern vnd allen Sacramentirern / so da verneinen / daß Christi Leib vnd Blut im hochwirdigen Sacrament / mit leiblichem Munde empfangen werde / halten wir ernstlich / daß sie Ketzer / vnd abgeschnittene gliedmaß von der Gemeine Gottes seyn / etc. hen mögen / etc. Demnach ist an Ewer L. vnsere freundliche bitte /Anno 1545. E. L. wöllen berührte deß Bullingers / vnd der Zürchischen Bücher / in jren Landen auch nicht feil haben / verkäuffen / vnd einbrechenBullingers vñ der Sacramentirer Bücher wer den verbotten. lassen / in betrachtung / wo solchs nicht vorkommen werden solte / was darauß für schade vnd nachtheil erfolgen wolte. Es hat auch dazumal im 45. Jar Doct. Lutherus wider die Artickel der Theologisten zu Löuen geschrieben / vnd hat durch diese gelegenheit / auch vnserer Kirchen Bekeñtniß / wider die Sacramentirer / widerholet / mit diesen worten: Articulo 16, In Eucharistia, Sacramento venerabili & D. Lutherus contra Theologos Louanienses. ad orabili, est, & exhibetur & sumitur. verè & reipsa, corpus & sanguis Christi, tàm à dignis, quàm indignis. Ex articulo 28. Haereticos seriò censemus, & alienosTom. 1. lat. Ien. ab Ecclesia Dei esse Cinglianos, & omnes Sacramentarios, qui negant corpus & sanguinem Christi, ore carnali sumi ven erabili Eucharistiae. Diese Artickel hat D. Caspar Creutziger auß eignem freyen / Tom, 8. Ien. Germanico. guten willen für sich verteutscht / wie sie in den Tomis Lutheri zufinden. Denn weil er zuvor / durch etliche priuat schreiben (so nun von den Sacramentirern gedruckt) allerley verdacht deß ZwinglianismiD. Creutziger entlediger sich deß verdachrs wegen deß Sacrament schwarms. halben auff sich geladen / hat er durch diese arbeit / da er die Positiones Lutheri / wider die Löuischen Theologisten / Teutsch gemacht / sich entschüldigen / vnd alles verdachts entschütten wöllen. Vnd lautet nun sein Teutsch der obgesetzten Artickel also: In dem hochwirdigen / das auch anzubetten ist / Sacrament deß Altars / wirt gereichet vnd genommen / warhafftig vnd wesentlich / der Leib vnd das Blut deß HERRN Christi / von wirdigen vñ vnwirdigen / 1. Corin. 11. Item / von den Zwinglianern vnd allen Sacramentirern / so da verneinen / daß Christi Leib vnd Blut im hochwirdigen Sacrament / mit leiblichem Munde empfangen werde / halten wir ernstlich / daß sie Ketzer / vñ abgeschnittene gliedmaß von der Gemeine Gottes seyn / etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0509" n="493"/> hen mögen / etc. Demnach ist an Ewer L. vnsere freundliche bitte /<note place="right">Anno 1545.</note> E. 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Vnd lautet nun sein Teutsch der obgesetzten Artickel also:</p> <p>In dem hochwirdigen / das auch anzubetten ist / Sacrament deß Altars / wirt gereichet vnd genommen / warhafftig vnd wesentlich / der Leib vnd das Blut deß HERRN Christi / von wirdigen vñ vnwirdigen / 1. Corin. 11. Item / von den Zwinglianern vnd allen Sacramentirern / so da verneinen / daß Christi Leib vnd Blut im hochwirdigen Sacrament / mit leiblichem Munde empfangen werde / halten wir ernstlich / daß sie Ketzer / vñ abgeschnittene gliedmaß von der Gemeine Gottes seyn / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [493/0509]
hen mögen / etc. Demnach ist an Ewer L. vnsere freundliche bitte / E. L. wöllen berührte deß Bullingers / vnd der Zürchischen Bücher / in jren Landen auch nicht feil haben / verkäuffen / vnd einbrechen lassen / in betrachtung / wo solchs nicht vorkommen werden solte / was darauß für schade vnd nachtheil erfolgen wolte.
Anno 1545.
Bullingers vñ der Sacramentirer Bücher wer den verbotten. Es hat auch dazumal im 45. Jar Doct. Lutherus wider die Artickel der Theologisten zu Löuen geschrieben / vnd hat durch diese gelegenheit / auch vnserer Kirchen Bekeñtniß / wider die Sacramentirer / widerholet / mit diesen worten:
Articulo 16, In Eucharistia, Sacramento venerabili & ad orabili, est, & exhibetur & sumitur. verè & reipsa, corpus & sanguis Christi, tàm à dignis, quàm indignis.
D. Lutherus contra Theologos Louanienses. Ex articulo 28. Haereticos seriò censemus, & alienos ab Ecclesia Dei esse Cinglianos, & omnes Sacramentarios, qui negant corpus & sanguinem Christi, ore carnali sumi ven erabili Eucharistiae.
Tom. 1. lat. Ien. Diese Artickel hat D. Caspar Creutziger auß eignem freyen / guten willen für sich verteutscht / wie sie in den Tomis Lutheri zufinden. Denn weil er zuvor / durch etliche priuat schreiben (so nun von den Sacramentirern gedruckt) allerley verdacht deß Zwinglianismi halben auff sich geladen / hat er durch diese arbeit / da er die Positiones Lutheri / wider die Löuischen Theologisten / Teutsch gemacht / sich entschüldigen / vnd alles verdachts entschütten wöllen. Vnd lautet nun sein Teutsch der obgesetzten Artickel also:
Tom, 8. Ien. Germanico.
D. Creutziger entlediger sich deß verdachrs wegen deß Sacrament schwarms. In dem hochwirdigen / das auch anzubetten ist / Sacrament deß Altars / wirt gereichet vnd genommen / warhafftig vnd wesentlich / der Leib vnd das Blut deß HERRN Christi / von wirdigen vñ vnwirdigen / 1. Corin. 11. Item / von den Zwinglianern vnd allen Sacramentirern / so da verneinen / daß Christi Leib vnd Blut im hochwirdigen Sacrament / mit leiblichem Munde empfangen werde / halten wir ernstlich / daß sie Ketzer / vñ abgeschnittene gliedmaß von der Gemeine Gottes seyn / etc.
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