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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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nen Anno 1553.vorigen dienst widerumb bekommen / die Theologi aber vnnd Prediger als trewe Wächter / allerley dargegen eingewendet vnnd erinnert / biß er / weil er sich zur Forma Concordiae Anno 36. zu Wittenberg auffgerichtet / ja nicht hat bekennen wöllen / sondern beyder theil genoß vnnd freund hat wöllen gerühmet werden / von Straßburg verreiset / vnd gen Zürch one schew sich zu den Zwinglianern oder Caluinisten gethan / vnd allda öffentlich den Caluinischen jrrthumb / nicht one mancherley Gotteslästerliche reden vnd verkleinerung der Allmacht vnnd Warheit Gottes vertheidiget / vnd auch in Franckreich außzustrewen sich vnterstanden / etc. Davon ist oben kurtze meldung geschehen / dabey wir es auch jetzt wenden lassen.

Joh. Laßko Polonus.

Im selben Jar hat auch Johannes Laßko ein Polnischer Herr / welcher in Engelland ein sonderliche Zwinglische Kirchen angerichtet / bey der Papistischen Königin Maria diese gnade erlanget Christianus König in Dennmarck./ daß er auß Engelland frey vnd sicher hinweg ziehen möchte / vnd weil er das mehrertheil seiner Kirchen mit sich genommen / hat er damit zwey Königliche Schiff beladen / vnd sie stracks auff das Königreich Dennmarck gewendet. Denn weil der König in Dennmarck mit namen vnnd mit der that Christianus bey allen Euangelischen Kirchen löblich beruffen war / wegen seines Christlichen eyfers gegen der reinen Lehr deß Euangelij / auch wegen seines Gottseligen Christlichen lebens / hat jm Laßko seine hoffnung gemacht / er würde zu Koppenhagen / allda er ankommen / vnd sonst im Königreich mit den seinen leichtlich Herberg vnd vnterhaltung finden / sonderlich weil es gegen dem harten Winter gienge.

Dieweil aber deß Laßki verwandten vnd gesellschafft sich öffentlich hören liessen / daß sie Lutheri Lehr vnnd Bekenntniß vom Sacrament nicht für recht vnd war hielten / sondern daß sie Zwinglisch oder Caluinisch weren / vnnd dabey bleiben wolten / auch darauff (jhrem br auch nach) ein eigene freye Kirchen / darinn sie jhre Zwinglische Lehre mit predigen vnd Sacrament reichen / führen /

nen Anno 1553.vorigen dienst widerumb bekommen / die Theologi aber vnnd Prediger als trewe Wächter / allerley dargegen eingewendet vnnd erinnert / biß er / weil er sich zur Forma Concordiae Anno 36. zu Wittenberg auffgerichtet / ja nicht hat bekennen wöllen / sondern beyder theil genoß vnnd freund hat wöllen gerühmet werden / von Straßburg verreiset / vnd gen Zürch one schew sich zu den Zwinglianern oder Caluinisten gethan / vnd allda öffentlich den Caluinischen jrrthumb / nicht one mancherley Gotteslästerliche reden vnd verkleinerung der Allmacht vnnd Warheit Gottes vertheidiget / vnd auch in Franckreich außzustrewen sich vnterstanden / etc. Davon ist oben kurtze meldung geschehen / dabey wir es auch jetzt wenden lassen.

Joh. Laßko Polonus.

Im selben Jar hat auch Johannes Laßko ein Polnischer Herr / welcher in Engelland ein sonderliche Zwinglische Kirchen angerichtet / bey der Papistischen Königin Maria diese gnade erlanget Christianus König in Deñmarck./ daß er auß Engelland frey vnd sicher hinweg ziehen möchte / vnd weil er das mehrertheil seiner Kirchen mit sich genommen / hat er damit zwey Königliche Schiff beladen / vnd sie stracks auff das Königreich Dennmarck gewendet. Denn weil der König in Dennmarck mit namen vnnd mit der that Christianus bey allen Euangelischen Kirchen löblich beruffen war / wegen seines Christlichen eyfers gegen der reinen Lehr deß Euangelij / auch wegen seines Gottseligen Christlichen lebens / hat jm Laßko seine hoffnung gemacht / er würde zu Koppenhagen / allda er ankommen / vñ sonst im Königreich mit den seinen leichtlich Herberg vnd vnterhaltung finden / sonderlich weil es gegen dem harten Winter gienge.

Dieweil aber deß Laßki verwandten vnd gesellschafft sich öffentlich hören liessen / daß sie Lutheri Lehr vnnd Bekenntniß vom Sacrament nicht für recht vnd war hieltẽ / sondern daß sie Zwinglisch oder Caluinisch weren / vnnd dabey bleiben wolten / auch darauff (jhrem br auch nach) ein eigene freye Kirchen / darinn sie jhre Zwinglische Lehre mit predigen vnd Sacrament reichen / führen /

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[524/0540] nen vorigen dienst widerumb bekommen / die Theologi aber vnnd Prediger als trewe Wächter / allerley dargegen eingewendet vnnd erinnert / biß er / weil er sich zur Forma Concordiae Anno 36. zu Wittenberg auffgerichtet / ja nicht hat bekennen wöllen / sondern beyder theil genoß vnnd freund hat wöllen gerühmet werden / von Straßburg verreiset / vnd gen Zürch one schew sich zu den Zwinglianern oder Caluinisten gethan / vnd allda öffentlich den Caluinischen jrrthumb / nicht one mancherley Gotteslästerliche reden vnd verkleinerung der Allmacht vnnd Warheit Gottes vertheidiget / vnd auch in Franckreich außzustrewen sich vnterstanden / etc. Davon ist oben kurtze meldung geschehen / dabey wir es auch jetzt wenden lassen. Anno 1553. Im selben Jar hat auch Johannes Laßko ein Polnischer Herr / welcher in Engelland ein sonderliche Zwinglische Kirchen angerichtet / bey der Papistischen Königin Maria diese gnade erlanget / daß er auß Engelland frey vnd sicher hinweg ziehen möchte / vnd weil er das mehrertheil seiner Kirchen mit sich genommen / hat er damit zwey Königliche Schiff beladen / vnd sie stracks auff das Königreich Dennmarck gewendet. Denn weil der König in Dennmarck mit namen vnnd mit der that Christianus bey allen Euangelischen Kirchen löblich beruffen war / wegen seines Christlichen eyfers gegen der reinen Lehr deß Euangelij / auch wegen seines Gottseligen Christlichen lebens / hat jm Laßko seine hoffnung gemacht / er würde zu Koppenhagen / allda er ankommen / vñ sonst im Königreich mit den seinen leichtlich Herberg vnd vnterhaltung finden / sonderlich weil es gegen dem harten Winter gienge. Christianus König in Deñmarck. Dieweil aber deß Laßki verwandten vnd gesellschafft sich öffentlich hören liessen / daß sie Lutheri Lehr vnnd Bekenntniß vom Sacrament nicht für recht vnd war hieltẽ / sondern daß sie Zwinglisch oder Caluinisch weren / vnnd dabey bleiben wolten / auch darauff (jhrem br auch nach) ein eigene freye Kirchen / darinn sie jhre Zwinglische Lehre mit predigen vnd Sacrament reichen / führen /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 524. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/540>, abgerufen am 22.11.2024.