Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Anno 1557.gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Teutsch Examen Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchen bekenner.Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vnd in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen. Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum D. Joach. Morlinus.vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind. Caluinisten in Franckreich.Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versammlung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in Anno 1557.gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Teutsch Examẽ Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchẽ bekenner.Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vñ in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen. Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum D. Joach. Morlinus.vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind. Caluinisten in Franckreich.Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versam̃lung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0576" n="560"/><note place="left">Anno 1557.</note>gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die <note place="left">Teutsch Examẽ Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchẽ bekenner.</note>Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vñ in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen.</p> <p>Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum <note place="left">D. Joach. 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gesetzet vnd widerholet: Vnser Gemüt ist nicht ein ander Lehr anzunemmen oder fürzugeben / denn allein die einige / ewige Lehr / die Gott seiner Kirchen / durch seinen eingebornen Son geoffenbaret hat / die in der Propheten vnd Aposteln Schrifft gefasset ist / vñ in diesem verstand / der in den Symbolis, Apostolico, Niceno vnd Athanasij außgedruckt ist / mit welchen gleichstimmen / Lutheri Cathechismus / vnd die Confessio dem Keyser zu Augspurg vberantwortet / Anno 1530. Vnd wie diese Lehre durch Gottes Gnade einträchtiglich in den Kirchen der Sächsischen lande / als zu Lübeck / Hamburg / Lüneburg / vnd andern dergleichen geprediget wirt / mit welchen wir Gott zu ehren / vnnd zuvieler Menschen Seligkeit begeren eintrechtigkeit zuhalten. Vnd bitten den HERRN Jesum Christum / er wölle vns gnädiglich regieren / daß wir eins sind in jm / zu Gottes ehre / vnd vns zu ewiger Seligkeit / wie er selbs für vns in seinem leiden gebetten hat / Amen.
Anno 1557.
Teutsch Examẽ Phtlippi / darinn er sich zu den Nidersächsischen Kirchẽ bekenner. Nun ist ja dazumal nicht verborgen noch heimlich gewest / was man in jetzt gedachten Stätten vnnd Kirchen vom heiligen Sacrament gehalten vnnd gelehret hat / sonderlich / weil eben zur selben zeit Westphalus zu Hamburg offentlich wider Caluinum vnd die Caluinisten geschrieben / vnd Doctor Morlinus / vnd andere trewe reine Lutherische Lehrer / eben damals an diesen orten gewesen sind / vnd derselben Gott lob noch viel sind.
D. Joach. Morlinus. Im obgedachten Jare 57. Wie der König von Franckreich für der Statt S. Quintin ein schwere Niderlage gelitten / haben sich die Caluinisten zu Pariß etwas mutiger herfür gethan / vnnd jre nächtige versam̃lung vnd Conuentus auch an fürnemen orten angefangen zuhalten. Darüber sind jrer viel begriffen / vnd auß deß Königs befehl gefänglich eingezogen. Weil man sich nun gefürchtet / es möchte etwas schwerers wider dieselbigen / vnd auch sonst in gemein wider die Caluinisten in Franckreich fürgenommen werden / haben die Caluinisten selbst etliche auß jhrem mittel / als Guilielmum Farellum Oeocomensem, Pfarrherrn in
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