Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.sie als jre eigene Bekenntniß vbergeben solten / fürgeschrieben habeAnno 1557. / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nun was diß für ein ehr sey / die der vnverschämpte Wolff dem Philippo vnter der Erdenhung / damit er Phil. Melanthon. beschweret vnd deformirt. hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche Leute vrtheilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestellt hat / vnd darinn vermeldet / daß ein Confession von den Frantzösischen abgesandten sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / daß jre Confession noch in eim Artickel dunckel sey / etc. Sol er nun die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jnen auch angenommen / als jre allererst hergebracht Confession / vnd jnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnnd darneben angezeigt haben / daß sie in jrer Confession zum theil richtig / zum theil noch vnrichtig vnd dunckel seyn / vnd also es mit beyden theilen vnvermerckter sachen halten wöllen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wöllen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war seyn / nicht schicken lernen. Es hat aber auff obgemelte Intercessionschrifft der HertzogHertzog Christoff zu Wirtenberg gnedige antwort. zu Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzösischen Gesandten erkläret / nemlich also / Es hetten S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen Gesandten anbracht worden were vnd weil S. F. G. erkennten / daß dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den Son Gottes recht erkennen vnd bekennen / müsten sie auß sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnnd hinwiderumb jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / werde dieselbige Kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugniß hette / durch seinen H. Geist bestättigen / vnd in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wölle jre F. G. one allen verzug verschaffen / daß diese auffs ehest auch an andere Teutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / besten- sie als jre eigene Bekenntniß vbergeben solten / fürgeschrieben habeAnno 1557. / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nun was diß für ein ehr sey / die der vnverschämpte Wolff dem Philippo vnter der Erdenhung / damit er Phil. Melanthon. beschweret vñ deformirt. hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche Leute vrtheilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestellt hat / vnd dariñ vermeldet / daß ein Confession von den Frantzösischen abgesandtẽ sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / daß jre Confession noch in eim Artickel dunckel sey / etc. Sol er nun die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jnen auch angenommen / als jre allererst hergebracht Confession / vñ jnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnnd darneben angezeigt haben / daß sie in jrer Confession zum theil richtig / zum theil noch vnrichtig vnd dunckel seyn / vñ also es mit beyden theilen vnvermerckter sachen halten wöllen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wöllen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war seyn / nicht schicken lernen. Es hat aber auff obgemelte Intercessionschrifft der HertzogHertzog Christoff zu Wirtenberg gnedige antwort. zu Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzösischen Gesandten erkläret / nemlich also / Es hetten S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen Gesandten anbracht worden were vnd weil S. F. G. erkeñten / daß dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den Son Gottes recht erkennen vñ bekennen / müsten sie auß sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnnd hinwiderumb jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / werde dieselbige Kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugniß hette / durch seinen H. Geist bestättigen / vñ in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wölle jre F. G. one allen verzug verschaffen / daß diese auffs ehest auch an andere Teutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / besten- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0583" n="567"/> sie als jre eigene Bekenntniß vbergeben solten / fürgeschrieben habe<note place="right">Anno 1557.</note> / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nun was diß für ein ehr sey / die der vnverschämpte Wolff dem Philippo vnter der Erden<note place="right">hung / damit er Phil. Melanthon. beschweret vñ deformirt.</note> hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche Leute vrtheilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestellt hat / vnd dariñ vermeldet / daß ein Confession von den Frantzösischen abgesandtẽ sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / daß jre Confession noch in eim Artickel dunckel sey / etc. Sol er nun die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jnen auch angenommen / als jre allererst hergebracht Confession / vñ jnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnnd darneben angezeigt haben / daß sie in jrer Confession zum theil richtig / zum theil noch vnrichtig vnd dunckel seyn / vñ also es mit beyden theilen vnvermerckter sachen halten wöllen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wöllen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war seyn / nicht schicken lernen.</p> <p>Es hat aber auff obgemelte Intercessionschrifft der Hertzog<note place="right">Hertzog Christoff zu Wirtenberg gnedige antwort.</note> zu Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzösischen Gesandten erkläret / nemlich also / Es hetten S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen Gesandten anbracht worden were vnd weil S. F. G. erkeñten / daß dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den Son Gottes recht erkennen vñ bekennen / müsten sie auß sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnnd hinwiderumb jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / werde dieselbige Kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugniß hette / durch seinen H. Geist bestättigen / vñ in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wölle jre F. G. one allen verzug verschaffen / daß diese auffs ehest auch an andere Teutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / besten- </p> </div> </body> </text> </TEI> [567/0583]
sie als jre eigene Bekenntniß vbergeben solten / fürgeschrieben habe / wie der Lateinische stylus zuerkennen gebe. Nun was diß für ein ehr sey / die der vnverschämpte Wolff dem Philippo vnter der Erden hiemit anthut / lassen wir alle ehrliche Leute vrtheilen. Denn Philip. auch die fürbitt an Hertzog Christoff zu Wirtenberg gestellt hat / vnd dariñ vermeldet / daß ein Confession von den Frantzösischen abgesandtẽ sey gefordert worden / die sie auch vbergeben. Item / daß jre Confession noch in eim Artickel dunckel sey / etc. Sol er nun die Confession von den Frantzosen / selbst begert vnd gefordert / vnd von jnen auch angenommen / als jre allererst hergebracht Confession / vñ jnen doch dieselbige fürgeschrieben / wie der Wolff dichtet / vnd zugleich sie verschrieben / vnnd darneben angezeigt haben / daß sie in jrer Confession zum theil richtig / zum theil noch vnrichtig vnd dunckel seyn / vñ also es mit beyden theilen vnvermerckter sachen halten wöllen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wöllen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war seyn / nicht schicken lernen.
Anno 1557.
hung / damit er Phil. Melanthon. beschweret vñ deformirt. Es hat aber auff obgemelte Intercessionschrifft der Hertzog zu Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzösischen Gesandten erkläret / nemlich also / Es hetten S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen Gesandten anbracht worden were vnd weil S. F. G. erkeñten / daß dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den Son Gottes recht erkennen vñ bekennen / müsten sie auß sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnnd hinwiderumb jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige Vatter vnsers HERRN Jesu Christi / werde dieselbige Kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugniß hette / durch seinen H. Geist bestättigen / vñ in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wölle jre F. G. one allen verzug verschaffen / daß diese auffs ehest auch an andere Teutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / besten-
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