Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Es hat mir D. Carlstad ein Büchlein zugefertiget / darinneAnno 1525. er sich vnnd sein Schrifft erkleret / sonderlich die / so er vomCarlstad weiß selbs nicht / ob er recht oder vnrecht habe / wie er selber bekent. hochwirdigen Sacrament hat lassen außgehen / vnnd bin das höchlich erfrewet / daß er frey offentlich bezeuget / er wolle solche seine lehr / nicht als vor eine gewisse vnnd beschlossene Warheit gehalten haben / wie er auch selbst noch nicht halte / noch halten kan / sondern habe seine Meinung vnnd Sinn fragweise an den Tag gegeben / zuhören vnd zuerfaren / wo man die Warheit möge gründlich vnnd statlich erweisen vnd bekrefftigen / etc. Vnd beschleust D. Luther die Vorrede also: Weil nu D.Sacramentierer Geist ist vngewiß / vnnd hat kein Grunde Carlstad / vnnd auch alle andere / so diesen Artickel handeln / auß einem wahn vnd fragen dauon reden / wie sie selbst bekennen / ist gewiß / daß sie den Geist in dem stück noch nicht haben / auch auß Menschlichem dünckel / vnnd nicht auß dem Geist reden. Darumb sich ein jeglicher vor jhrer meinung also hüten vnnd halten sol / daß er nicht darauff falle vnnd daran hange / sondern so er auch mit jhnen zweiffelt vnd wehnet / harren vnnd verziehen / biß er auch gewiß vnd sicher werde / oder wird seine Seele in Gefehrligkeit geben / Denn was wir gleuben sollen / das muß nicht wahn noch dunckel / sondern gewisse Warheit sein / darüber wir tausentDas 1525. jhar ist ein schröcklich jhar gewest / darinn 1. deß Bapsts Jubel jhar gehalten 2. die Widerteuffer sich gereget. 3. die Bawren auffrhürisch worden. 4. die Sacramentierer sich herfür gethan. 5. der fromme weise Churfürst zu Sachsen / Hertzog Friderich gestorben / etc. Hälse lassen möchten / etc. Also hat sich nun in dem fatali & funesto Anno 1525. auch Zwinglische Sacramentschwermerey / offentlich vnd gewaltig herfür gethan / da der Bapst seine kremerey mit dem Antichristiischen Jubeljar vnuerschempt gehalten / da die Widerteuffer heuffig sich gereget / da die Bawren fast allenthalben in Teutschland Auffruhr wider die Obrigkeit angerichtet / vnd auch jemmerlich darüber geschlagen sind. Allhie aber muß nicht mit stillschweigen vorbey gangen werden / daß Meister Wolffens vnnd seines hauffens vermessenheit. Wolff vnd seine Rotte ein groß geschrey machen / das Sueuicum Syngramma sey auff gut Zwinglisch gestelt / vnnd halte in sich eben der Sacramentierer Lehr vnnd Meinung. Es hat mir D. Carlstad ein Büchlein zugefertiget / darinneAnno 1525. er sich vnnd sein Schrifft erkleret / sonderlich die / so er vomCarlstad weiß selbs nicht / ob er recht oder vnrecht habe / wie er selber bekent. hochwirdigen Sacrament hat lassen außgehen / vnnd bin das höchlich erfrewet / daß er frey offentlich bezeuget / er wolle solche seine lehr / nicht als vor eine gewisse vnnd beschlossene Warheit gehalten haben / wie er auch selbst noch nicht halte / noch halten kan / sondern habe seine Meinung vnnd Sinn fragweise an den Tag gegeben / zuhören vnd zuerfaren / wo man die Warheit möge gründlich vnnd statlich erweisen vnd bekrefftigen / etc. Vnd beschleust D. Luther die Vorrede also: Weil nu D.Sacramentierer Geist ist vngewiß / vnnd hat kein Grunde Carlstad / vnnd auch alle andere / so diesen Artickel handeln / auß einem wahn vnd fragen dauon reden / wie sie selbst bekennen / ist gewiß / daß sie den Geist in dem stück noch nicht haben / auch auß Menschlichem dünckel / vnnd nicht auß dem Geist reden. Darumb sich ein jeglicher vor jhrer meinung also hüten vnnd halten sol / daß er nicht darauff falle vnnd daran hange / sondern so er auch mit jhnen zweiffelt vnd wehnet / harren vnnd verziehen / biß er auch gewiß vnd sicher werde / oder wird seine Seele in Gefehrligkeit geben / Deñ was wir gleuben sollen / das muß nicht wahn noch dunckel / sondern gewisse Warheit sein / darüber wir tausentDas 1525. jhar ist ein schröcklich jhar gewest / darinn 1. deß Bapsts Jubel jhar gehalten 2. die Widerteuffer sich gereget. 3. die Bawren auffrhürisch worden. 4. die Sacramentierer sich herfür gethan. 5. der from̃e weise Churfürst zu Sachsen / Hertzog Friderich gestorben / etc. Hälse lassen möchten / etc. Also hat sich nun in dem fatali & funesto Anno 1525. auch Zwinglische Sacramentschwermerey / offentlich vnd gewaltig herfür gethan / da der Bapst seine kremerey mit dem Antichristiischen Jubeljar vnuerschempt gehalten / da die Widerteuffer heuffig sich gereget / da die Bawren fast allenthalben in Teutschland Auffruhr wider die Obrigkeit angerichtet / vnd auch jemmerlich darüber geschlagen sind. Allhie aber muß nicht mit stillschweigen vorbey gangen werden / daß Meister Wolffens vnnd seines hauffens vermessenheit. Wolff vnd seine Rotte ein groß geschrey machen / das Sueuicum Syngramma sey auff gut Zwinglisch gestelt / vnnd halte in sich eben der Sacramentierer Lehr vnnd Meinung. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0079" n="63"/> <p>Es hat mir D. 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Darumb sich ein jeglicher vor jhrer meinung also hüten vnnd halten sol / daß er nicht darauff falle vnnd daran hange / sondern so er auch mit jhnen zweiffelt vnd wehnet / harren vnnd verziehen / biß er auch gewiß vnd sicher werde / oder wird seine Seele in Gefehrligkeit geben / Deñ was wir gleuben sollen / das muß nicht wahn noch dunckel / sondern gewisse Warheit sein / darüber wir tausent<note place="right">Das 1525. jhar ist ein schröcklich jhar gewest / darinn 1. deß Bapsts Jubel jhar gehalten 2. die Widerteuffer sich gereget. 3. die Bawren auffrhürisch worden. 4. die Sacramentierer sich herfür gethan. 5. der from̃e weise Churfürst zu Sachsen / Hertzog Friderich gestorben / etc.</note> Hälse lassen möchten / etc.</p> <p>Also hat sich nun in dem fatali & funesto Anno 1525. auch Zwinglische Sacramentschwermerey / offentlich vnd gewaltig herfür gethan / da der Bapst seine kremerey mit dem Antichristiischen Jubeljar vnuerschempt gehalten / da die Widerteuffer heuffig sich gereget / da die Bawren fast allenthalben in Teutschland Auffruhr wider die Obrigkeit angerichtet / vnd auch jemmerlich darüber geschlagen sind.</p> <p>Allhie aber muß nicht mit stillschweigen vorbey gangen werden / daß Meister <note place="left">Wolffens vnnd seines hauffens vermessenheit.</note> Wolff vnd seine Rotte ein groß geschrey machen / das Sueuicum Syngramma sey auff gut Zwinglisch gestelt / vnnd halte in sich eben der Sacramentierer Lehr vnnd Meinung.</p> </div> </body> </text> </TEI> [63/0079]
Es hat mir D. Carlstad ein Büchlein zugefertiget / darinne er sich vnnd sein Schrifft erkleret / sonderlich die / so er vom hochwirdigen Sacrament hat lassen außgehen / vnnd bin das höchlich erfrewet / daß er frey offentlich bezeuget / er wolle solche seine lehr / nicht als vor eine gewisse vnnd beschlossene Warheit gehalten haben / wie er auch selbst noch nicht halte / noch halten kan / sondern habe seine Meinung vnnd Sinn fragweise an den Tag gegeben / zuhören vnd zuerfaren / wo man die Warheit möge gründlich vnnd statlich erweisen vnd bekrefftigen / etc.
Anno 1525.
Carlstad weiß selbs nicht / ob er recht oder vnrecht habe / wie er selber bekent. Vnd beschleust D. Luther die Vorrede also: Weil nu D. Carlstad / vnnd auch alle andere / so diesen Artickel handeln / auß einem wahn vnd fragen dauon reden / wie sie selbst bekennen / ist gewiß / daß sie den Geist in dem stück noch nicht haben / auch auß Menschlichem dünckel / vnnd nicht auß dem Geist reden. Darumb sich ein jeglicher vor jhrer meinung also hüten vnnd halten sol / daß er nicht darauff falle vnnd daran hange / sondern so er auch mit jhnen zweiffelt vnd wehnet / harren vnnd verziehen / biß er auch gewiß vnd sicher werde / oder wird seine Seele in Gefehrligkeit geben / Deñ was wir gleuben sollen / das muß nicht wahn noch dunckel / sondern gewisse Warheit sein / darüber wir tausent Hälse lassen möchten / etc.
Sacramentierer Geist ist vngewiß / vnnd hat kein Grunde
Das 1525. jhar ist ein schröcklich jhar gewest / darinn 1. deß Bapsts Jubel jhar gehalten 2. die Widerteuffer sich gereget. 3. die Bawren auffrhürisch worden. 4. die Sacramentierer sich herfür gethan. 5. der from̃e weise Churfürst zu Sachsen / Hertzog Friderich gestorben / etc. Also hat sich nun in dem fatali & funesto Anno 1525. auch Zwinglische Sacramentschwermerey / offentlich vnd gewaltig herfür gethan / da der Bapst seine kremerey mit dem Antichristiischen Jubeljar vnuerschempt gehalten / da die Widerteuffer heuffig sich gereget / da die Bawren fast allenthalben in Teutschland Auffruhr wider die Obrigkeit angerichtet / vnd auch jemmerlich darüber geschlagen sind.
Allhie aber muß nicht mit stillschweigen vorbey gangen werden / daß Meister Wolff vnd seine Rotte ein groß geschrey machen / das Sueuicum Syngramma sey auff gut Zwinglisch gestelt / vnnd halte in sich eben der Sacramentierer Lehr vnnd Meinung.
Wolffens vnnd seines hauffens vermessenheit.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/79>, abgerufen am 16.02.2025. |