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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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so lieb zur vereinigung / wie ich weiter mit jhm zu Coburg geredt habe.Anno 1531. Darumb achte ich / das jetzt so viel gnug sey gehandelt / biß Gott weiter gnade gibt / nemlich / das wir zu beyden seiten / deß gegeneinander schreibens stille stehen / als die zu beyden theilen gnugsam vns vntereinander vermanet vnd verstanden haben. Hat Gott die gnade gebenD. Lutherus hat noch hoffnung / es sollen vnnd werden sich die Sacramentirer eins bessern besinnen / vnd weisen lassen. / das sie zulassen / Christileib sey im Sacrament leiblich der Seelen gegenwertig / bin ich guter hoffnung / sie werden vollend mit der zeit auch das nachlassen / das er gleicher weise dem munde / oder eusserlich dem brod gegenwertig sey / weil ich warlich kein vnterscheid sehen kan / noch beschwerung. Summa / wir wollen beten vnd hoffen / biß vollend gantz gut werde / vnd nicht für dem Hamen fischen / noch huy sprechen / ehe wir recht gründlich eins werden. Solchs habe ich E. F. G. vntertheniglich wollen antworten / vnd E. F. G. sollen gleuben / das mir nechst Christo meinem HErrn nichts liebers geschehen köndte / denn das diese Leute recht gründlich mit vns eins weren / da solt mir kein todt zu bitter sein / den ich drüber nicht leiden wolte. Vnd wo es Gott geben wird / so wil ich alßdenn frölich sterben / vnd meinen abschied nemen / ob Gott wil. Christus vnser HErr sey mit E. F. G. ewiglich / Amen. Prima Februarij, 1531.

ES ist auch wol zubehalten / das dazumal Bucerus seine wortButzer erkleret seine meinung also / das man hoffnung gewinnet seiner bekerung / vnnd einigkeit. (der leib Christi werde in worten deß Nachtmals / vnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkleret hat / das er wolle damit zuuerstehen geben / der leib Christi sey auch dem brod / mund vnd bauch zugegen / wiewol er nicht zur speise deß zergenglichen bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament.

VNd wiewol solche vnd dergleichen rede von den Zwinglianern / jhrem brauch nach / anders gedeutet vnd ausgelegt werden köndten / jedoch haben sie die hoffnung der einigkeit grösser gemacht. DarumbHertzog Ernst / etc. begert deutliche deudsche erklerung von Bucero vnd den Zwinglianern auch vmb runde / richtige erklerung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher gedechtnis / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solide ali & firmari. Certissimis & explicatissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele rede / müssen rund / vnd mit klaren deutlichen worten erkleret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die gewissen dieses jrrthumbs entnemen / noch zur bestendigen einigkeit kommen.

ES hat D. Lutherus auch einen kurtzen begriff von Buceri fürschlag / vnd warauff der handel stehe / auffs papier gebracht / welches mit seiner eignen hand geschrieben / von wort zu wort also lautende:

ERstlich / das Martinus Bucerus anzeigt / jenes teil halte esD. Lutheri fürschlag auff des Butzers erklerung. mit vns im Sacrament gleich / nemlich deß stücks halben / das sie gleu-

so lieb zur vereinigung / wie ich weiter mit jhm zu Coburg geredt habe.Anno 1531. Darumb achte ich / das jetzt so viel gnug sey gehandelt / biß Gott weiter gnade gibt / nemlich / das wir zu beyden seiten / deß gegeneinander schreibens stille stehen / als die zu beyden theilen gnugsam vns vntereinander vermanet vnd verstanden haben. Hat Gott die gnade gebenD. Lutherus hat noch hoffnung / es sollen vnnd werden sich die Sacramentirer eins bessern besinnen / vnd weisen lassen. / das sie zulassen / Christileib sey im Sacrament leiblich der Seelen gegenwertig / bin ich guter hoffnung / sie werden vollend mit der zeit auch das nachlassen / das er gleicher weise dem munde / oder eusserlich dem brod gegenwertig sey / weil ich warlich kein vnterscheid sehen kan / noch beschwerung. Summa / wir wollen beten vnd hoffen / biß vollend gantz gut werde / vnd nicht für dem Hamen fischen / noch huy sprechen / ehe wir recht gründlich eins werden. Solchs habe ich E. F. G. vntertheniglich wollen antworten / vnd E. F. G. sollen gleuben / das mir nechst Christo meinem HErrn nichts liebers geschehen köndte / denn das diese Leute recht gründlich mit vns eins weren / da solt mir kein todt zu bitter sein / den ich drüber nicht leiden wolte. Vnd wo es Gott geben wird / so wil ich alßdenn frölich sterben / vnd meinen abschied nemen / ob Gott wil. Christus vnser HErr sey mit E. F. G. ewiglich / Amen. Prima Februarij, 1531.

ES ist auch wol zubehalten / das dazumal Bucerus seine wortButzer erkleret seine meinũg also / das man hoffnũg gewinnet seiner bekerung / vnnd einigkeit. (der leib Christi werde in worten deß Nachtmals / vnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkleret hat / das er wolle damit zuuerstehen geben / der leib Christi sey auch dem brod / mund vnd bauch zugegen / wiewol er nicht zur speise deß zergenglichen bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament.

VNd wiewol solche vnd dergleichen rede von den Zwinglianern / jhrem brauch nach / anders gedeutet vñ ausgelegt werden köndten / jedoch haben sie die hoffnung der einigkeit grösser gemacht. DarumbHertzog Ernst / etc. begert deutliche deudsche erklerung von Bucero vñ den Zwinglianern auch vmb runde / richtige erklerung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher gedechtnis / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solidè ali & firmari. Certissimis & explicatissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele rede / müssen rund / vnd mit klaren deutlichen worten erkleret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die gewissen dieses jrrthumbs entnemen / noch zur bestendigen einigkeit kommen.

ES hat D. Lutherus auch einen kurtzen begriff von Buceri fürschlag / vnd warauff der handel stehe / auffs papier gebracht / welches mit seiner eignen hand geschrieben / von wort zu wort also lautende:

ERstlich / das Martinus Bucerus anzeigt / jenes teil halte esD. Lutheri fürschlag auff des Butzers erklerung. mit vns im Sacrament gleich / nemlich deß stücks halben / das sie gleu-

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[157/0173] so lieb zur vereinigung / wie ich weiter mit jhm zu Coburg geredt habe. Darumb achte ich / das jetzt so viel gnug sey gehandelt / biß Gott weiter gnade gibt / nemlich / das wir zu beyden seiten / deß gegeneinander schreibens stille stehen / als die zu beyden theilen gnugsam vns vntereinander vermanet vnd verstanden haben. Hat Gott die gnade geben / das sie zulassen / Christileib sey im Sacrament leiblich der Seelen gegenwertig / bin ich guter hoffnung / sie werden vollend mit der zeit auch das nachlassen / das er gleicher weise dem munde / oder eusserlich dem brod gegenwertig sey / weil ich warlich kein vnterscheid sehen kan / noch beschwerung. Summa / wir wollen beten vnd hoffen / biß vollend gantz gut werde / vnd nicht für dem Hamen fischen / noch huy sprechen / ehe wir recht gründlich eins werden. Solchs habe ich E. F. G. vntertheniglich wollen antworten / vnd E. F. G. sollen gleuben / das mir nechst Christo meinem HErrn nichts liebers geschehen köndte / denn das diese Leute recht gründlich mit vns eins weren / da solt mir kein todt zu bitter sein / den ich drüber nicht leiden wolte. Vnd wo es Gott geben wird / so wil ich alßdenn frölich sterben / vnd meinen abschied nemen / ob Gott wil. Christus vnser HErr sey mit E. F. G. ewiglich / Amen. Prima Februarij, 1531. Anno 1531. D. Lutherus hat noch hoffnung / es sollen vnnd werden sich die Sacramentirer eins bessern besinnen / vnd weisen lassen. ES ist auch wol zubehalten / das dazumal Bucerus seine wort (der leib Christi werde in worten deß Nachtmals / vnd in den Sacramenten / den Christen gereicht) also erkleret hat / das er wolle damit zuuerstehen geben / der leib Christi sey auch dem brod / mund vnd bauch zugegen / wiewol er nicht zur speise deß zergenglichen bauchs sey auffgesetzet zuniessen im Sacrament. Butzer erkleret seine meinũg also / das man hoffnũg gewinnet seiner bekerung / vnnd einigkeit. VNd wiewol solche vnd dergleichen rede von den Zwinglianern / jhrem brauch nach / anders gedeutet vñ ausgelegt werden köndten / jedoch haben sie die hoffnung der einigkeit grösser gemacht. Darumb auch vmb runde / richtige erklerung bey jhnen offtmals angesuchet worden / wie Hertzog Ernst / hochlöblicher gedechtnis / selbst an Bucerum geschrieben / mit diesen worten: Obscuritas vestra nisi satis explicetur, non poterit vllum huic causae remedium afferri, neque conscientijs persuasio vel error eripi, neque concordia solidè ali & firmari. Certissimis & explicatissimis verbis, quatenus fieri potest, sententia vestra declaranda est. Das ist / Ewere tunckele rede / müssen rund / vnd mit klaren deutlichen worten erkleret werden / sonst kan man der sachen nicht helffen / noch die gewissen dieses jrrthumbs entnemen / noch zur bestendigen einigkeit kommen. Hertzog Ernst / etc. begert deutliche deudsche erklerung von Bucero vñ den Zwinglianern ES hat D. Lutherus auch einen kurtzen begriff von Buceri fürschlag / vnd warauff der handel stehe / auffs papier gebracht / welches mit seiner eignen hand geschrieben / von wort zu wort also lautende: ERstlich / das Martinus Bucerus anzeigt / jenes teil halte es mit vns im Sacrament gleich / nemlich deß stücks halben / das sie gleu- D. Lutheri fürschlag auff des Butzers erklerung.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/173>, abgerufen am 25.11.2024.