Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1536.Christi / in oder mit dembrod deß Abendmals deß HErrn / mit vns bestendiglich vnd einmütiglich lehren wolten. Dauon solten sie sich erkleren / vnd jhr gemüte vns auffrichtig offenbaren. BVterus hat hierauff erstlich bekennet / das er für dieser zeit etliche ding nicht gnugsam / klar vnd deutlich verstanden habe / auch nit gnugsam rein vnd recht gelehret / aber so bald ers recht gelehrnet vnd gefasset / habe er seinen jrrthumb verbessert / widerruffen vnd vnrecht bekandt / wolle auch nochmals hinfurt (das er niemand in jrrthumb führe) widerruffen / vnd mit Mund / vnd in Schrifften / vnd auff waserley weise solches geschehen könne / reuocirn. Darnach was anlangt Butzer thut sein bekentnis in seinem vnd der Schweitzet namen.die erklerung der waren meinung / von der warhafftigen gegenwertigkeit deß leibs Christi / in oder mit dem brod deß Abendmals / etc. bekenne er für seine Person / vnd auch an der Schweitzer vnd Plaureri statt vnd namen / daß das brod im Abendmal sey warhafftig der leib Christi / vnd der wein sey warhafftig das blut Christi / vnd werden der leib vnd das blut gegeben durch den Diener Christi / ohne vnterscheid / Im brod mit dem brod.allen die es nemen / es sey denn / das die einsetzung vnd wort Christi verfelscht werden. Es werde auch warhafftig der leib vnd das blut Christi empfangen / nemlich der natürliche wesentliche leib / etc. nicht Mit dem mund auch von vnwirdigen.allein mit dem hertzen / sondern auch mit dem munde derer / die es empfahen / wirdiglich zur seligkeit / vnwirdiglich zum Gericht. Wenn er aber sage / das die Gottlosen den leib nicht empfahen / so wolle er mehr nicht / denn diß verstanden haben / das wenn ein Türck / oder Jüde / oder ein Maus / oder ein Wurm / die Hostien / so die Papisten einsperren (da derer ding keines geschicht / die Christus befohlen vnd eingesetzt hat) zernaget / das solches allein dem brod widerfare / vnd sey nur brod / vnd nicht der leib Christi / vnd geschehe auch solches nicht am leib Christi. Vnd nur dieses grobes / reumliches / vnd natürliches essen deß leibes Christi / habe er verleugnen wollen. Aber das essen / so nach der einsetzung vnd ordnung Christi geschicht / wie er oben sich erkleret hette / bekenne vnd lehre er / vnd wolle sie allezeit lehren. So er auch etwas nicht gnugsam deutlich lehrete / solte man jn nur darumb von eim jeden stück besonders fragen / so wolte er sich vnd seine meinung klerer vnd deutlicher darthun. NAch dieser rede hat Lutherus die andern frembden ordentlich nach einander / in gegenwart aller / gefragt / vnd hat ein jeder für gewiß geantwortet / er bekenne / halte / lehre vnd vertheidige eben das / was / vnd wie es Bucerus erkleret hette / vnd hetten nu ein gantzes jhar also gelehret / woltens auch hinfurt also lehren / vnd baten / man solte kein argwohn auff sie werffen / noch sich einiges Betruges befahren. Etliche sagten auch / das jhre Obrigkeit in jhren Kirchen durch ein offentlich Edict hetten gewisse straffen gesetzt auff die / so da leugneten die ware gegenwertigkeit deß waren leibs Christi mit dem brod / etc. Sie Anno 1536.Christi / in oder mit dembrod deß Abendmals deß HErrn / mit vns bestendiglich vnd einmütiglich lehren wolten. Dauon solten sie sich erkleren / vnd jhr gemüte vns auffrichtig offenbaren. BVterus hat hierauff erstlich bekennet / das er für dieser zeit etliche ding nicht gnugsam / klar vnd deutlich verstanden habe / auch nit gnugsam rein vñ recht gelehret / aber so bald ers recht gelehrnet vnd gefasset / habe er seinen jrrthumb verbessert / widerruffen vnd vnrecht bekandt / wolle auch nochmals hinfurt (das er niemand in jrrthumb führe) widerruffen / vnd mit Mund / vnd in Schrifften / vnd auff waserley weise solches geschehen könne / reuocirn. Darnach was anlangt Butzer thut sein bekentnis in seinem vnd der Schweitzet namen.die erklerung der waren meinung / von der warhafftigen gegenwertigkeit deß leibs Christi / in oder mit dem brod deß Abendmals / etc. bekenne er für seine Person / vnd auch an der Schweitzer vnd Plaureri statt vnd namen / daß das brod im Abendmal sey warhafftig der leib Christi / vnd der wein sey warhafftig das blut Christi / vnd werden der leib vnd das blut gegeben durch den Diener Christi / ohne vnterscheid / Im brod mit dem brod.allen die es nemen / es sey denn / das die einsetzung vnd wort Christi verfelscht werden. Es werde auch warhafftig der leib vnd das blut Christi empfangen / nemlich der natürliche wesentliche leib / etc. nicht Mit dem mund auch von vnwirdigen.allein mit dem hertzen / sondern auch mit dem munde derer / die es empfahen / wirdiglich zur seligkeit / vnwirdiglich zum Gericht. Wenn er aber sage / das die Gottlosen den leib nicht empfahen / so wolle er mehr nicht / denn diß verstanden haben / das wenn ein Türck / oder Jüde / oder ein Maus / oder ein Wurm / die Hostien / so die Papisten einsperren (da derer ding keines geschicht / die Christus befohlen vnd eingesetzt hat) zernaget / das solches allein dem brod widerfare / vnd sey nur brod / vnd nicht der leib Christi / vnd geschehe auch solches nicht am leib Christi. Vnd nur dieses grobes / reumliches / vnd natürliches essen deß leibes Christi / habe er verleugnen wollen. Aber das essen / so nach der einsetzung vnd ordnung Christi geschicht / wie er oben sich erkleret hette / bekenne vnd lehre er / vnd wolle sie allezeit lehren. So er auch etwas nicht gnugsam deutlich lehrete / solte man jn nur darumb von eim jeden stück besonders fragen / so wolte er sich vnd seine meinung klerer vnd deutlicher darthun. NAch dieser rede hat Lutherus die andern frembden ordentlich nach einander / in gegenwart aller / gefragt / vnd hat ein jeder für gewiß geantwortet / er bekenne / halte / lehre vnd vertheidige eben das / was / vnd wie es Bucerus erkleret hette / vnd hetten nu ein gantzes jhar also gelehret / woltens auch hinfurt also lehren / vnd baten / man solte kein argwohn auff sie werffen / noch sich einiges Betruges befahren. Etliche sagten auch / das jhre Obrigkeit in jhren Kirchen durch ein offentlich Edict hetten gewisse straffen gesetzt auff die / so da leugneten die ware gegenwertigkeit deß waren leibs Christi mit dem brod / etc. Sie <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0242" n="226"/><note place="left">Anno 1536.</note>Christi / in oder mit dembrod deß Abendmals deß HErrn / mit vns bestendiglich vnd einmütiglich lehren wolten. Dauon solten sie sich erkleren / vnd jhr gemüte vns auffrichtig offenbaren.</p> <note place="left">Butzer bekennet sein fehl / vñ wil widerruffẽ / wo / wie vñ wenn man wil.</note> <p>BVterus hat hierauff erstlich bekennet / das er für dieser zeit etliche ding nicht gnugsam / klar vnd deutlich verstanden habe / auch nit gnugsam rein vñ recht gelehret / aber so bald ers recht gelehrnet vnd gefasset / habe er seinen jrrthumb verbessert / widerruffen vnd vnrecht bekandt / wolle auch nochmals hinfurt (das er niemand in jrrthumb führe) widerruffen / vnd mit Mund / vnd in Schrifften / vnd auff waserley weise solches geschehen könne / reuocirn. Darnach was anlangt <note place="left">Butzer thut sein bekentnis in seinem vnd der Schweitzet namen.</note>die erklerung der waren meinung / von der warhafftigen gegenwertigkeit deß leibs Christi / in oder mit dem brod deß Abendmals / etc. bekenne er für seine Person / vnd auch an der Schweitzer vnd Plaureri statt vnd namen / daß das brod im Abendmal sey warhafftig der leib Christi / vnd der wein sey warhafftig das blut Christi / vnd werden der leib vnd das blut gegeben durch den Diener Christi / ohne vnterscheid / <note place="left">Im brod mit dem brod.</note>allen die es nemen / es sey denn / das die einsetzung vnd wort Christi verfelscht werden. Es werde auch warhafftig der leib vnd das blut Christi empfangen / nemlich der natürliche wesentliche leib / etc. nicht <note place="left">Mit dem mund auch von vnwirdigen.</note>allein mit dem hertzen / sondern auch mit dem munde derer / die es empfahen / wirdiglich zur seligkeit / vnwirdiglich zum Gericht. Wenn er aber sage / das die Gottlosen den leib nicht empfahen / so wolle er mehr nicht / denn diß verstanden haben / das wenn ein Türck / oder Jüde / oder ein Maus / oder ein Wurm / die Hostien / so die Papisten einsperren (da derer ding keines geschicht / die Christus befohlen vnd eingesetzt hat) zernaget / das solches allein dem brod widerfare / vnd sey nur brod / vnd nicht der leib Christi / vnd geschehe auch solches nicht am leib Christi. Vnd nur dieses grobes / reumliches / vnd natürliches essen deß leibes Christi / habe er verleugnen wollen. Aber das essen / so nach der einsetzung vnd ordnung Christi geschicht / wie er oben sich erkleret hette / bekenne vnd lehre er / vnd wolle sie allezeit lehren. So er auch etwas nicht gnugsam deutlich lehrete / solte man jn nur darumb von eim jeden stück besonders fragen / so wolte er sich vnd seine meinung klerer vnd deutlicher darthun.</p> <p>NAch dieser rede hat Lutherus die andern frembden ordentlich nach einander / in gegenwart aller / gefragt / vnd hat ein jeder für gewiß geantwortet / er bekenne / halte / lehre vnd vertheidige eben das / was / vnd wie es Bucerus erkleret hette / vnd hetten nu ein gantzes jhar also gelehret / woltens auch hinfurt also lehren / vnd baten / man solte kein argwohn auff sie werffen / noch sich einiges Betruges befahren. Etliche sagten auch / das jhre Obrigkeit in jhren Kirchen durch ein offentlich Edict hetten gewisse straffen gesetzt auff die / so da leugneten die ware gegenwertigkeit deß waren leibs Christi mit dem brod / etc. Sie </p> </div> </body> </text> </TEI> [226/0242]
Christi / in oder mit dembrod deß Abendmals deß HErrn / mit vns bestendiglich vnd einmütiglich lehren wolten. Dauon solten sie sich erkleren / vnd jhr gemüte vns auffrichtig offenbaren.
Anno 1536. BVterus hat hierauff erstlich bekennet / das er für dieser zeit etliche ding nicht gnugsam / klar vnd deutlich verstanden habe / auch nit gnugsam rein vñ recht gelehret / aber so bald ers recht gelehrnet vnd gefasset / habe er seinen jrrthumb verbessert / widerruffen vnd vnrecht bekandt / wolle auch nochmals hinfurt (das er niemand in jrrthumb führe) widerruffen / vnd mit Mund / vnd in Schrifften / vnd auff waserley weise solches geschehen könne / reuocirn. Darnach was anlangt die erklerung der waren meinung / von der warhafftigen gegenwertigkeit deß leibs Christi / in oder mit dem brod deß Abendmals / etc. bekenne er für seine Person / vnd auch an der Schweitzer vnd Plaureri statt vnd namen / daß das brod im Abendmal sey warhafftig der leib Christi / vnd der wein sey warhafftig das blut Christi / vnd werden der leib vnd das blut gegeben durch den Diener Christi / ohne vnterscheid / allen die es nemen / es sey denn / das die einsetzung vnd wort Christi verfelscht werden. Es werde auch warhafftig der leib vnd das blut Christi empfangen / nemlich der natürliche wesentliche leib / etc. nicht allein mit dem hertzen / sondern auch mit dem munde derer / die es empfahen / wirdiglich zur seligkeit / vnwirdiglich zum Gericht. Wenn er aber sage / das die Gottlosen den leib nicht empfahen / so wolle er mehr nicht / denn diß verstanden haben / das wenn ein Türck / oder Jüde / oder ein Maus / oder ein Wurm / die Hostien / so die Papisten einsperren (da derer ding keines geschicht / die Christus befohlen vnd eingesetzt hat) zernaget / das solches allein dem brod widerfare / vnd sey nur brod / vnd nicht der leib Christi / vnd geschehe auch solches nicht am leib Christi. Vnd nur dieses grobes / reumliches / vnd natürliches essen deß leibes Christi / habe er verleugnen wollen. Aber das essen / so nach der einsetzung vnd ordnung Christi geschicht / wie er oben sich erkleret hette / bekenne vnd lehre er / vnd wolle sie allezeit lehren. So er auch etwas nicht gnugsam deutlich lehrete / solte man jn nur darumb von eim jeden stück besonders fragen / so wolte er sich vnd seine meinung klerer vnd deutlicher darthun.
Butzer thut sein bekentnis in seinem vnd der Schweitzet namen.
Im brod mit dem brod.
Mit dem mund auch von vnwirdigen. NAch dieser rede hat Lutherus die andern frembden ordentlich nach einander / in gegenwart aller / gefragt / vnd hat ein jeder für gewiß geantwortet / er bekenne / halte / lehre vnd vertheidige eben das / was / vnd wie es Bucerus erkleret hette / vnd hetten nu ein gantzes jhar also gelehret / woltens auch hinfurt also lehren / vnd baten / man solte kein argwohn auff sie werffen / noch sich einiges Betruges befahren. Etliche sagten auch / das jhre Obrigkeit in jhren Kirchen durch ein offentlich Edict hetten gewisse straffen gesetzt auff die / so da leugneten die ware gegenwertigkeit deß waren leibs Christi mit dem brod / etc. Sie
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |