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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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sen / auch wol mit jhm expostulirt, vnd gesagt / Wer hat dir solches befohlen?Anno 1541. vngeendert bleiben lasse. etc.

DIeweil aber nu mehr die vermehrten Exemplaria gedruckt gewesenWie die vermehrten Exenplaria der Augsp. Confession angenomen vnd verstandenworden. / auch menniglich / Papisten / vnd den vnseren bekandt worden / vnd auch der zehende Artickel wiederumb also / wie er zuuor in der Augspurgischen Confession gestanden / zu Regenspurg gantz wiederholet / vnd gesetzt: So hat man die andere edition der gestalt gehen lassen / das sie nach der ersten regulirt, vnd verstanden werden solte. Derwegen die Churfürsten vnd Stende / die sich zur Augspurgischen Confession / vnd Christlichen Concordien Buch / bekennen / in jhrer praefation diese wort setzen: Was die andere edition der Augspurgischen Confession anlangt / weil wir befinden / vnd menniglich offenbar vnd vnuerborgen ist / das sich etliche vnterstanden / die jrrthumb vom heiligen Abendmal / vnd andere vnreine lehre / vnter den worten derselbigen andern edition zuuerstecken / vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen schrifften / vnd ausgegangenem druck / den einfeltigen Leuten einzubilden / vngeachtet / das solche jrrige lehr in der zu Augspurg vbergebenen Confession / mit ausdrücklichen worten verworffen / vnd viel ein anders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vnd noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werden möchte / dadurch zubeschönen / zubementeln / oder / als der Euangelischen lehr gemeß / zubestetigen / Inmassen wir denn die andere edition, der ersten vbergebner Augspurgischen Confession zuwieder / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc.

AVs diesem kurtzen warhafftigen bericht / sihet man deß frechenWolffens frecheit vnd vnwarheit. Wol fij vnuerschempt fürgeben / der sich nicht schewet zu sagen / das man die erste Confession hab endern müssen / weil sie im zehenden Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vnd das solche enderung mit gemeinem rhat vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlen / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag / vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendmal lehren vnd halten. Nu mag man ein jeden Stand im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder ohn zweiffel sagen / das der Wolff den rachen zu weit auffgesperret / vnd auff einmal zu viel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüberWolff mus zum lügner werden. ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spot vnd schanden werden. Denn solche enderung Philippo niemals befohlen worden / mit jrgend einigem rhat / sondern ist zuwieder dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Stenden (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner handlung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zuthun gehabt / der meinung nicht zugelassen / das die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser verenderten Confession /

sen / auch wol mit jhm expostulirt, vnd gesagt / Wer hat dir solches befohlen?Anno 1541. vngeendert bleibẽ lasse. etc.

DIeweil aber nu mehr die vermehrten Exemplaria gedruckt gewesenWie die vermehrten Exẽplaria der Augsp. Confession angenomen vnd verstãdenworden. / auch menniglich / Papisten / vnd den vnseren bekandt worden / vnd auch der zehende Artickel wiederumb also / wie er zuuor in der Augspurgischen Confession gestanden / zu Regenspurg gantz wiederholet / vnd gesetzt: So hat man die andere edition der gestalt gehen lassen / das sie nach der ersten regulirt, vnd verstanden werden solte. Derwegen die Churfürsten vnd Stende / die sich zur Augspurgischen Confession / vnd Christlichen Concordien Buch / bekennen / in jhrer praefation diese wort setzen: Was die andere edition der Augspurgischen Confession anlangt / weil wir befinden / vnd menniglich offenbar vnd vnuerborgen ist / das sich etliche vnterstanden / die jrrthumb vom heiligen Abendmal / vnd andere vnreine lehre / vnter den worten derselbigen andern edition zuuerstecken / vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen schrifften / vnd ausgegangenem druck / den einfeltigen Leuten einzubilden / vngeachtet / das solche jrrige lehr in der zu Augspurg vbergebenen Confession / mit ausdrücklichen worten verworffen / vnd viel ein anders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vnd noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werden möchte / dadurch zubeschönen / zubementeln / oder / als der Euangelischen lehr gemeß / zubestetigen / Inmassen wir denn die andere edition, der ersten vbergebner Augspurgischen Confession zuwieder / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc.

AVs diesem kurtzen warhafftigen bericht / sihet man deß frechenWolffens frecheit vnd vnwarheit. Wol fij vnuerschempt fürgeben / der sich nicht schewet zu sagen / das man die erste Confession hab endern müssen / weil sie im zehenden Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vñ das solche enderung mit gemeinem rhat vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlen / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag / vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendmal lehren vnd halten. Nu mag man ein jeden Stand im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder ohn zweiffel sagen / das der Wolff den rachen zu weit auffgesperret / vnd auff einmal zu viel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüberWolff mus zum lügner werden. ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spot vnd schanden werden. Denn solche enderung Philippo niemals befohlen worden / mit jrgend einigem rhat / sondern ist zuwieder dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Stenden (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner handlung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zuthun gehabt / der meinung nicht zugelassen / das die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser verenderten Confession /

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[307/0323] sen / auch wol mit jhm expostulirt, vnd gesagt / Wer hat dir solches befohlen? etc. Anno 1541. vngeendert bleibẽ lasse. DIeweil aber nu mehr die vermehrten Exemplaria gedruckt gewesen / auch menniglich / Papisten / vnd den vnseren bekandt worden / vnd auch der zehende Artickel wiederumb also / wie er zuuor in der Augspurgischen Confession gestanden / zu Regenspurg gantz wiederholet / vnd gesetzt: So hat man die andere edition der gestalt gehen lassen / das sie nach der ersten regulirt, vnd verstanden werden solte. Derwegen die Churfürsten vnd Stende / die sich zur Augspurgischen Confession / vnd Christlichen Concordien Buch / bekennen / in jhrer praefation diese wort setzen: Was die andere edition der Augspurgischen Confession anlangt / weil wir befinden / vnd menniglich offenbar vnd vnuerborgen ist / das sich etliche vnterstanden / die jrrthumb vom heiligen Abendmal / vnd andere vnreine lehre / vnter den worten derselbigen andern edition zuuerstecken / vnd zuuerbergen / vnd solches in öffentlichen schrifften / vnd ausgegangenem druck / den einfeltigen Leuten einzubilden / vngeachtet / das solche jrrige lehr in der zu Augspurg vbergebenen Confession / mit ausdrücklichen worten verworffen / vnd viel ein anders zuerweisen ist: So haben wir öffentlich bezeugen vnd darthun wollen / das vnser wille vnd meinung keines weges gewesen / vnd noch nicht ist / falsche vnd vnreine lehr / so darunter verborgen werden möchte / dadurch zubeschönen / zubementeln / oder / als der Euangelischen lehr gemeß / zubestetigen / Inmassen wir denn die andere edition, der ersten vbergebner Augspurgischen Confession zuwieder / niemals verstanden / noch auffgenommen / etc. Wie die vermehrten Exẽplaria der Augsp. Confession angenomen vnd verstãdenworden. AVs diesem kurtzen warhafftigen bericht / sihet man deß frechen Wol fij vnuerschempt fürgeben / der sich nicht schewet zu sagen / das man die erste Confession hab endern müssen / weil sie im zehenden Artickel allzu Bäpstisch gelautet / vñ das solche enderung mit gemeinem rhat vnd bewilligung / sey Philippo aufferlegt / vnd befohlen / vnd Anno 40. vnd 41. angenommen worden / auff den schlag / vnd in der meinung / wie die Sacramentirer vom Abendmal lehren vnd halten. Nu mag man ein jeden Stand im gantzen Reich fragen / so wird ein jeder ohn zweiffel sagen / das der Wolff den rachen zu weit auffgesperret / vnd auff einmal zu viel Schäfflein verschlingen wolle / vnd darüber ersticken muß / das ist / mit seiner lügen zu spot vnd schanden werden. Denn solche enderung Philippo niemals befohlen worden / mit jrgend einigem rhat / sondern ist zuwieder dem Churfürsten / Luthero / vnd andern vielen Stenden (wie vor gemeldet) fürgenommen. Ist auch Anno 40. weil man mit den Zwinglianern keiner handlung damals gepflogen / sondern mit den Papisten zuthun gehabt / der meinung nicht zugelassen / das die erste Confession dadurch auffgehaben / vnd die Zwinglianer hinfort vnter dieser verenderten Confession / Wolffens frecheit vnd vnwarheit. Wolff mus zum lügner werden.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/323>, abgerufen am 24.11.2024.