Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.so die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im ArtickelAnno 1542. vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen aus jhrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch aus den Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vnd sonsten gnugsam erwiesen / das die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordjSchein Concordj hat D. Lutherus nie nit zugelassen. mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesuchet / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als das die Zwinglianer bey jhrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in ausbreitung vnd fortpflantzung derselben / ohn einige einred / straff / verdacht / vnd fürwurff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten. HIeraus ist abermals deß reissenden Wolffs vnuerschempt gedichtWolff schemet sich keiner lügen. zu sehen / der öffentlich schreiben / vnd für eine warhafftige Histori ausgeben darff / die Concordia vom heiligen Abendmal / sey zwischen Luthero vnd den Zürchern gentzlich / pure & simpliciter, geschlossenWolff lestert vnnd schilt auff den fromen D. Lutherum / den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschawen dürffte. vnd vollzogen / wie er denn derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schielt / das er wieder seine zusage / threw vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines ampts / beruffs vnd gewissens / wieder die Zwinglianer vnd jhre falsche lehre / sein letztes / herrliches bekentnis frey rund vnd lauter gethan / vnd öffentlich ausgehen lassen / wie bald hernach sol angezeigt werden. FErner ist Anno 1542. zu Franckfurt am Mayn / vnter denZwispalt der Prediger zu Franckfurt am Mayn. Predigern ein zwispalt entstanden / von dem heiligen Abendmal / vnd von beyden Naturen in Christo. Weil nu Bucerus zu vergleichung der Prediger daselbst ist gezogen worden / hat er drey vnd zwentzig Artickel gestelt / inmassen dieselbigen in seinen scriptis Anglicanis erzehlet werden / daraus wir die ersten / so er vom Abendmal vnd der Person Christi geschrieben / wie sie vor der zeit öffentlich deudsch gedruckt / vnd ausgangen / hieher setzen wollen. I. IM heiligen Abendmal / wenn es nach deß HErren einsetzungBuceri Artickel vom heiligen Abendmal. gehalten / wird der ware leib vnd ware blut deß HErrn / warhafftig vnd wesentlich (vere & essentialiter) gegeben / vnd von denen / die das Sacrament (brod vnd wein) also niessen (a sumentibus Sacramenta) empfangen. II. ES wird aber doch allhie keine reumliche oder vmbschriebene gegenwertigkeit deß HErren gesetzet / derhalben man nichts gedencken sol / von der niderfahrt deß HErrn vom Himel. so die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im ArtickelAnno 1542. vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen aus jhrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch aus den Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vnd sonsten gnugsam erwiesen / das die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordjSchein Cõcordj hat D. Lutherus nie nit zugelassen. mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesuchet / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als das die Zwinglianer bey jhrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in ausbreitung vnd fortpflantzung derselben / ohn einige einred / straff / verdacht / vnd fürwurff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten. HIeraus ist abermals deß reissenden Wolffs vnuerschempt gedichtWolff schemet sich keiner lügẽ. zu sehen / der öffentlich schreiben / vnd für eine warhafftige Histori ausgeben darff / die Concordia vom heiligen Abendmal / sey zwischen Luthero vnd den Zürchern gentzlich / purè & simpliciter, geschlossenWolff lestert vnnd schilt auff den fromen D. Lutherum / den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschawen dürffte. vnd vollzogen / wie er denn derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schielt / das er wieder seine zusage / threw vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines ampts / beruffs vnd gewissens / wieder die Zwinglianer vnd jhre falsche lehre / sein letztes / herrliches bekentnis frey rund vnd lauter gethan / vnd öffentlich ausgehen lassen / wie bald hernach sol angezeigt werden. FErner ist Anno 1542. zu Franckfurt am Mayn / vnter denZwispalt der Prediger zu Frãckfurt am Mayn. Predigern ein zwispalt entstanden / von dem heiligen Abendmal / vnd von beyden Naturen in Christo. Weil nu Bucerus zu vergleichung der Prediger daselbst ist gezogen worden / hat er drey vnd zwentzig Artickel gestelt / inmassen dieselbigen in seinen scriptis Anglicanis erzehlet werden / daraus wir die ersten / so er vom Abendmal vnd der Person Christi geschrieben / wie sie vor der zeit öffentlich deudsch gedruckt / vnd ausgangen / hieher setzen wollen. I. IM heiligen Abendmal / wenn es nach deß HErren einsetzungBuceri Artickel vom heiligen Abendmal. gehalten / wird der ware leib vnd ware blut deß HErrn / warhafftig vnd wesentlich (verè & essentialiter) gegeben / vnd von denen / die das Sacrament (brod vnd wein) also niessen (à sumentibus Sacramenta) empfangen. II. 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so die friedshandlung in der fürgenommenen Concordia im Artickel vom heiligen Abendmal / mit den Schweitzerischen Kirchen aus jhrer eigen schuld / weder geschlossen noch vollzogen worden. Vber das / ist auch aus den Actis deß Colloquij zu Regenspurg / vnd sonsten gnugsam erwiesen / das die vnsern keine zweyzüngige / Gottlose / scheinconcordj mit den Schweitzerischen Kirchen gemeint noch gesuchet / viel weniger gestifftet / auffgerichtet / vnd beschlossen / als das die Zwinglianer bey jhrer vorigen Zürchischen jrrigen lehre wol bleiben / verharren / vnd in ausbreitung vnd fortpflantzung derselben / ohn einige einred / straff / verdacht / vnd fürwurff der vnsern / wol fortfaren vnd recht behalten möchten.
Anno 1542.
Schein Cõcordj hat D. Lutherus nie nit zugelassen. HIeraus ist abermals deß reissenden Wolffs vnuerschempt gedicht zu sehen / der öffentlich schreiben / vnd für eine warhafftige Histori ausgeben darff / die Concordia vom heiligen Abendmal / sey zwischen Luthero vnd den Zürchern gentzlich / purè & simpliciter, geschlossen vnd vollzogen / wie er denn derhalben auff den frommen Lutherum grewlich schielt / das er wieder seine zusage / threw vnd glauben / gehandelt haben sol / da er / vermög seines ampts / beruffs vnd gewissens / wieder die Zwinglianer vnd jhre falsche lehre / sein letztes / herrliches bekentnis frey rund vnd lauter gethan / vnd öffentlich ausgehen lassen / wie bald hernach sol angezeigt werden.
Wolff schemet sich keiner lügẽ.
Wolff lestert vnnd schilt auff den fromen D. Lutherum / den er sonst / wenn er leben solte / nicht anschawen dürffte. FErner ist Anno 1542. zu Franckfurt am Mayn / vnter den Predigern ein zwispalt entstanden / von dem heiligen Abendmal / vnd von beyden Naturen in Christo. Weil nu Bucerus zu vergleichung der Prediger daselbst ist gezogen worden / hat er drey vnd zwentzig Artickel gestelt / inmassen dieselbigen in seinen scriptis Anglicanis erzehlet werden / daraus wir die ersten / so er vom Abendmal vnd der Person Christi geschrieben / wie sie vor der zeit öffentlich deudsch gedruckt / vnd ausgangen / hieher setzen wollen.
Zwispalt der Prediger zu Frãckfurt am Mayn. I. IM heiligen Abendmal / wenn es nach deß HErren einsetzung gehalten / wird der ware leib vnd ware blut deß HErrn / warhafftig vnd wesentlich (verè & essentialiter) gegeben / vnd von denen / die das Sacrament (brod vnd wein) also niessen (à sumentibus Sacramenta) empfangen.
Buceri Artickel vom heiligen Abendmal. II. ES wird aber doch allhie keine reumliche oder vmbschriebene gegenwertigkeit deß HErren gesetzet / derhalben man nichts gedencken sol / von der niderfahrt deß HErrn vom Himel.
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