Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1545. Anno 1545. Zürcher Praedicanten schreiben wider D. Lutherum. In diesem 1545. jhar / haben die Predicanten zu Zürch auff D. Lutheri kurtz bekentnis vom Abendmal (dauon im vorigen jhar bericht geschehen) durch ein lang hefftig schreiben geantwortet / vnd solche jhre antwort in offnem druck lassen ausgehen. Vnd weil D. Lutherus kurtz vor seinem seligen abschied aus diesem jammerthal / an D. Luth. vrtheil / von der Zürcher bösem schreiben.Jacobum Probsten / Predigern zu Bremen / seine meinung von der Zürcher hefftigem schreiben / selbst angezeigt hat / wollen wir seine wort wie sie lauten / erzelen: Ich schreibe jtzt / der ich alt / krumb / faul / müde / kalt vnd einäugig bin / vnd der ich gehoffet / es solte nu / weil ich fast gestorben / billich zu guter ruhe kommen / werde also mit schreiben / reden / leiden / vnd mannicherley geschefften vberladen / als hette ich nie nichts gethan / geschrieben / ausgerichtet / geredet. Aber Christus ist alles in allen / der ist mechtig vnd thuts / gepreiset in ewigkeit / Amen. Das jhr aber schreibet / wie die Schweitzer so trotziglich wider mich schreiben / vnd mich armseligen menschen / der ich geringes / armes verstands bin / verdammen / des frewe ich mich sehr. Denn das habe ich begert / das habe ich gewolt mit meiner schrifft / dadurch sie so bewegt würden / auff das sie durch jhr offentlich zeugnis bezeugeten / das sie meine feinde sein. Das habe ich auch erlanget / vnd dessen / wie gesaget / frewe ich mich. Ich armer elender Mensch lasse mir genügen an der einigen Psalm. 1.seligkeit / dauon der Psalm sagt: Wol dem / der nicht wandelt im raht der Sacramentirer / noch tritt auff den weg der Zwinglianer / noch sitzet da die Zürcher sitzen. Hie habt jhr / was ich meine. Was jhr ferner begeret / das ich für euch bitten sol / das thue ich. Betet jhr auch für mich / vnd wie ich nicht zweiffele / das ewer gebet für mich gelte / also solt jhr nicht zweiffeln / das mein gebet für euch auch gelte. Vnd wenn ich ehe von hinnen gehe / als jhr (welches ich euch wünsche) so wil ich euch nach mir ziehen / so jhr aber ehe hingehet / so zichet mich nach ench. Denn wir bekennen einen Gott / vnd warten mit allen Heiligen auff den Heiland / etc. den 17. Januarij / etc. 1546. DEßgleichen haben die Prediger vnd Leser der heiligen Schrifft / vnd gemeine Diener der Kirchen zu Zürch (denn also lautet jre vnterschreibung) an den Landgraffen zu Hessen geschrieben / vnd hefftig geklagt vber D. Luthers außgegangenem bekentnis / darinn er sie für Ketzer verdammet / vnd jhre Vorfahren / vnd Ehrenchristenleut schmehe / darumb sie dann jhre antwort vnd bekentnis auch gethan / welche sie zugleich mitschicken / vnd beten / der Landgraffe wolle sie lesen / vnd verkeuffen lassen / auch bey dem Churfürsten zu Sachsen / vnd bey seiner / des Landgraffen Tochtermann Hertzog Moritzen / daran sein / das jhre Bücher nicht verbotten werden / wie jhre wort ferner lauten. Anno 1545. Anno 1545. Zürcher Praedicanten schreiben wider D. Lutherum. In diesem 1545. jhar / haben die Prędicanten zu Zürch auff D. Lutheri kurtz bekentnis vom Abendmal (dauon im vorigen jhar bericht geschehen) durch ein lang hefftig schreiben geantwortet / vnd solche jhre antwort in offnem druck lassen ausgehen. Vnd weil D. Lutherus kurtz vor seinem seligen abschied aus diesem jammerthal / an D. Luth. vrtheil / von der Zürcher bösem schreiben.Jacobum Probsten / Predigern zu Bremen / seine meinung von der Zürcher hefftigem schreiben / selbst angezeigt hat / wollen wir seine wort wie sie lauten / erzelen: Ich schreibe jtzt / der ich alt / krumb / faul / müde / kalt vnd einäugig bin / vnd der ich gehoffet / es solte nu / weil ich fast gestorben / billich zu guter ruhe kommen / werde also mit schreiben / reden / leiden / vnd mannicherley geschefften vberladen / als hette ich nie nichts gethan / geschrieben / ausgerichtet / geredet. Aber Christus ist alles in allen / der ist mechtig vnd thuts / gepreiset in ewigkeit / Amen. Das jhr aber schreibet / wie die Schweitzer so trotziglich wider mich schreiben / vnd mich armseligen menschen / der ich geringes / armes verstands bin / verdam̃en / des frewe ich mich sehr. Denn das habe ich begert / das habe ich gewolt mit meiner schrifft / dadurch sie so bewegt würden / auff das sie durch jhr offentlich zeugnis bezeugeten / das sie meine feinde sein. Das habe ich auch erlanget / vnd dessen / wie gesaget / frewe ich mich. Ich armer elender Mensch lasse mir genügen an der einigen Psalm. 1.seligkeit / dauon der Psalm sagt: Wol dem / der nicht wandelt im raht der Sacramentirer / noch tritt auff den weg der Zwinglianer / noch sitzet da die Zürcher sitzen. Hie habt jhr / was ich meine. Was jhr ferner begeret / das ich für euch bitten sol / das thue ich. Betet jhr auch für mich / vnd wie ich nicht zweiffele / das ewer gebet für mich gelte / also solt jhr nicht zweiffeln / das mein gebet für euch auch gelte. Vnd wenn ich ehe von hinnen gehe / als jhr (welches ich euch wünsche) so wil ich euch nach mir ziehen / so jhr aber ehe hingehet / so zichet mich nach ench. Denn wir bekennen einen Gott / vnd warten mit allen Heiligen auff den Heiland / etc. den 17. Januarij / etc. 1546. DEßgleichen haben die Prediger vñ Leser der heiligen Schrifft / vnd gemeine Diener der Kirchen zu Zürch (denn also lautet jre vnterschreibung) an den Landgraffen zu Hessen geschrieben / vnd hefftig geklagt vber D. Luthers außgegangenem bekentnis / darinn er sie für Ketzer verdam̃et / vnd jhre Vorfahren / vnd Ehrenchristenleut schmehe / darumb sie dann jhre antwort vnd bekentnis auch gethan / welche sie zugleich mitschicken / vnd beten / der Landgraffe wolle sie lesen / vnd verkeuffen lassen / auch bey dem Churfürsten zu Sachsen / vnd bey seiner / des Landgraffen Tochtermann Hertzog Moritzen / daran sein / das jhre Bücher nicht verbotten werden / wie jhre wort ferner lauten. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0352" n="336"/> <note place="left">Anno 1545.</note> </div> <div> <head>Anno 1545.</head> <note place="left">Zürcher Praedicanten schreiben wider D. Lutherum.</note> <p>In diesem 1545. jhar / haben die Prędicanten zu Zürch auff D. Lutheri kurtz bekentnis vom Abendmal (dauon im vorigen jhar bericht geschehen) durch ein lang hefftig schreiben geantwortet / vnd solche jhre antwort in offnem druck lassen ausgehen. Vnd weil D. 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Denn das habe ich begert / das habe ich gewolt mit meiner schrifft / dadurch sie so bewegt würden / auff das sie durch jhr offentlich zeugnis bezeugeten / das sie meine feinde sein. Das habe ich auch erlanget / vnd dessen / wie gesaget / frewe ich mich. Ich armer elender Mensch lasse mir genügen an der einigen <note place="left">Psalm. 1.</note>seligkeit / dauon der Psalm sagt: Wol dem / der nicht wandelt im raht der Sacramentirer / noch tritt auff den weg der Zwinglianer / noch sitzet da die Zürcher sitzen. Hie habt jhr / was ich meine. Was jhr ferner begeret / das ich für euch bitten sol / das thue ich. Betet jhr auch für mich / vnd wie ich nicht zweiffele / das ewer gebet für mich gelte / also solt jhr nicht zweiffeln / das mein gebet für euch auch gelte. Vnd wenn ich ehe von hinnen gehe / als jhr (welches ich euch wünsche) so wil ich euch nach mir ziehen / so jhr aber ehe hingehet / so zichet mich nach ench. Denn wir bekennen einen Gott / vnd warten mit allen Heiligen auff den Heiland / etc. den 17. Januarij / etc. 1546.</p> <p>DEßgleichen haben die Prediger vñ Leser der heiligen Schrifft / vnd gemeine Diener der Kirchen zu Zürch (denn also lautet jre vnterschreibung) an den Landgraffen zu Hessen geschrieben / vnd hefftig geklagt vber D. Luthers außgegangenem bekentnis / darinn er sie für Ketzer verdam̃et / vnd jhre Vorfahren / vnd Ehrenchristenleut schmehe / darumb sie dann jhre antwort vnd bekentnis auch gethan / welche sie zugleich mitschicken / vnd beten / der Landgraffe wolle sie lesen / vnd verkeuffen lassen / auch bey dem Churfürsten zu Sachsen / vnd bey seiner / des Landgraffen Tochtermann Hertzog Moritzen / daran sein / das jhre Bücher nicht verbotten werden / wie jhre wort ferner lauten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [336/0352]
Anno 1545. In diesem 1545. jhar / haben die Prędicanten zu Zürch auff D. Lutheri kurtz bekentnis vom Abendmal (dauon im vorigen jhar bericht geschehen) durch ein lang hefftig schreiben geantwortet / vnd solche jhre antwort in offnem druck lassen ausgehen. Vnd weil D. Lutherus kurtz vor seinem seligen abschied aus diesem jammerthal / an Jacobum Probsten / Predigern zu Bremen / seine meinung von der Zürcher hefftigem schreiben / selbst angezeigt hat / wollen wir seine wort wie sie lauten / erzelen: Ich schreibe jtzt / der ich alt / krumb / faul / müde / kalt vnd einäugig bin / vnd der ich gehoffet / es solte nu / weil ich fast gestorben / billich zu guter ruhe kommen / werde also mit schreiben / reden / leiden / vnd mannicherley geschefften vberladen / als hette ich nie nichts gethan / geschrieben / ausgerichtet / geredet. Aber Christus ist alles in allen / der ist mechtig vnd thuts / gepreiset in ewigkeit / Amen. Das jhr aber schreibet / wie die Schweitzer so trotziglich wider mich schreiben / vnd mich armseligen menschen / der ich geringes / armes verstands bin / verdam̃en / des frewe ich mich sehr. Denn das habe ich begert / das habe ich gewolt mit meiner schrifft / dadurch sie so bewegt würden / auff das sie durch jhr offentlich zeugnis bezeugeten / das sie meine feinde sein. Das habe ich auch erlanget / vnd dessen / wie gesaget / frewe ich mich. Ich armer elender Mensch lasse mir genügen an der einigen seligkeit / dauon der Psalm sagt: Wol dem / der nicht wandelt im raht der Sacramentirer / noch tritt auff den weg der Zwinglianer / noch sitzet da die Zürcher sitzen. Hie habt jhr / was ich meine. Was jhr ferner begeret / das ich für euch bitten sol / das thue ich. Betet jhr auch für mich / vnd wie ich nicht zweiffele / das ewer gebet für mich gelte / also solt jhr nicht zweiffeln / das mein gebet für euch auch gelte. Vnd wenn ich ehe von hinnen gehe / als jhr (welches ich euch wünsche) so wil ich euch nach mir ziehen / so jhr aber ehe hingehet / so zichet mich nach ench. Denn wir bekennen einen Gott / vnd warten mit allen Heiligen auff den Heiland / etc. den 17. Januarij / etc. 1546.
D. Luth. vrtheil / von der Zürcher bösem schreiben.
Psalm. 1. DEßgleichen haben die Prediger vñ Leser der heiligen Schrifft / vnd gemeine Diener der Kirchen zu Zürch (denn also lautet jre vnterschreibung) an den Landgraffen zu Hessen geschrieben / vnd hefftig geklagt vber D. Luthers außgegangenem bekentnis / darinn er sie für Ketzer verdam̃et / vnd jhre Vorfahren / vnd Ehrenchristenleut schmehe / darumb sie dann jhre antwort vnd bekentnis auch gethan / welche sie zugleich mitschicken / vnd beten / der Landgraffe wolle sie lesen / vnd verkeuffen lassen / auch bey dem Churfürsten zu Sachsen / vnd bey seiner / des Landgraffen Tochtermann Hertzog Moritzen / daran sein / das jhre Bücher nicht verbotten werden / wie jhre wort ferner lauten.
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