Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1553. AVs dieser summa deß gifftigen langen schreibens Johannis Laßki an den frommen König / sihet der Christliche Leser / was für ein hochtragender vermessener geist diese Leute treibt / die auch der Christlichen hohen Obrigkeit nicht schonen / wenn man jhnen nicht alles zu willen thut. Sie wollen kurtz vmb kommen vnd reformiren, ohne beruff / einreissen was wol gebawet ist / hinweg thun was jhnen nicht gefelt / vnd jhre trewme vnd falschen wahn an die statt setzen / vnd kein gut wort dazu geben. ES hat warlich der Christliche fromme König sehr weißlich vnnd löblich gethan / das seine Königliche Maiestet dem grossen vbel vnd gefehrlichem riß / der durch solche Geste hette bald verursacht werden können zuuor kommen ist. Vnd ist von Gott zu bitten / das dergleichen andere Christliche Potentaten auch thun. Wo es auch geschehe / würde weniger dieses giffts in Regimenten / Kirchen vnd Schulen zuspüren sein. AVs Dennmarck sind diese frembde Geste / eines theils zu Rostock / eines theils zu Wißmar / eines theils zu Lübeck ankommen / vnd an allen örtern / wie auch zu Hamburg / da sie gewest / bald angefangen vnserer Kirchen lehre vnd bekentnis anzugreiffen vnd zuverwerffen / die Prediger zuuerkleinern / an den Rhat jedes orts zuschreiben / vnd die Kirchen zu turbiren, darumb sie auch jmmerdar wiederumb billich weg gewiesen worden. Vnd haben die Scestädte sonderliche mandata oder befehl wieder die Zwinglianer vernewert / vnd öffentlich anschlagen lassen. Vnd also hat Laßko mit seinen Zwinglianern keinen platz / weder in Dennmarck noch in Niedersachsen / da er were angenommen worden / finden können. Vnd sind die Prediger in den Seestädten bestendiglich bey erkandter vnd bekandter warheit geblieben / vnd sich diesen geistern dapffer wiedersetzt / vnd durch Gottes gnade jhre Kirchen von jhnen loß gemacht / ausgenommen was zu Bremen geschehen / allda Laßko vom Alberto Hardenbergio zur communion gelassen worden / wie hernach in der Bremischen handlung Anno 61. folgen wird. Es hat aber dieselbige Ecclesia peregrinorum (wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuuor auch gewest war / bey der Gräfflichen Widwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / niedergelassen / biß er im nachfolgendem jahre gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vaterland in Polen sich begeben / Anno 1553. AVs dieser summa deß gifftigen langen schreibens Johannis Laßki an den frommen König / sihet der Christliche Leser / was für ein hochtragender vermessener geist diese Leute treibt / die auch der Christlichen hohen Obrigkeit nicht schonen / wenn man jhnen nicht alles zu willen thut. Sie wollen kurtz vmb kommen vnd reformiren, ohne beruff / einreissen was wol gebawet ist / hinweg thun was jhnen nicht gefelt / vnd jhre trewme vnd falschen wahn an die statt setzen / vnd kein gut wort dazu geben. ES hat warlich der Christliche fromme König sehr weißlich vnnd löblich gethan / das seine Königliche Maiestet dem grossen vbel vnd gefehrlichem riß / der durch solche Geste hette bald verursacht werden können zuuor kommen ist. Vnd ist von Gott zu bitten / das dergleichen andere Christliche Potentaten auch thun. Wo es auch geschehe / würde weniger dieses giffts in Regimenten / Kirchen vnd Schulen zuspüren sein. AVs Dennmarck sind diese frembde Geste / eines theils zu Rostock / eines theils zu Wißmar / eines theils zu Lübeck ankommen / vnd an allen örtern / wie auch zu Hamburg / da sie gewest / bald angefangen vnserer Kirchen lehre vnd bekentnis anzugreiffen vnd zuverwerffen / die Prediger zuuerkleinern / an den Rhat jedes orts zuschreiben / vnd die Kirchen zu turbiren, darumb sie auch jmmerdar wiederumb billich weg gewiesen worden. Vnd haben die Scestädte sonderliche mandata oder befehl wieder die Zwinglianer vernewert / vnd öffentlich anschlagen lassen. Vnd also hat Laßko mit seinen Zwinglianern keinen platz / weder in Dennmarck noch in Niedersachsen / da er were angenommen worden / finden können. Vnd sind die Prediger in den Seestädten bestendiglich bey erkandter vnd bekandter warheit geblieben / vnd sich diesen geistern dapffer wiedersetzt / vnd durch Gottes gnade jhre Kirchen von jhnen loß gemacht / ausgenommen was zu Bremen geschehen / allda Laßko vom Alberto Hardenbergio zur communion gelassen worden / wie hernach in der Bremischen handlung Anno 61. folgen wird. Es hat aber dieselbige Ecclesia peregrinorum (wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuuor auch gewest war / bey der Gräfflichen Widwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / niedergelassen / biß er im nachfolgendem jahre gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vaterland in Polen sich begeben / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0382" n="366"/> <note place="left">Anno 1553.</note> <p>AVs dieser summa deß gifftigen langen schreibens Johannis Laßki an den frommen König / sihet der Christliche Leser / was für ein hochtragender vermessener geist diese Leute treibt / die auch der Christlichen hohen Obrigkeit nicht schonen / wenn man jhnen nicht alles zu willen thut. Sie wollen kurtz vmb kommen vnd reformiren, ohne beruff / einreissen was wol gebawet ist / hinweg thun was jhnen nicht gefelt / vnd jhre trewme vnd falschen wahn an die statt setzen / vnd kein gut wort dazu geben.</p> <p>ES hat warlich der Christliche fromme König sehr weißlich vnnd löblich gethan / das seine Königliche Maiestet dem grossen vbel vnd gefehrlichem riß / der durch solche Geste hette bald verursacht werden können zuuor kommen ist. Vnd ist von Gott zu bitten / das dergleichen andere Christliche Potentaten auch thun. Wo es auch geschehe / würde weniger dieses giffts in Regimenten / Kirchen vnd Schulen zuspüren sein.</p> <p>AVs Dennmarck sind diese frembde Geste / eines theils zu Rostock / eines theils zu Wißmar / eines theils zu Lübeck ankommen / vnd an allen örtern / wie auch zu Hamburg / da sie gewest / bald angefangen vnserer Kirchen lehre vnd bekentnis anzugreiffen vnd zuverwerffen / die Prediger zuuerkleinern / an den Rhat jedes orts zuschreiben / vnd die Kirchen zu turbiren, darumb sie auch jmmerdar wiederumb billich weg gewiesen worden. Vnd haben die Scestädte sonderliche mandata oder befehl wieder die Zwinglianer vernewert / vnd öffentlich anschlagen lassen. Vnd also hat Laßko mit seinen Zwinglianern keinen platz / weder in Dennmarck noch in Niedersachsen / da er were angenommen worden / finden können. Vnd sind die Prediger in den Seestädten bestendiglich bey erkandter vnd bekandter warheit geblieben / vnd sich diesen geistern dapffer wiedersetzt / vnd durch Gottes gnade jhre Kirchen von jhnen loß gemacht / ausgenommen was zu Bremen geschehen / allda Laßko vom Alberto Hardenbergio zur communion gelassen worden / wie hernach in der Bremischen handlung Anno 61. folgen wird. Es hat aber dieselbige Ecclesia peregrinorum (wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuuor auch gewest war / bey der Gräfflichen Widwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / niedergelassen / biß er im nachfolgendem jahre gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vaterland in Polen sich begeben / </p> </div> </body> </text> </TEI> [366/0382]
AVs dieser summa deß gifftigen langen schreibens Johannis Laßki an den frommen König / sihet der Christliche Leser / was für ein hochtragender vermessener geist diese Leute treibt / die auch der Christlichen hohen Obrigkeit nicht schonen / wenn man jhnen nicht alles zu willen thut. Sie wollen kurtz vmb kommen vnd reformiren, ohne beruff / einreissen was wol gebawet ist / hinweg thun was jhnen nicht gefelt / vnd jhre trewme vnd falschen wahn an die statt setzen / vnd kein gut wort dazu geben.
ES hat warlich der Christliche fromme König sehr weißlich vnnd löblich gethan / das seine Königliche Maiestet dem grossen vbel vnd gefehrlichem riß / der durch solche Geste hette bald verursacht werden können zuuor kommen ist. Vnd ist von Gott zu bitten / das dergleichen andere Christliche Potentaten auch thun. Wo es auch geschehe / würde weniger dieses giffts in Regimenten / Kirchen vnd Schulen zuspüren sein.
AVs Dennmarck sind diese frembde Geste / eines theils zu Rostock / eines theils zu Wißmar / eines theils zu Lübeck ankommen / vnd an allen örtern / wie auch zu Hamburg / da sie gewest / bald angefangen vnserer Kirchen lehre vnd bekentnis anzugreiffen vnd zuverwerffen / die Prediger zuuerkleinern / an den Rhat jedes orts zuschreiben / vnd die Kirchen zu turbiren, darumb sie auch jmmerdar wiederumb billich weg gewiesen worden. Vnd haben die Scestädte sonderliche mandata oder befehl wieder die Zwinglianer vernewert / vnd öffentlich anschlagen lassen. Vnd also hat Laßko mit seinen Zwinglianern keinen platz / weder in Dennmarck noch in Niedersachsen / da er were angenommen worden / finden können. Vnd sind die Prediger in den Seestädten bestendiglich bey erkandter vnd bekandter warheit geblieben / vnd sich diesen geistern dapffer wiedersetzt / vnd durch Gottes gnade jhre Kirchen von jhnen loß gemacht / ausgenommen was zu Bremen geschehen / allda Laßko vom Alberto Hardenbergio zur communion gelassen worden / wie hernach in der Bremischen handlung Anno 61. folgen wird. Es hat aber dieselbige Ecclesia peregrinorum (wie sie sich selbst mit solchem sonderlichem zunamen der Pilgrim / frembde oder wanderende Kirchen genennet haben) sich endlich in Ostfrießland begeben / vnd zu Embden / da Laßko zuuor auch gewest war / bey der Gräfflichen Widwen Anna von Oldenburg / etc. Gräffin in Ostfrießland / niedergelassen / biß er im nachfolgendem jahre gen Franckfurt am Mayn kommen / vnd allda ein sonderliche Kirchen angerichtet / vnd von dannen in sein Vaterland in Polen sich begeben /
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