Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1557.sachen halten wollen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wollen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war sein / nicht schicken lernen. ES hat aber auff obgemelte intercessionschrifft der Hertzog zu Hertzog Christoph. zu Wirtenberg gnedige antwort.Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzosischen gesanten erklert / nemlich also / Es hetten S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen gesandten anbracht worden were / vnd weil S. F. G. erkenten / das dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den sohn Gottes recht erkennen vnd bekennen / müsten sie aus sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnd hinwiderumm jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige vater vnsers HErrn Ihesu Christi / werde dieselbige kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugnis hette / durch seinen H. Geist bestetigen / vnd in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wolle jhre F. G. on allen verzug verschaffen / das diese auffs ehest auch an andere Deutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / bestendigkeit vnd trewe / in fortsetzung der Religion / bekant vnd beweret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligung vnd fleis / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation des Königs in Franckreich gemüt gelindert werden müge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / das es gar gut were / wenn die Schweitzerischen stende / sonderlich / die dem König verbunden sind / vnd die ware lehr Christi in jren kirchen haben / diesen handel auch treiben vnd befürdern helffen. Datun Göppingen 16. Maij / An: 57. DIese Intercessionschrifft / erklerung vnd fürbitt / so aus Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnd auffgenomen / wie auch jtzund Wolffius in seiner Wolffens lügen histori / En Vvolfius mendaciorum inulciber Cretensium.lügenhistoria thut / als hetten beide die Fürsten vnd Theologi vnsers teils / die Caluinische lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd bestetiget. Nu dürffen wir wider dis loß gedicht / nit viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnd bezeugen / wie bisher genugsam dargethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vnd Wölffischer danck vnd lon / das man nit allein den armen Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der barmhertzigkeit vnd Christlicher liebe / so aus lauterm rechten mitleiden in der eusersten not herfliessen / so bößlich vnd verkerlich deuten vnd auffnemen darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / das sie mit solcher verkerung die vnsern wollen lustig vnd willig machen / wo etwa ein gleicher fal sie betreten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein newen sonderlichen locun haben / de captanda beneuolentia, vnd könte in der erfarung sich wol was anders befinden. Es ist auch bekant die weise vernünfftige rede des Hertzogen zu Wirtenberg / da er jhnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewr vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich geschickt / Anno 1557.sachen halten wollen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wollen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war sein / nicht schicken lernen. ES hat aber auff obgemelte intercessionschrifft der Hertzog zu Hertzog Christoph. zu Wirtenberg gnedige antwort.Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzosischen gesanten erklert / nemlich also / Es hettẽ S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen gesandten anbracht worden were / vnd weil S. F. G. erkenten / das dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den sohn Gottes recht erkennen vnd bekennen / müsten sie aus sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnd hinwiderum̃ jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige vater vnsers HErrn Ihesu Christi / werde dieselbige kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugnis hette / durch seinen H. Geist bestetigen / vnd in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wolle jhre F. G. on allen verzug verschaffen / das diese auffs ehest auch an andere Deutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / bestendigkeit vñ trewe / in fortsetzung der Religion / bekant vñ beweret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligũg vnd fleis / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation des Königs in Franckreich gemüt gelindert werden müge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / das es gar gut were / weñ die Schweitzerischen stende / sonderlich / die dem König verbundẽ sind / vñ die ware lehr Christi in jren kirchen habẽ / diesen handel auch treiben vñ befürdern helffen. Datũ Göppingẽ 16. Maij / An: 57. DIese Intercessionschrifft / erklerung vnd fürbitt / so aus Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnd auffgenomen / wie auch jtzund Wolffius in seiner Wolffens lügen histori / En Vvolfius mendaciorum inulciber Cretensium.lügenhistoria thut / als hetten beide die Fürsten vnd Theologi vnsers teils / die Caluinische lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd bestetiget. Nu dürffen wir wider dis loß gedicht / nit viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnd bezeugen / wie bisher genugsam dargethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vñ Wölffischer danck vnd lon / das man nit allein den armẽ Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der barmhertzigkeit vnd Christlicher liebe / so aus lauterm rechten mitleiden in der eusersten not herfliessen / so bößlich vnd verkerlich deuten vnd auffnemen darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / das sie mit solcher verkerung die vnsern wollen lustig vnd willig machen / wo etwa ein gleicher fal sie betreten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein newen sonderlichen locũ haben / de captanda beneuolentia, vnd könte in der erfarung sich wol was anders befindẽ. Es ist auch bekant die weise vernünfftige rede des Hertzogen zu Wirtenberg / da er jhnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewr vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich geschickt / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0410" n="394"/><note place="left">Anno 1557.</note>sachen halten wollen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. 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Geist bestetigen / vnd in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wolle jhre F. G. on allen verzug verschaffen / das diese auffs ehest auch an andere Deutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / bestendigkeit vñ trewe / in fortsetzung der Religion / bekant vñ beweret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligũg vnd fleis / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation des Königs in Franckreich gemüt gelindert werden müge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / das es gar gut were / weñ die Schweitzerischen stende / sonderlich / die dem König verbundẽ sind / vñ die ware lehr Christi in jren kirchen habẽ / diesen handel auch treiben vñ befürdern helffen. Datũ Göppingẽ 16. 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Vnd wenn diese deuter vermeinen / das sie mit solcher verkerung die vnsern wollen lustig vnd willig machen / wo etwa ein gleicher fal sie betreten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein newen sonderlichen locũ haben / de captanda beneuolentia, vnd könte in der erfarung sich wol was anders befindẽ. Es ist auch bekant die weise vernünfftige rede des Hertzogen zu Wirtenberg / da er jhnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewr vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich geschickt / </p> </div> </body> </text> </TEI> [394/0410]
sachen halten wollen / lassen wir den Wolff concilijren vnd verantworten. Wir können vnd wollen vns in solche stück vnd bezichtigung / wenn sie gleich sollen war sein / nicht schicken lernen.
Anno 1557. ES hat aber auff obgemelte intercessionschrifft der Hertzog zu Wirtenberg sich schrifftlich gegen den Frantzosischen gesanten erklert / nemlich also / Es hettẽ S. F. G. verstanden / was von wegen der betrübten vnd verfolgten Kirchen der Waldenser in Franckreich / durch die wirdigen gesandten anbracht worden were / vnd weil S. F. G. erkenten / das dieser zustand in gemein alle angienge / so Christum den sohn Gottes recht erkennen vnd bekennen / müsten sie aus sonderer geneigten liebe gegen die ware Religion / ein hertzlich mitleiden tragen / vnd hinwiderum̃ jr auch ein gewisse vngezweiffelte hoffnung machen / der ewige vater vnsers HErrn Ihesu Christi / werde dieselbige kirchen / derer Gottseligkeit gut zeugnis hette / durch seinen H. Geist bestetigen / vnd in diesen grossen nöten erhalten. So viel aber der abgesandten bitte belanget / wolle jhre F. G. on allen verzug verschaffen / das diese auffs ehest auch an andere Deutsche Fürsten / derer Gottseligkeit / bestendigkeit vñ trewe / in fortsetzung der Religion / bekant vñ beweret ist / gelange / vnd das also mit einhelliger verwilligũg vnd fleis / durch ein Christliche fürbitt vnd Legation des Königs in Franckreich gemüt gelindert werden müge / etc. Es hieltens auch S. F. G. noch dafür / das es gar gut were / weñ die Schweitzerischen stende / sonderlich / die dem König verbundẽ sind / vñ die ware lehr Christi in jren kirchen habẽ / diesen handel auch treiben vñ befürdern helffen. Datũ Göppingẽ 16. Maij / An: 57.
Hertzog Christoph. zu Wirtenberg gnedige antwort. DIese Intercessionschrifft / erklerung vnd fürbitt / so aus Christlicher liebe wol gemeint ist / haben hernach die Caluinisten also angezogen / gedeutet vnd auffgenomen / wie auch jtzund Wolffius in seiner lügenhistoria thut / als hetten beide die Fürsten vnd Theologi vnsers teils / die Caluinische lehr vom Abendmal damit gebillichet vnd bestetiget. Nu dürffen wir wider dis loß gedicht / nit viel Argumenta führen / dieweil die Acta selbs gar ein anders weisen vnd bezeugen / wie bisher genugsam dargethan. Vnd ist zwar ein Caluinischer vñ Wölffischer danck vnd lon / das man nit allein den armẽ Theologis / sondern auch den Euangelischen Fürsten solche werck der barmhertzigkeit vnd Christlicher liebe / so aus lauterm rechten mitleiden in der eusersten not herfliessen / so bößlich vnd verkerlich deuten vnd auffnemen darff. Vnd wenn diese deuter vermeinen / das sie mit solcher verkerung die vnsern wollen lustig vnd willig machen / wo etwa ein gleicher fal sie betreten solte / müsten sie warlich in jrer Rhetorica ein newen sonderlichen locũ haben / de captanda beneuolentia, vnd könte in der erfarung sich wol was anders befindẽ. Es ist auch bekant die weise vernünfftige rede des Hertzogen zu Wirtenberg / da er jhnen etwa auff ein ander zeit ein Almosen / zu stewr vnd hülff jrer vnterhaltung / in Franckreich geschickt /
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