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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinanderAnno 1558. gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.

WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinanderAnno 1558. gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten.

WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

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[401/0417] ligen todt / wieder der Zwinglischen jrrthüme sein eintrechtig miteinander gelehret / als nemlich / das in diesem Sacrament der ware rechte leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / leiblich empfangen oder gessen / vnd sein wares blut / welches für vns vnd zur vergebung vnser Sünden vergossen worden / leiblich getruncken werde / vnd das es Christus also eingesetzet vnd befohlen habe / zu seinem vnd seines verdienstes gedechtnis / biß jetzo letzlich Caluinus herfür kommen ist / welcher / wiewol durch andere wort / vnd auff ein andere weise / aber doch im grund anders nicht / denn Zwingels meinung gelehret / als nemlich / Das der ware leib vnd das ware blut deß HERREN Christi nicht leiblich im Abendmal sein / noch auch in / vnter / oder mit dem brod vnd wein / leiblich gessen vnd getruncken werden. Denn ob er vnd seine verwandten wol diese wort / gegenwertig vnd wesentlich / brauchen / so deuten sie doch dieselben anders / denn auff die leibliche gegenwertigkeit / wieder den rechten natürlichen verstand der einsetzung Christi. Denn so eben dieser leib Christi / welcher für vns am Creutz gestorben / vnd eben das blut Christi / das zu vergebung vnser Sünde vergossen ist / in diesem Sacrament wesentlich oder gegenwertig sein sollen / laut der wort der einsetzung Christi / so müssen sie je leiblich allda sein / oder aber gar nicht da sein / weder wesentlich oder gegenwertig. Dieweil je ein rechter warer leib nirgend sein kan / denn wo er leiblich da ist / vnd würde nichts aus heiliger Göttlicher Schrifft bestendiges angezeiget / darauff sich ein gewissen gründen oder versicheren möchte zu gleuben / das die wort der einsetzung Christi / wieder jhren rechten einfeltigen natürlichen verstand / ein andere deutung haben müsten / ob wir gleich in diesem leben / die masse vnd weise dieser leiblichen gegenwertigkeit nicht begreiffen köndten. Anno 1558. WEiter so ist auch allwege in der Augspurgischen Confession verwandter Stende vnd Kirchen eintrechtig gelehret worden / wie es denn auch in heiliger Göttlicher Schrifft gegründet / vnd in den Schmalkaldischen Artickeln ausdrückentlich verleibt stehet / das nicht allein die frommen oder gleubigen / sondern auch die bösen vnd vngleubigen / den waren leib Christi / im brod oder mit dem brod leiblich essen / vnd sein wares blut im wein oder mit dem wein leiblich trincken / gleich wie die vngleubigen Gottes Wort so wol hören als die gleubigen / vnd jhr vnglaube der substantz deß worts damit nichts nimmet. Doch gleichwol nutzes halben mit diesem vnterscheid / das es die gleubigen wirdig zur vergebung jhrer Sünden / vnd sterckung jhres glaubens / vnd die vngleubigen vnwirdig zu mehrer jhrer Sünden vnd ewiger verdamnis / da sie nicht busse thun / empfahen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/417>, abgerufen am 22.11.2024.