Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1561.Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vnd der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / das er wol weiß / wie vnd was er reden sol / sondern auch allmechtig / der da vermag seinem worten krafft vnnd nachdruck zugeben. DErwegen keinem gebüren wolle / etwas anders hierin fürzunemen / nicht allein zeitliche gefahr vnd ergernis zuverhüten / sondern dem ewigen schaden zuentfliehen. Denn zubesorgen / vnd bahr am tag liegt / das dieser jrrthumb von deß HErrn Nachtmal / viel andere gantz schedliche jrrthüme vnd nachteil mit sich bringe / vnd demnach zu ewiger verdamnis gerahten möge / etc. DIese Fürsten wort / vnd Christliche erinnerung / haben wir zum beschluß der Naumburgischen handlung auch erzehlen wollen. Folget nun ferner / was in Niedersachsen gehandelt worden. Kreistag zu Braunschweig wegen Albrechts Hardenberg zu Bremen Caluinisterey.BAld hernach im Februario / haben die Fürsten vnd Stende deß Niedersächsischen kreiß einen grossen Kreißtag in der Stadt Braunschweig gehalten / darin die streitige sache / so viel jahr her zwischen Albrecht Hardenbergio Thumbpredigern zu Bremen (der ein lange zeit ein heimlicher Caluinist gewesen / vnd in die 18. jahr solchen schwarm bey sich heimlich gehalten / vnd nun mehr heraus gebrochen war) vnd zwischen andern Euangelischen Predigern / in der Stad daselbst geschwebet / vnd durch anforderung deß Ertzbischoffs endlich an den kreiß gewachsen / in Christliche ordentliche verhör genommen / Hardenberg wird aus Sachsen abgeschafft.vnd verabscheidet worden / mit gentzlicher abschaffung Alberti Hardenbergers / nicht allein aus der Stad Bremen / sondern auch aus dem gantzen Niedersächsischen kreise. ES war zuuor zu Bremen eine Christliche feine einigkeit in der Religion gewesen / da Jacobus Probst der Kirchen allda gedienet / vnd was die lehre vom heiligen Nachtmal deß HErrn belanget / war der Bremische Kirchenordnung vom H. Abendmal.Bremischen Kirchen bekentnis öffentlich am tag / wie dieselbige in jrer kirchenordnung mit diesen worten gefasset ist: Die speise vnd tranck deß HErrn tisches oder Altars / ist Christi warer leib vnd wares blut / in / vnd mit dem brod vnd wein / in einer Sacramentlichen einigkeit / gleich wie Gott ist / mit / vnd in dem Menschen Christo in einer persönlichen einigkeit. Das wird genennet ein Sacrament / das ist / ein heimlich verborgen ding / dieweil in dem brod der leib Christi ist zuessen / vnd in dem wein ist das blut Christi zutrincken / doch vnsichtbarlich vnd verborgen: Das es heist mysterium fidei, ein verborgen ding deß glaubens / der sich allein auff diese ding verstehet / nach allem laut der wort Christi / als die Euangelisten schreiben / das er hab brod genommen vnd gesprochen: Nemet esset / das ist mein leib / das / nemlich diß brod. Gleich er hernach sagt von dem tranck / Trincket alle daraus / das ist mein blut / oder als Lucas saget / Das ist der kelch deß Anno 1561.Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vnd der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / das er wol weiß / wie vnd was er reden sol / sondern auch allmechtig / der da vermag seinem worten krafft vnnd nachdruck zugeben. DErwegen keinem gebüren wolle / etwas anders hierin fürzunemen / nicht allein zeitliche gefahr vñ ergernis zuverhüten / sondern dem ewigen schaden zuentfliehen. Denn zubesorgen / vnd bahr am tag liegt / das dieser jrrthumb von deß HErrn Nachtmal / viel andere gantz schedliche jrrthüme vnd nachteil mit sich bringe / vnd demnach zu ewiger verdamnis gerahten möge / etc. DIese Fürsten wort / vnd Christliche erinnerung / haben wir zum beschluß der Naumburgischen handlung auch erzehlen wollen. Folget nun ferner / was in Niedersachsen gehandelt worden. Kreistag zu Braunschweig wegen Albrechts Hardẽberg zu Bremen Caluinisterey.BAld hernach im Februario / haben die Fürsten vnd Stende deß Niedersächsischen kreiß einen grossen Kreißtag in der Stadt Braunschweig gehalten / darin die streitige sache / so viel jahr her zwischen Albrecht Hardenbergio Thumbpredigern zu Bremen (der ein lange zeit ein heimlicher Caluinist gewesen / vnd in die 18. jahr solchen schwarm bey sich heimlich gehalten / vnd nun mehr heraus gebrochen war) vnd zwischen andern Euangelischen Predigern / in der Stad daselbst geschwebet / vnd durch anforderung deß Ertzbischoffs endlich an den kreiß gewachsen / in Christliche ordentliche verhör genommen / Hardẽberg wird aus Sachsen abgeschafft.vnd verabscheidet worden / mit gentzlicher abschaffung Alberti Hardenbergers / nicht allein aus der Stad Bremen / sondern auch aus dem gantzen Niedersächsischen kreise. ES war zuuor zu Bremen eine Christliche feine einigkeit in der Religion gewesen / da Jacobus Probst der Kirchen allda gedienet / vnd was die lehre vom heiligen Nachtmal deß HErrn belanget / war der Bremische Kirchenordnung vom H. Abendmal.Bremischen Kirchen bekentnis öffentlich am tag / wie dieselbige in jrer kirchenordnung mit diesen wortẽ gefasset ist: Die speise vñ tranck deß HErrn tisches oder Altars / ist Christi warer leib vnd wares blut / in / vnd mit dem brod vnd wein / in einer Sacramentlichen einigkeit / gleich wie Gott ist / mit / vnd in dem Menschen Christo in einer persönlichen einigkeit. Das wird genennet ein Sacrament / das ist / ein heimlich verborgen ding / dieweil in dem brod der leib Christi ist zuessen / vnd in dem wein ist das blut Christi zutrincken / doch vnsichtbarlich vnd verborgen: Das es heist mysterium fidei, ein verborgen ding deß glaubens / der sich allein auff diese ding verstehet / nach allem laut der wort Christi / als die Euangelisten schreiben / das er hab brod genommen vnd gesprochen: Nemet esset / das ist mein leib / das / nemlich diß brod. Gleich er hernach sagt von dem trãck / Trincket alle daraus / das ist mein blut / oder als Lucas saget / Das ist der kelch deß <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#drucke_418-theol-2f_00472" n="456"/><note place="left">Anno 1561.</note>Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. 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Denn die wort / so Christus im Abendmal geredt / sein hell / lauter vnd klar. Vnd der so sie redet / ist nicht allein so kunstreich vnd besonnen / das er wol weiß / wie vnd was er reden sol / sondern auch allmechtig / der da vermag seinem worten krafft vnnd nachdruck zugeben.
Anno 1561. DErwegen keinem gebüren wolle / etwas anders hierin fürzunemen / nicht allein zeitliche gefahr vñ ergernis zuverhüten / sondern dem ewigen schaden zuentfliehen. Denn zubesorgen / vnd bahr am tag liegt / das dieser jrrthumb von deß HErrn Nachtmal / viel andere gantz schedliche jrrthüme vnd nachteil mit sich bringe / vnd demnach zu ewiger verdamnis gerahten möge / etc.
DIese Fürsten wort / vnd Christliche erinnerung / haben wir zum beschluß der Naumburgischen handlung auch erzehlen wollen. Folget nun ferner / was in Niedersachsen gehandelt worden.
BAld hernach im Februario / haben die Fürsten vnd Stende deß Niedersächsischen kreiß einen grossen Kreißtag in der Stadt Braunschweig gehalten / darin die streitige sache / so viel jahr her zwischen Albrecht Hardenbergio Thumbpredigern zu Bremen (der ein lange zeit ein heimlicher Caluinist gewesen / vnd in die 18. jahr solchen schwarm bey sich heimlich gehalten / vnd nun mehr heraus gebrochen war) vnd zwischen andern Euangelischen Predigern / in der Stad daselbst geschwebet / vnd durch anforderung deß Ertzbischoffs endlich an den kreiß gewachsen / in Christliche ordentliche verhör genommen / vnd verabscheidet worden / mit gentzlicher abschaffung Alberti Hardenbergers / nicht allein aus der Stad Bremen / sondern auch aus dem gantzen Niedersächsischen kreise.
Hardẽberg wird aus Sachsen abgeschafft. ES war zuuor zu Bremen eine Christliche feine einigkeit in der Religion gewesen / da Jacobus Probst der Kirchen allda gedienet / vnd was die lehre vom heiligen Nachtmal deß HErrn belanget / war der Bremischen Kirchen bekentnis öffentlich am tag / wie dieselbige in jrer kirchenordnung mit diesen wortẽ gefasset ist: Die speise vñ tranck deß HErrn tisches oder Altars / ist Christi warer leib vnd wares blut / in / vnd mit dem brod vnd wein / in einer Sacramentlichen einigkeit / gleich wie Gott ist / mit / vnd in dem Menschen Christo in einer persönlichen einigkeit. Das wird genennet ein Sacrament / das ist / ein heimlich verborgen ding / dieweil in dem brod der leib Christi ist zuessen / vnd in dem wein ist das blut Christi zutrincken / doch vnsichtbarlich vnd verborgen: Das es heist mysterium fidei, ein verborgen ding deß glaubens / der sich allein auff diese ding verstehet / nach allem laut der wort Christi / als die Euangelisten schreiben / das er hab brod genommen vnd gesprochen: Nemet esset / das ist mein leib / das / nemlich diß brod. Gleich er hernach sagt von dem trãck / Trincket alle daraus / das ist mein blut / oder als Lucas saget / Das ist der kelch deß
Bremische Kirchenordnung vom H. Abendmal.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/472>, abgerufen am 26.06.2024. |