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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1560.vnd schade daruon entstehet / vnd begegnet / damit nun dem selben aus Göttlicher verleihung / mit zeitlichem rath vorkommen werde / so wil der rath einem jeden jhrer bürger bey seinem gethanen Eyde auffgeleget vnd befohlen haben / so sie von solcher lehre etwas spüren vnd vermercken werden / das jemand durch wort / schrifft oder bücher / heimlich oder offentlich damit vmbgienge / vnd handlete / das ein jeder das / bey seinem Eyde / dem sitzenden Bürgermeister oder Kemmerern / vnuerzuglich ansagen / vnd zu wissen thun sol / oder der heler gleich dem theter gestrafft werden sol. Es sol auch ein jeder Gastgeber in seinem Haus / bey dem vorgerürtem Eyde ein fleissig auffsehen haben / also / wenn er Geste hette / die von solcher Ketzerischen opinion hielten / vnd dauon rede vnd wort hetten / das er dieselben nicht auffhalten vnd herbrigen / sondern stracks aus seinem Haus lassen / vnd solches dem Bürgermeister ansagen sol / damit dieselben Lesterer / auch fort aus der Stadt verwiesen mögen werden / etc. Darnach sich ein jeder zurichten / vnd für schaden zu verhüten mag wissen.

Bremen ist durch Albrecht Hardenberg ver gifftet / wie noch durch Christoph Bezelium.

AVs diesem Christlichen bekentnis / vnd ernstem eifer eins Erbarn Raths der Stadt Bremen / sihet der Christliche leser / wie es den guten leuten / so ein rechter ernst / vmm die ware reine lehr gewest sey / bis so lang aus verhengnis vnd Zorn Gottes / der leidige Sathan sein vnkraut alda aus zusehen / raum vnd lufft bekommen / vnd durch D. Albrecht Hardenberg das Sacramentirische gifft / mit vnauffrichtigen / bösen / listigen Practicken / in die Kirche vnd gemein ausgestrewet hat. Vnd Johan. Timannus Ambsterodamus.weil Iohannes Timannus Ambsterodamus Prediger alda / ein büchlein geschrieben hette / mit dem Titel auff jedem blat / Corpus Christi est vbique (der leib Christi ist vberal) hat Doct. Hardenberg dauon vrsache genommen / die gantze lehre dieser Kirchen vom H. Abendmal anzugreiffen vnd zuwiderfechten. Da auch nach Ambsterodami tod Jacobus Probst sich offt erkleret hette also / das Christus der HErr vberall sey / vnd sein leib warhafftig im Abendmal an allen örten / wo dasselbig auff Erden nach seiner einsetzung gehalten wird / austeile / hat ein Rath darauff gedrungen / das D. Albrecht die arme Kirche mit der Disputation von der allenthalbenheit des fleisches Christi nicht wolte betrüben noch jrr machen / sondern allein vom H. Abendmal sich in fürgefallenem streit erkleren / welches er bisweilen gethan / aber sehr listiglich vnd schlüpfferig / auff diese weis / dauon er selbs zuuorn an Bucerum in Engelland geschrieben: Se sententiam suam sic proferre, vt etiam illi minime offendantur, qui reuera diuersum sentiunt, er brechte seine meinung also für / das sie auch denen / so gar ein anders gleubten / nicht zuwider were / sondern er beyden theilen damit recht thun köndte. Gleichwol aber / da er ein anhang bekommen / hat er gemechlich angefangen auff Luther zuschelten / die Schweitzerischen Kirchen zu entschüldigen / vom leib Christi / wie gros / an welchem ort /

Anno 1560.vnd schade daruon entstehet / vnd begegnet / damit nun dem selben aus Göttlicher verleihung / mit zeitlichem rath vorkommen werde / so wil der rath einem jeden jhrer bürger bey seinem gethanen Eyde auffgeleget vnd befohlen haben / so sie von solcher lehre etwas spüren vnd vermercken werden / das jemand durch wort / schrifft oder bücher / heimlich oder offentlich damit vmbgienge / vnd handlete / das ein jeder das / bey seinem Eyde / dem sitzenden Bürgermeister oder Kemmerern / vnuerzuglich ansagen / vnd zu wissen thun sol / oder der heler gleich dem theter gestrafft werden sol. Es sol auch ein jeder Gastgeber in seinem Haus / bey dem vorgerürtem Eyde ein fleissig auffsehen haben / also / wenn er Geste hette / die võ solcher Ketzerischen opinion hielten / vnd dauon rede vnd wort hetten / das er dieselben nicht auffhalten vnd herbrigen / sondern stracks aus seinem Haus lassen / vnd solches dem Bürgermeister ansagen sol / damit dieselben Lesterer / auch fort aus der Stadt verwiesen mögen werden / etc. Darnach sich ein jeder zurichten / vnd für schaden zu verhüten mag wissen.

Bremen ist durch Albrecht Hardenberg ver gifftet / wie noch durch Christoph Bezelium.

AVs diesem Christlichen bekentnis / vñ ernstem eifer eins Erbarn Raths der Stadt Bremen / sihet der Christliche leser / wie es den guten leuten / so ein rechter ernst / vm̃ die ware reine lehr gewest sey / bis so lang aus verhengnis vnd Zorn Gottes / der leidige Sathan sein vnkraut alda aus zusehen / raum vnd lufft bekommen / vnd durch D. Albrecht Hardenberg das Sacramentirische gifft / mit vnauffrichtigen / bösen / listigen Practicken / in die Kirche vnd gemein ausgestrewet hat. Vnd Johan. Timannus Ambsterodamus.weil Iohannes Timannus Ambsterodamus Prediger alda / ein büchlein geschrieben hette / mit dem Titel auff jedem blat / Corpus Christi est vbique (der leib Christi ist vberal) hat Doct. Hardenberg dauon vrsache genommen / die gantze lehre dieser Kirchen vom H. Abendmal anzugreiffen vnd zuwiderfechten. Da auch nach Ambsterodami tod Jacobus Probst sich offt erkleret hette also / das Christus der HErr vberall sey / vnd sein leib warhafftig im Abendmal an allen örten / wo dasselbig auff Erden nach seiner einsetzung gehalten wird / austeile / hat ein Rath darauff gedrungen / das D. Albrecht die arme Kirche mit der Disputation von der allenthalbenheit des fleisches Christi nicht wolte betrüben noch jrr machen / sondern allein vom H. Abendmal sich in fürgefallenem streit erkleren / welches er bisweilen gethan / aber sehr listiglich vnd schlüpfferig / auff diese weis / dauon er selbs zuuorn an Bucerum in Engelland geschrieben: Se sententiam suam sic proferre, vt etiam illi minimè offendantur, qui reuera diuersum sentiunt, er brechte seine meinung also für / das sie auch denen / so gar ein anders gleubten / nicht zuwider were / sondern er beyden theilen damit recht thun köndte. Gleichwol aber / da er ein anhang bekommen / hat er gemechlich angefangen auff Luther zuscheltẽ / die Schweitzerischen Kirchen zu entschüldigen / vom leib Christi / wie gros / an welchem ort /

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[462/0478] vnd schade daruon entstehet / vnd begegnet / damit nun dem selben aus Göttlicher verleihung / mit zeitlichem rath vorkommen werde / so wil der rath einem jeden jhrer bürger bey seinem gethanen Eyde auffgeleget vnd befohlen haben / so sie von solcher lehre etwas spüren vnd vermercken werden / das jemand durch wort / schrifft oder bücher / heimlich oder offentlich damit vmbgienge / vnd handlete / das ein jeder das / bey seinem Eyde / dem sitzenden Bürgermeister oder Kemmerern / vnuerzuglich ansagen / vnd zu wissen thun sol / oder der heler gleich dem theter gestrafft werden sol. Es sol auch ein jeder Gastgeber in seinem Haus / bey dem vorgerürtem Eyde ein fleissig auffsehen haben / also / wenn er Geste hette / die võ solcher Ketzerischen opinion hielten / vnd dauon rede vnd wort hetten / das er dieselben nicht auffhalten vnd herbrigen / sondern stracks aus seinem Haus lassen / vnd solches dem Bürgermeister ansagen sol / damit dieselben Lesterer / auch fort aus der Stadt verwiesen mögen werden / etc. Darnach sich ein jeder zurichten / vnd für schaden zu verhüten mag wissen. Anno 1560. AVs diesem Christlichen bekentnis / vñ ernstem eifer eins Erbarn Raths der Stadt Bremen / sihet der Christliche leser / wie es den guten leuten / so ein rechter ernst / vm̃ die ware reine lehr gewest sey / bis so lang aus verhengnis vnd Zorn Gottes / der leidige Sathan sein vnkraut alda aus zusehen / raum vnd lufft bekommen / vnd durch D. Albrecht Hardenberg das Sacramentirische gifft / mit vnauffrichtigen / bösen / listigen Practicken / in die Kirche vnd gemein ausgestrewet hat. Vnd weil Iohannes Timannus Ambsterodamus Prediger alda / ein büchlein geschrieben hette / mit dem Titel auff jedem blat / Corpus Christi est vbique (der leib Christi ist vberal) hat Doct. Hardenberg dauon vrsache genommen / die gantze lehre dieser Kirchen vom H. Abendmal anzugreiffen vnd zuwiderfechten. Da auch nach Ambsterodami tod Jacobus Probst sich offt erkleret hette also / das Christus der HErr vberall sey / vnd sein leib warhafftig im Abendmal an allen örten / wo dasselbig auff Erden nach seiner einsetzung gehalten wird / austeile / hat ein Rath darauff gedrungen / das D. Albrecht die arme Kirche mit der Disputation von der allenthalbenheit des fleisches Christi nicht wolte betrüben noch jrr machen / sondern allein vom H. Abendmal sich in fürgefallenem streit erkleren / welches er bisweilen gethan / aber sehr listiglich vnd schlüpfferig / auff diese weis / dauon er selbs zuuorn an Bucerum in Engelland geschrieben: Se sententiam suam sic proferre, vt etiam illi minimè offendantur, qui reuera diuersum sentiunt, er brechte seine meinung also für / das sie auch denen / so gar ein anders gleubten / nicht zuwider were / sondern er beyden theilen damit recht thun köndte. Gleichwol aber / da er ein anhang bekommen / hat er gemechlich angefangen auff Luther zuscheltẽ / die Schweitzerischen Kirchen zu entschüldigen / vom leib Christi / wie gros / an welchem ort / Johan. Timannus Ambsterodamus.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/478>, abgerufen am 22.11.2024.