Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1561.verwiesen / vnd ein Eyd gethan hat / sich zu den Sacramentirern ferner nicht zugesellen / noch sich wieder die Kirchen in Sachsen brauchen zu lassen: Nu aber von denen in Bremen zum Prediger öffentlich bestalt / vnd angenommen / auff ein newes mit predigen vnd schreiben durchgifftet wird. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnd in seiner warheit bey seinem wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen. NACH erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handelung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbaren Lüneburgische zusanmenkunfft / abschied / vnd Artickel.Sächsischen Seestädten / so der Augspurgischen Confession verwand / in der Stadt Lüneburg / fürgenommen vnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnd fürneme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnd wieder erreget waren / erkleret / vnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnd zu Leipzig öffentlich gedruckt worden / vnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also: DIe Papisten schwermen vom Abendmal / das auch ausser vnd wieder die klaren wort der einsetzung Christi / man dennoch dauon recht gleuben / vnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch. Et rursum: Daran ist kein zweiffel / das die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / ausgeschlossen / vnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / dazu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wieder jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentcs. VNd wird dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus artticulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, quod in coena Domini vere & substantialiter adsint, corpus & sanguis Christi, & vere exhibeantur cum illis rebus, quae videntur, pane & vino, his qui sacramentum accipiunt. Hanc sententiam constanter defendimus re diligenter inquisita & agitata. Cum enim Paulus dicat, panem esse participationem corporis Anno 1561.verwiesen / vnd ein Eyd gethan hat / sich zu den Sacramentirern ferner nicht zugesellen / noch sich wieder die Kirchen in Sachsen brauchen zu lassen: Nu aber von denen in Bremen zum Prediger öffentlich bestalt / vnd angenommen / auff ein newes mit predigen vnd schreiben durchgifftet wird. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnd in seiner warheit bey seinem wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen. NACH erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handelung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbaren Lüneburgische zusãmenkunfft / abschied / vñ Artickel.Sächsischen Seestädten / so der Augspurgischen Confession verwand / in der Stadt Lüneburg / fürgenommen vnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnd fürneme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnd wieder erreget waren / erkleret / vnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnd zu Leipzig öffentlich gedruckt worden / vnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also: DIe Papisten schwermen vom Abendmal / das auch ausser vnd wieder die klaren wort der einsetzung Christi / man dennoch dauon recht gleuben / vnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch. Et rursum: Daran ist kein zweiffel / das die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / ausgeschlossen / vnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / dazu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wieder jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentcs. VNd wird dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus artticulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, quòd in coena Domini verè & substantialiter adsint, corpus & sanguis Christi, & verè exhibeantur cum illis rebus, quae videntur, pane & vino, his qui sacramentum accipiunt. Hanc sententiam constanter defendimus re diligenter inquisita & agitata. Cum enim Paulus dicat, panem esse participationem corporis <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0496" n="480"/><note place="left">Anno 1561.</note>verwiesen / vnd ein Eyd gethan hat / sich zu den Sacramentirern ferner nicht zugesellen / noch sich wieder die Kirchen in Sachsen brauchen zu lassen: Nu aber von denen in Bremen zum Prediger öffentlich bestalt / vnd angenommen / auff ein newes mit predigen vnd schreiben durchgifftet wird. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnd in seiner warheit bey seinem wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.</p> <p>NACH erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handelung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbaren <note place="left">Lüneburgische zusãmenkunfft / abschied / vñ Artickel.</note>Sächsischen Seestädten / so der Augspurgischen Confession verwand / in der Stadt Lüneburg / fürgenommen vnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnd fürneme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnd wieder erreget waren / erkleret / vnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnd zu Leipzig öffentlich gedruckt worden / vnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:</p> <p>DIe Papisten schwermen vom Abendmal / das auch ausser vnd wieder die klaren wort der einsetzung Christi / man dennoch dauon recht gleuben / vnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.</p> <p>Et rursum: Daran ist kein zweiffel / das die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / ausgeschlossen / vnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / dazu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wieder jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentcs.</p> <p>VNd wird dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus artticulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, quòd in coena Domini verè & substantialiter adsint, corpus & sanguis Christi, & verè exhibeantur cum illis rebus, quae videntur, pane & vino, his qui sacramentum accipiunt. Hanc sententiam constanter defendimus re diligenter inquisita & agitata. Cum enim Paulus dicat, panem esse participationem corporis </p> </div> </body> </text> </TEI> [480/0496]
verwiesen / vnd ein Eyd gethan hat / sich zu den Sacramentirern ferner nicht zugesellen / noch sich wieder die Kirchen in Sachsen brauchen zu lassen: Nu aber von denen in Bremen zum Prediger öffentlich bestalt / vnd angenommen / auff ein newes mit predigen vnd schreiben durchgifftet wird. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnd in seiner warheit bey seinem wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.
Anno 1561. NACH erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handelung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbaren Sächsischen Seestädten / so der Augspurgischen Confession verwand / in der Stadt Lüneburg / fürgenommen vnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnd fürneme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnd wieder erreget waren / erkleret / vnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnd zu Leipzig öffentlich gedruckt worden / vnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:
Lüneburgische zusãmenkunfft / abschied / vñ Artickel. DIe Papisten schwermen vom Abendmal / das auch ausser vnd wieder die klaren wort der einsetzung Christi / man dennoch dauon recht gleuben / vnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.
Et rursum: Daran ist kein zweiffel / das die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / ausgeschlossen / vnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / dazu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wieder jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentcs.
VNd wird dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus artticulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, quòd in coena Domini verè & substantialiter adsint, corpus & sanguis Christi, & verè exhibeantur cum illis rebus, quae videntur, pane & vino, his qui sacramentum accipiunt. Hanc sententiam constanter defendimus re diligenter inquisita & agitata. Cum enim Paulus dicat, panem esse participationem corporis
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |