Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

diopolitanae Anno 1561.(verantwortung der Christlichen warhafftigen meinung vom H. Abendmal des HErrn / der Kirchendiener zur Clausenburg) vnd breuissima confessio de coena Domini Ecclesiarum Saxonicarum, & coniunctarum in Transsyluania, Das ist / kurtze bekentnis vom H. Abendmal der Sächsischen Kirchen / vnd die der zugethanen in Siebenbürgen.

VNd fürs erste / fügen wir euch zuwissen / das auch in diesem jhar im Hornung / eben von diesem des HErren Abendmals streit / welchen der leidige Teuffel in der Stadt Bremen erreget / vnd von dannen denselben durch gantz Sachsen auszubreiten sich vnterstanden / eine versamlung der fürnembsten Superintendenten / in Vnter-Sachsen / in der Stadt Braunschweig sey gehalten worden / in welcher die jrrthumb vnd grewel der Sacramentirer / vom heiligen Abendmal / verworffen vnd verdampt worden sind / vnd die ware bekentnis widerholet / auch die meinung vnd jnnhalt des zehenden Artickels / in der Augspurgischen Confession Christlich vnd kürtzlich ist erkleret worden / welche vberein kompt mit der allgemeinen bekentnis / aller der Seestedte / welche vom Fluß Weser / der für der stadt Bremen vorüber fleust / bis an die euserste Grentze des Pommerlandes / Nemlich / bis an das Wasser Wixel / sich an einander hundert vnd fünff Deutscher meil wegs lang erstrecken. An diesem gantzen theil deß Teutschlands / wird eben die lehre von Gott / zu dieser zeit geprediget vnd fortgepflantzet / in allen Kirchen vnd Schulen / ohn alle vneinigkeit vnd zwietracht / die mit ewer lehr vnd bekentnis gleichstimmig / beydes / was anlanget die andern Artickel vnsers Glaubens / vnd auch diesen Artickel deß HErrn Abendmals betreffend. Dann diese Kirchen behalten schlecht vnd recht die Wort der einsetzung deß Abendmals / von Christo verordnet / wie sie eigentlich vnd schlecht für sich lauten / vnd die erklerung des Apostels Pauli / vnd D. Lutheri / welche er / beyde in seinem bekentnis / vnd in andern seinen schrifften / wider / die Sacramentschender / welche im andern Wittenbergischen theil stehen / weitleufftig erkleret hat / vnd gantz kurtz vnd deutlich in Artickeln des grossen Synodi vnserer Kirchen / welcher zu Schmalkalden Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd ausleget: Vom Sacrament des Altars halten wir / daß das brod vnd der wein im Abendmal sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnd halten / das derselbige dargereicht vnd empfangen werde / nicht allein von frommen vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnd Gottlosen / Dann wir gleuben das vnser HErr Jesus Christus / im rechten brauch des heiligen Abendmals von jm eingesetzt / nit allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen natur / sondern

diopolitanae Anno 1561.(verantwortung der Christlichen warhafftigen meinung vom H. Abendmal des HErrn / der Kirchendiener zur Clausenburg) vnd breuissima confessio de coena Domini Ecclesiarum Saxonicarum, & coniunctarum in Transsyluania, Das ist / kurtze bekentnis vom H. Abendmal der Sächsischen Kirchen / vnd die der zugethanen in Siebenbürgen.

VNd fürs erste / fügen wir euch zuwissen / das auch in diesem jhar im Hornung / eben von diesem des HErren Abendmals streit / welchen der leidige Teuffel in der Stadt Bremen erreget / vnd von dannen denselben durch gantz Sachsen auszubreiten sich vnterstanden / eine versamlung der fürnembsten Superintendenten / in Vnter-Sachsen / in der Stadt Braunschweig sey gehalten worden / in welcher die jrrthumb vnd grewel der Sacramentirer / vom heiligen Abendmal / verworffen vnd verdampt worden sind / vnd die ware bekentnis widerholet / auch die meinung vnd jnnhalt des zehenden Artickels / in der Augspurgischen Confession Christlich vnd kürtzlich ist erkleret worden / welche vberein kompt mit der allgemeinen bekentnis / aller der Seestedte / welche vom Fluß Weser / der für der stadt Bremen vorüber fleust / bis an die euserste Grentze des Pommerlandes / Nemlich / bis an das Wasser Wixel / sich an einander hundert vnd fünff Deutscher meil wegs lang erstrecken. An diesem gantzen theil deß Teutschlands / wird eben die lehre von Gott / zu dieser zeit geprediget vnd fortgepflantzet / in allen Kirchen vnd Schulen / ohn alle vneinigkeit vnd zwietracht / die mit ewer lehr vnd bekentnis gleichstimmig / beydes / was anlanget die andern Artickel vnsers Glaubens / vnd auch diesen Artickel deß HErrn Abendmals betreffend. Dann diese Kirchen behalten schlecht vnd recht die Wort der einsetzung deß Abendmals / von Christo verordnet / wie sie eigentlich vnd schlecht für sich lauten / vnd die erklerung des Apostels Pauli / vnd D. Lutheri / welche er / beyde in seinem bekentnis / vnd in andern seinen schrifften / wider / die Sacramentschender / welche im andern Wittenbergischen theil stehen / weitleufftig erkleret hat / vnd gantz kurtz vnd deutlich in Artickeln des grossen Synodi vnserer Kirchen / welcher zu Schmalkalden Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd ausleget: Vom Sacrament des Altars halten wir / daß das brod vnd der wein im Abendmal sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnd halten / das derselbige dargereicht vnd empfangen werde / nicht allein von frommen vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnd Gottlosen / Dann wir gleuben das vnser HErr Jesus Christus / im rechten brauch des heiligen Abendmals von jm eingesetzt / nit allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen natur / sondern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0510" n="494"/>
diopolitanae                      <note place="left">Anno 1561.</note>(verantwortung der Christlichen                      warhafftigen meinung vom H. Abendmal des HErrn / der Kirchendiener zur                      Clausenburg) vnd breuissima confessio de coena Domini Ecclesiarum Saxonicarum,                      &amp; coniunctarum in Transsyluania, Das ist / kurtze bekentnis vom H. Abendmal                      der Sächsischen Kirchen / vnd die der zugethanen in Siebenbürgen.</p>
        <p>VNd fürs erste / fügen wir euch zuwissen / das auch in diesem jhar im Hornung /                      eben von diesem des HErren Abendmals streit / welchen der leidige Teuffel in der                      Stadt Bremen erreget / vnd von dannen denselben durch gantz Sachsen auszubreiten                      sich vnterstanden / eine versamlung der fürnembsten Superintendenten / in                      Vnter-Sachsen / in der Stadt Braunschweig sey gehalten worden / in welcher die                      jrrthumb vnd grewel der Sacramentirer / vom heiligen Abendmal / verworffen vnd                      verdampt worden sind / vnd die ware bekentnis widerholet / auch die meinung vnd                      jnnhalt des zehenden Artickels / in der Augspurgischen Confession Christlich vnd                      kürtzlich ist erkleret worden / welche vberein kompt mit der allgemeinen                      bekentnis / aller der Seestedte / welche vom Fluß Weser / der für der stadt                      Bremen vorüber fleust / bis an die euserste Grentze des Pommerlandes / Nemlich /                      bis an das Wasser Wixel / sich an einander hundert vnd fünff Deutscher meil wegs                      lang erstrecken. An diesem gantzen theil deß Teutschlands / wird eben die lehre                      von Gott / zu dieser zeit geprediget vnd fortgepflantzet / in allen Kirchen vnd                      Schulen / ohn alle vneinigkeit vnd zwietracht / die mit ewer lehr vnd bekentnis                      gleichstimmig / beydes / was anlanget die andern Artickel vnsers Glaubens / vnd                      auch diesen Artickel deß HErrn Abendmals betreffend. Dann diese Kirchen behalten                      schlecht vnd recht die Wort der einsetzung deß Abendmals / von Christo verordnet                      / wie sie eigentlich vnd schlecht für sich lauten / vnd die erklerung des                      Apostels Pauli / vnd D. Lutheri / welche er / beyde in seinem bekentnis / vnd in                      andern seinen schrifften / wider / die Sacramentschender / welche im andern                      Wittenbergischen theil stehen / weitleufftig erkleret hat / vnd gantz kurtz vnd                      deutlich in Artickeln des grossen Synodi vnserer Kirchen / welcher zu                      Schmalkalden Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd                      ausleget: Vom Sacrament des Altars halten wir / daß das brod vnd der wein im                      Abendmal sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnd halten / das                      derselbige dargereicht vnd empfangen werde / nicht allein von frommen vnd                      Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnd Gottlosen / Dann wir gleuben das                      vnser HErr Jesus Christus / im rechten brauch des heiligen Abendmals von jm                      eingesetzt / nit allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per                      communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen natur / sondern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[494/0510] diopolitanae (verantwortung der Christlichen warhafftigen meinung vom H. Abendmal des HErrn / der Kirchendiener zur Clausenburg) vnd breuissima confessio de coena Domini Ecclesiarum Saxonicarum, & coniunctarum in Transsyluania, Das ist / kurtze bekentnis vom H. Abendmal der Sächsischen Kirchen / vnd die der zugethanen in Siebenbürgen. Anno 1561. VNd fürs erste / fügen wir euch zuwissen / das auch in diesem jhar im Hornung / eben von diesem des HErren Abendmals streit / welchen der leidige Teuffel in der Stadt Bremen erreget / vnd von dannen denselben durch gantz Sachsen auszubreiten sich vnterstanden / eine versamlung der fürnembsten Superintendenten / in Vnter-Sachsen / in der Stadt Braunschweig sey gehalten worden / in welcher die jrrthumb vnd grewel der Sacramentirer / vom heiligen Abendmal / verworffen vnd verdampt worden sind / vnd die ware bekentnis widerholet / auch die meinung vnd jnnhalt des zehenden Artickels / in der Augspurgischen Confession Christlich vnd kürtzlich ist erkleret worden / welche vberein kompt mit der allgemeinen bekentnis / aller der Seestedte / welche vom Fluß Weser / der für der stadt Bremen vorüber fleust / bis an die euserste Grentze des Pommerlandes / Nemlich / bis an das Wasser Wixel / sich an einander hundert vnd fünff Deutscher meil wegs lang erstrecken. An diesem gantzen theil deß Teutschlands / wird eben die lehre von Gott / zu dieser zeit geprediget vnd fortgepflantzet / in allen Kirchen vnd Schulen / ohn alle vneinigkeit vnd zwietracht / die mit ewer lehr vnd bekentnis gleichstimmig / beydes / was anlanget die andern Artickel vnsers Glaubens / vnd auch diesen Artickel deß HErrn Abendmals betreffend. Dann diese Kirchen behalten schlecht vnd recht die Wort der einsetzung deß Abendmals / von Christo verordnet / wie sie eigentlich vnd schlecht für sich lauten / vnd die erklerung des Apostels Pauli / vnd D. Lutheri / welche er / beyde in seinem bekentnis / vnd in andern seinen schrifften / wider / die Sacramentschender / welche im andern Wittenbergischen theil stehen / weitleufftig erkleret hat / vnd gantz kurtz vnd deutlich in Artickeln des grossen Synodi vnserer Kirchen / welcher zu Schmalkalden Anno 1537. ist gehalten worden / mit diesen worten fasset vnd ausleget: Vom Sacrament des Altars halten wir / daß das brod vnd der wein im Abendmal sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnd halten / das derselbige dargereicht vnd empfangen werde / nicht allein von frommen vnd Gottfürchtigen / sondern auch von bösen vnd Gottlosen / Dann wir gleuben das vnser HErr Jesus Christus / im rechten brauch des heiligen Abendmals von jm eingesetzt / nit allein durch die gemeinschafft der eigenschafften / per communicationem idiomatum, oder allein nach seiner Göttlichen natur / sondern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/510
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/510>, abgerufen am 04.12.2024.