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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1526.helffe. Denn es ist öffentlich am tage / was mein glaub / lehre / vnd bekentnis sey / wie ich in der vorrede an Churfürsten zu Sach sen / Christlicher gedechtnis / geschrieben habe / das ich auff der hohen Schuel allhie solches öffentlich geleret / was ich in den Psalter geschrieben / vnnd darumb sind auch D. Martini Lutheri / vnd Philippi Melanthonis vorreden dabey / da sie dem Christlichen Leser meine arbeit rhümen. Wenn nu in dem deutschen Psalter die gottlose meinung der Sacramentirer wird gelesen werden / so wird man nicht allein sagen / Pomeranus sey eben der meinung / sondern / man lere also zu Wittenberg / Der Sacramentirer vermessene künheit.vnd Luther vnd Philippus habens bezeuget vnd bestettiget. Ich verwundere mich aber / das die Sacramentirer alle verachten / vnd mit jhrem newen geticht wollen alle alte Lerer / von der Apostel zeit bißher / auff jhre falsche meinung ziehen / vnd vermeinen / es sey sonst niemand / denn sie allein / der der alten Lerer schrifften jemals gesehen habe / oder sehen werde. Mit was gewissen dörffen sie doch also reden vnd rhümen / sie haben alles / was die Alten geschrieben / auffs fleissigste gelesen vnd erwogen? Es haben wol die Alten viel geschrieben von der geistlichen niessung / vnd von rechtem brauch deß Abendmals / wie auch wir bißher gethan haben / vnd noch thun. Aber an seinem ort / wenn man die wort der einsetzung Christi handelt / bekennen wir mit Christo / nicht mit tunckeln worten / daß das brod / vnd der Kelch deß HErrn / sey den Jüngern / die es essen vnd trincken / der ware (nicht ein getichter / bedeuteter) leib / vnd blut deß HErrn / etc.

Bucerus verfelschet vnd verzwin gelt D. Lutheri Kirchenpostill.

Eben in demselbigen jahr / 1526. hat Bucerus auch Lutheri Kirchenpostill ins latein versetzt / vnd in 4. Tomo in praefatione & annotationibus, hat er auch das Sacramentirische gifft / vnter Lutheri namen zuuerkeuffen / vnd den Leuten ein zubilden / sich vnterstanden / wie er denn darumb denselbigen Tomum, durch eine sonderliche praefation / den fratribus in Italia, zugeschrieben / darüber hat Lutherus in einer epistola ad Secerium, Idib. Septembris, Anno 1527. in offenem D. Lutherus ist vbel zu frieden mit des Buceri bösen griffen.druck für jedermenniglich geklagt. Dieselbige Epistola ist verhanden Tom. 2. epistolarum Lutheri, pag. 349. Vnd sind diese wort darinne: In quarto Tomo sibi temperare non potuit anhelus ille, & sui sensus propagandi incredibili furore cupidus spiritus, quin praefatione dira & sacrilega, tum annotationibus virulentis, meum opus crucifigeret, ita, vt non fuerint contenti miseri homines suum virus proprijs & iam infinitis libris sparsisse, nisi & alienos libros eo veneno illito, perdant. Idem fecit & antea Iohanni Pomerano, in suo Psalterio insigni perfidia, quem non ignorabat per Dysdiapason, ab illa impia secta dissentire. Sicut & nuper mihi quidam insanus Leopoldus fecit, edito libello contendens, Erasmun, Lutherum, Melanthonem, Pomeranum, & totam Vvitebergam, cum illis sentire: quid fiet no bis mortuis, cum talia contingant viuentibus

His spiritibus credat doceri veritatem, si quem perire delectat, cum non nisi manifestis mendacijs, ortum dogma susceperint, mendacijs asserant, tum perfidia alienos libros corrumpendo propagent.

Anno 1526.helffe. Denn es ist öffentlich am tage / was mein glaub / lehre / vnd bekentnis sey / wie ich in der vorrede an Churfürsten zu Sach sen / Christlicher gedechtnis / geschrieben habe / das ich auff der hohen Schuel allhie solches öffentlich geleret / was ich in den Psalter geschrieben / vnnd darumb sind auch D. Martini Lutheri / vnd Philippi Melanthonis vorreden dabey / da sie dem Christlichen Leser meine arbeit rhümen. Wenn nu in dem deutschen Psalter die gottlose meinung der Sacramentirer wird gelesen werden / so wird man nicht allein sagen / Pomeranus sey eben der meinung / sondern / man lere also zu Wittenberg / Der Sacramentirer vermessene künheit.vnd Luther vnd Philippus habens bezeuget vnd bestettiget. Ich verwundere mich aber / das die Sacramentirer alle verachten / vnd mit jhrem newen geticht wollen alle alte Lerer / von der Apostel zeit bißher / auff jhre falsche meinung ziehen / vnd vermeinen / es sey sonst niemand / denn sie allein / der der alten Lerer schrifften jemals gesehen habe / oder sehen werde. Mit was gewissen dörffen sie doch also reden vnd rhümen / sie haben alles / was die Alten geschrieben / auffs fleissigste gelesen vnd erwogen? Es haben wol die Alten viel geschrieben von der geistlichen niessung / vnd von rechtem brauch deß Abendmals / wie auch wir bißher gethan haben / vnd noch thun. Aber an seinem ort / wenn man die wort der einsetzung Christi handelt / bekennen wir mit Christo / nicht mit tunckeln worten / daß das brod / vnd der Kelch deß HErrn / sey den Jüngern / die es essen vnd trincken / der ware (nicht ein getichter / bedeuteter) leib / vnd blut deß HErrn / etc.

Bucerus verfelschet vñ verzwin gelt D. Lutheri Kirchenpostill.

Eben in demselbigen jahr / 1526. hat Bucerus auch Lutheri Kirchenpostill ins latein versetzt / vñ in 4. Tomo in praefatione & annotationibus, hat er auch das Sacramẽtirische gifft / vnter Lutheri namen zuuerkeuffen / vnd den Leuten ein zubilden / sich vnterstanden / wie er denn darumb denselbigen Tomum, durch eine sonderliche praefation / den fratribus in Italia, zugeschrieben / darüber hat Lutherus in einer epistola ad Secerium, Idib. Septembris, Anno 1527. in offenem D. Lutherus ist vbel zu frieden mit des Buceri bösen griffen.druck für jedermenniglich geklagt. Dieselbige Epistola ist verhanden Tom. 2. epistolarum Lutheri, pag. 349. Vñ sind diese wort darinne: In quarto Tomo sibi temperare non potuit anhelus ille, & sui sensus propagandi incredibili furore cupidus spiritus, quin praefatione dira & sacrilega, tum annotationibus virulentis, meum opus crucifigeret, ita, vt non fuerint contenti miseri homines suum virus proprijs & iam infinitis libris sparsisse, nisi & alienos libros eo veneno illito, perdant. Idem fecit & antea Iohanni Pomerano, in suo Psalterio insigni perfidia, quem non ignorabat per Dysdiapason, ab illa impia secta dissentire. Sicut & nuper mihi quidam insanus Leopoldus fecit, edito libello contendens, Erasmũ, Lutherum, Melanthonem, Pomeranum, & totam Vvitebergam, cum illis sentire: quid fiet no bis mortuis, cùm talia contingant viuentibus

His spiritibus credat doceri veritatem, si quem perire delectat, cùm non nisi manifestis mendacijs, ortum dogma susceperint, mendacijs asserant, tum perfidia alienos libros corrumpendo propagent.

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[68/0084] helffe. Denn es ist öffentlich am tage / was mein glaub / lehre / vnd bekentnis sey / wie ich in der vorrede an Churfürsten zu Sach sen / Christlicher gedechtnis / geschrieben habe / das ich auff der hohen Schuel allhie solches öffentlich geleret / was ich in den Psalter geschrieben / vnnd darumb sind auch D. Martini Lutheri / vnd Philippi Melanthonis vorreden dabey / da sie dem Christlichen Leser meine arbeit rhümen. Wenn nu in dem deutschen Psalter die gottlose meinung der Sacramentirer wird gelesen werden / so wird man nicht allein sagen / Pomeranus sey eben der meinung / sondern / man lere also zu Wittenberg / vnd Luther vnd Philippus habens bezeuget vnd bestettiget. Ich verwundere mich aber / das die Sacramentirer alle verachten / vnd mit jhrem newen geticht wollen alle alte Lerer / von der Apostel zeit bißher / auff jhre falsche meinung ziehen / vnd vermeinen / es sey sonst niemand / denn sie allein / der der alten Lerer schrifften jemals gesehen habe / oder sehen werde. Mit was gewissen dörffen sie doch also reden vnd rhümen / sie haben alles / was die Alten geschrieben / auffs fleissigste gelesen vnd erwogen? Es haben wol die Alten viel geschrieben von der geistlichen niessung / vnd von rechtem brauch deß Abendmals / wie auch wir bißher gethan haben / vnd noch thun. Aber an seinem ort / wenn man die wort der einsetzung Christi handelt / bekennen wir mit Christo / nicht mit tunckeln worten / daß das brod / vnd der Kelch deß HErrn / sey den Jüngern / die es essen vnd trincken / der ware (nicht ein getichter / bedeuteter) leib / vnd blut deß HErrn / etc. Anno 1526. Der Sacramentirer vermessene künheit. Eben in demselbigen jahr / 1526. hat Bucerus auch Lutheri Kirchenpostill ins latein versetzt / vñ in 4. Tomo in praefatione & annotationibus, hat er auch das Sacramẽtirische gifft / vnter Lutheri namen zuuerkeuffen / vnd den Leuten ein zubilden / sich vnterstanden / wie er denn darumb denselbigen Tomum, durch eine sonderliche praefation / den fratribus in Italia, zugeschrieben / darüber hat Lutherus in einer epistola ad Secerium, Idib. Septembris, Anno 1527. in offenem druck für jedermenniglich geklagt. Dieselbige Epistola ist verhanden Tom. 2. epistolarum Lutheri, pag. 349. Vñ sind diese wort darinne: In quarto Tomo sibi temperare non potuit anhelus ille, & sui sensus propagandi incredibili furore cupidus spiritus, quin praefatione dira & sacrilega, tum annotationibus virulentis, meum opus crucifigeret, ita, vt non fuerint contenti miseri homines suum virus proprijs & iam infinitis libris sparsisse, nisi & alienos libros eo veneno illito, perdant. Idem fecit & antea Iohanni Pomerano, in suo Psalterio insigni perfidia, quem non ignorabat per Dysdiapason, ab illa impia secta dissentire. Sicut & nuper mihi quidam insanus Leopoldus fecit, edito libello contendens, Erasmũ, Lutherum, Melanthonem, Pomeranum, & totam Vvitebergam, cum illis sentire: quid fiet no bis mortuis, cùm talia contingant viuentibus D. Lutherus ist vbel zu frieden mit des Buceri bösen griffen. His spiritibus credat doceri veritatem, si quem perire delectat, cùm non nisi manifestis mendacijs, ortum dogma susceperint, mendacijs asserant, tum perfidia alienos libros corrumpendo propagent.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/84>, abgerufen am 21.11.2024.