Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1527.nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen. AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548.tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2. IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret. Bilibaldi Pirckheimeri schreiben wieder Oecolampadium.VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem Andreas Osiander.27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd Anno 1527.nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen. AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548.tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383. DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2. IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret. Bilibaldi Pirckheimeri schreiben wieder Oecolampadium.VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem Andreas Osiander.27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#drucke_418-theol-2f_00088" n="72"/><note place="left">Anno 1527.</note>nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. 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nemen / an vnser vngedult / der heuptsachen zuuergessen / vnd jhre heiligkeit zupreisen. Das bitten wir allein / das sie solche stück zuuor aus jhrem mittel thun / vnd nicht vnter sich leiden / ehe dann sie sich so gar hell brennen / vnd das maul wischen / Denn es stehet heiligen Leuten vbel an / solch ertzbubenstück vnd Teuffelische tücklein dem nechsten zubeweisen.
Anno 1527. AVff solche öffentliche anklage Pomerani vnd Lutheri / hat Bucerus wol allerley in seiner antwort fürgewendet / wie es pfleget in solchen sachen zugeschehen / aber das factum hat er nicht leugnen können oder dörffen- Vnd Lauaterus schreibt / pag. 12. das Zwinglius selbst zuuor wiederrhaten habe / er solte solches mit den versionibus dermassen / wie gleichwol geschehen / wie gesagt / nicht fürnemen. Es ist auch wol zumercken / das eben das mysterium iniquitatis, bald nach Lutheri tod / auch zu Wittenberg sich hat begunt zuregen. Denn da Anno 1548. der ander theil der bücher Lutheri gedruckt / haben etliche verschaffet / das die jetzo verzeichneten wort / aus Lutheri buch sind ausgelassen worden / daruon der Leser weitern bericht Georgij Rorarij zu finden / Tom. 2. pag. 383.
Crimen falsi in secundo Tomo Lutheri edito Vvitebergae. Anno 1548. DIeses stück der historien / Anno 1526. vnd folgends / sind darumb mit sonderm fleiß zumercken. Denn eben derselbige Zwinglische geist / vnd eben mit solchen vnerbaren stücken vnd vnthaten / hat sich zu den jetzigen zeiten nun etliche jahr her weidlich gereget / schen vnd hören lassen. Vnd wer dieselbigen geister prüfen wil / hat aus erwehneten historien anzeigung gnugsam: Wer aber vber alle verwarnung dergleichen Zwinglische stück vnd tück jetziger zeit annemen vnd anbeten wil / den lassen wir im werck vnd mit der that beweisen / das jetzund erfüllet werde / das Paulus geweissaget hat / 2. Thess. 2.
IN demselbigen jahr / 1527. hat Zwinglius im anfang eine deudsche Apologiam / an Doctor Straussen / welcher wieder Zwinglij bücher etwas geschrieben / von dem Sacramentshandel / ausgehen lassen / vnd dieselbige seinem Herren / dem Marggraffen zu Baden / dediciret.
VNd in demselbigen jahre ist auch gedruckt worden / Bilibaldi Birckheimeri senatoris Norinbergensis secunda responsio ad Oecolampadium, darauff kurtz hernach Oecolampadius wiederumb geantwort hat. Vnd weil das jahr zuuor Zwinglius eine epistolam an die zu Nürnberg hat ausgehen lassen / das daselbst seine / vnd deß Oecolampadij bücher / einen freyen offenen paß möchten haben / hat in dem 27. jahr Andreas Osiander / Prediger zu Nürnberg / Epistolam Apologeticam ad Zuuinglium geschrieben / darinn er anzeiget / was er in dem Sacramentstreit in Zwinglij büchern verworffen habe / vnd
Andreas Osiander.
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