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Kirchner, Timotheus: Leichpredigt aus dem 90. Psalm : Bey der Fürstlichen Begrebnis, des ... Herrn Friderichs des jüngern, Hertzogen zu Sachsen. Jena, 1587.

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Wasser geworffen vnnd erseufft worden / Exod. 1. Cap. sind auch in grosser anzahl gewest / welche der Erbsünde vnd jhrer Eltern mißhandlung mit haben entgelten müssen. Wer wil erzehlen oder aussprechen / was für ein grosser hauff alter vnd Junger Leute vnnd kinderlein in beiden zerstörungen der Sadt Jerusalem auffm Platz blieben / vnd jemmerlich gestorben sind.

Fragstu / aus was vrsach aber dieses numehr selige Herrlein / da zu entgegen / so bezeit sein Leben geschlossen / vnnd durch den Todt dahin gerissen sey? So antwortet Moyses / vmb seiner Erbsünde vnnd missethat willen.

Ey sprichstu / es hat ja das liebe selige Herrlein noch nicht sündigen können? Antwort / der Erbsünde wegen ist es des Todes schüldig gewest Gene. 3. Rom. 5. für eins. Fürs ander / ob es wol seines alters halben nicht also hat sündigen können / wie wir alten / so ist dennoch die Erbsünde / so in seinem fleisch gewonet / Ro. 7. in jhm auch krefftig gewest. So haben auch sonder allen zweiffel vnsere / das ist / herrschaft vnd vnterhanen sünde nicht wenig vrsach darzu gegeben / das das liebe Herrlein / welches Gott gefallen hat / desto ehe hinweggerafft / damit sein verstand nicht verkehret / noch seine Seele in diesen geferlichen zeiten Sapient: 4. durch falsche lehre / so itzo mit gewalt allenthalben einreisset / verführet würde. Wir auch dessen so sehr nicht erschrecken sollen / wenn er vnsere liebe würmlein in der blüte so jemmerlich durch den Todt hinweg reisset / Sintemal sie als denn viel besser bey dem lieben Gott denn bey vns selbst / versorget.

Diese beide vrsachen / sage ich / sollen wir heute mit vleis erwegen / damit wir nicht in diese gedancken gerathen / als thue vns Gott vnrecht / oder als fare er zu geschwinde mit vns vnd vnsern kinderlein / wenn er sie so kleglich oder plötzlich durch den zeitlichen todt hinweg nimpt.

Wasser geworffen vnnd erseufft worden / Exod. 1. Cap. sind auch in grosser anzahl gewest / welche der Erbsünde vnd jhrer Eltern mißhandlung mit haben entgelten müssen. Wer wil erzehlen oder aussprechen / was für ein grosser hauff alter vnd Junger Leute vnnd kinderlein in beiden zerstörungen der Sadt Jerusalem auffm Platz blieben / vnd jemmerlich gestorben sind.

Fragstu / aus was vrsach aber dieses numehr selige Herrlein / da zu entgegen / so bezeit sein Leben geschlossen / vnnd durch den Todt dahin gerissen sey? So antwortet Moyses / vmb seiner Erbsünde vnnd missethat willen.

Ey sprichstu / es hat ja das liebe selige Herrlein noch nicht sündigen können? Antwort / der Erbsünde wegen ist es des Todes schüldig gewest Gene. 3. Rom. 5. für eins. Fürs ander / ob es wol seines alters halben nicht also hat sündigen können / wie wir alten / so ist dennoch die Erbsünde / so in seinem fleisch gewonet / Ro. 7. in jhm auch krefftig gewest. So haben auch sonder allen zweiffel vnsere / das ist / herrschaft vñ vnterhanen sünde nicht wenig vrsach darzu gegeben / das das liebe Herrlein / welches Gott gefallen hat / desto ehe hinweggerafft / damit sein verstand nicht verkehret / noch seine Seele in diesen geferlichen zeiten Sapient: 4. durch falsche lehre / so itzo mit gewalt allenthalben einreisset / verführet würde. Wir auch dessen so sehr nicht erschrecken sollen / wenn er vnsere liebe würmlein in der blüte so jemmerlich durch den Todt hinweg reisset / Sintemal sie als denn viel besser bey dem lieben Gott denn bey vns selbst / versorget.

Diese beide vrsachen / sage ich / sollen wir heute mit vleis erwegen / damit wir nicht in diese gedancken gerathen / als thue vns Gott vnrecht / oder als fare er zu geschwinde mit vns vnd vnsern kinderlein / wenn er sie so kleglich oder plötzlich durch den zeitlichen todt hinweg nimpt.

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[0021] Wasser geworffen vnnd erseufft worden / Exod. 1. Cap. sind auch in grosser anzahl gewest / welche der Erbsünde vnd jhrer Eltern mißhandlung mit haben entgelten müssen. Wer wil erzehlen oder aussprechen / was für ein grosser hauff alter vnd Junger Leute vnnd kinderlein in beiden zerstörungen der Sadt Jerusalem auffm Platz blieben / vnd jemmerlich gestorben sind. Fragstu / aus was vrsach aber dieses numehr selige Herrlein / da zu entgegen / so bezeit sein Leben geschlossen / vnnd durch den Todt dahin gerissen sey? So antwortet Moyses / vmb seiner Erbsünde vnnd missethat willen. Ey sprichstu / es hat ja das liebe selige Herrlein noch nicht sündigen können? Antwort / der Erbsünde wegen ist es des Todes schüldig gewest Gene. 3. Rom. 5. für eins. Fürs ander / ob es wol seines alters halben nicht also hat sündigen können / wie wir alten / so ist dennoch die Erbsünde / so in seinem fleisch gewonet / Ro. 7. in jhm auch krefftig gewest. So haben auch sonder allen zweiffel vnsere / das ist / herrschaft vñ vnterhanen sünde nicht wenig vrsach darzu gegeben / das das liebe Herrlein / welches Gott gefallen hat / desto ehe hinweggerafft / damit sein verstand nicht verkehret / noch seine Seele in diesen geferlichen zeiten Sapient: 4. durch falsche lehre / so itzo mit gewalt allenthalben einreisset / verführet würde. Wir auch dessen so sehr nicht erschrecken sollen / wenn er vnsere liebe würmlein in der blüte so jemmerlich durch den Todt hinweg reisset / Sintemal sie als denn viel besser bey dem lieben Gott denn bey vns selbst / versorget. Diese beide vrsachen / sage ich / sollen wir heute mit vleis erwegen / damit wir nicht in diese gedancken gerathen / als thue vns Gott vnrecht / oder als fare er zu geschwinde mit vns vnd vnsern kinderlein / wenn er sie so kleglich oder plötzlich durch den zeitlichen todt hinweg nimpt.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Leichpredigt aus dem 90. Psalm : Bey der Fürstlichen Begrebnis, des ... Herrn Friderichs des jüngern, Hertzogen zu Sachsen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_leichpredigt_1587/21>, abgerufen am 21.11.2024.