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Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

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hab / vnd davon ich euer jedem sein stück gebe / das esset. Solch brod aber soll Euch (nicht zwar seinem wesen oder Substantz nach / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) mein leib sein / oder wie es Paulus außleget / die gemeinschafft meines leibs / Sondern also soll vnd muß es bey jhnen heissen / Nehmet hin / esset mit dem mund diesen meinen leib / der soll im brod wesentlich / vnd doch vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein / vnd soll diese gegenwart im Brodt vnd ewrem Mundt so lange wehren / als die handlung des Abendmahls wehret.

Dergleichen soll bey jhnen nicht die meinung Christi sein / Fol. 68. b. 69. b. 70. b Trincket aus diesem Kelch oder von dem Wein im Kelch / Solcher Kelch aber soll euch (nicht nach seiner Substantz vnd wesen / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) das blut des newen Testaments / oder wie es Paulus erkleret / die gemeinschafft Meines bluts / ja das Newe Testament selber sein / durch vorgissung meines bluts bestetiget: Sondern also soll vnd muss es abermahls bey jhnen heissen. Trincket mit Ewerem leiblichem mundt mein Blut / das jetzund in meinen Adern ist / vnd erst hernach am Creutz soll vergossen werden / vnd das dennoch auch zugleich in diesem Kelch wesentlich ist / vnd darinnen so wol als auch in ewren Mundt vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein soll / so lange als die handlung des Abendmahls wehret.

Welches wie es mit Christi worten sich reime / vnd mit denselben vberein komme / solten sie zuvorn beweisen vnd darthun / ehe dann sie sich mit schrecklichem mißbrauch Göttliches Nahmens / dieser jhrer aus dem Bapsthumb vberbliebener meinung halben / der wort Christi so hoch rühmeten. Denn die wort Christi reden vnterschiedlich von zweyen stücken / Ordnen erstlich die eusserliche Ceremonien des mündtlichen Essens des geheiligten Brods vnd Weins / als der sichtbarn vnd empfindlichen Sacrament / Nachmahls aber vorheissen sie den Schatz vnd Kleinoth des H. Abendmahls / welches man nennet rem signatam. Das ist / der Leib vnd Blut Christi mit allem dem / was er damit erworben hat / vnd noch krefftig wircket / Dessen Mittheilung / vnd in vns bleibende vnd lebendmachende gemeinschafft der HERr Christus vns vorsichert vnd zueignet /

hab / vnd davon ich euer jedem sein stück gebe / das esset. Solch brod aber soll Euch (nicht zwar seinem wesen oder Substantz nach / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) mein leib sein / oder wie es Paulus außleget / die gemeinschafft meines leibs / Sondern also soll vnd muß es bey jhnen heissen / Nehmet hin / esset mit dem mund diesen meinen leib / der soll im brod wesentlich / vnd doch vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein / vnd soll diese gegenwart im Brodt vnd ewrem Mundt so lange wehren / als die handlung des Abendmahls wehret.

Dergleichen soll bey jhnen nicht die meinung Christi sein / Fol. 68. b. 69. b. 70. b Trincket aus diesem Kelch oder von dem Wein im Kelch / Solcher Kelch aber soll euch (nicht nach seiner Substantz vnd wesen / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) das blut des newen Testaments / oder wie es Paulus erkleret / die gemeinschafft Meines bluts / ja das Newe Testament selber sein / durch vorgissung meines bluts bestetiget: Sondern also soll vnd muss es abermahls bey jhnen heissen. Trincket mit Ewerem leiblichem mundt mein Blut / das jetzund in meinen Adern ist / vnd erst hernach am Creutz soll vergossen werden / vnd das dennoch auch zugleich in diesem Kelch wesentlich ist / vnd darinnen so wol als auch in ewren Mundt vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein soll / so lange als die handlung des Abendmahls wehret.

Welches wie es mit Christi worten sich reime / vnd mit denselben vberein komme / solten sie zuvorn beweisen vnd darthun / ehe dann sie sich mit schrecklichem mißbrauch Göttliches Nahmens / dieser jhrer aus dem Bapsthumb vberbliebener meinung halben / der wort Christi so hoch rühmeten. Denn die wort Christi reden vnterschiedlich von zweyen stücken / Ordnen erstlich die eusserliche Ceremonien des mündtlichen Essens des geheiligten Brods vnd Weins / als der sichtbarn vnd empfindlichen Sacrament / Nachmahls aber vorheissen sie den Schatz vnd Kleinoth des H. Abendmahls / welches man nennet rem signatam. Das ist / der Leib vnd Blut Christi mit allem dem / was er damit erworben hat / vnd noch krefftig wircket / Dessen Mittheilung / vnd in vns bleibende vnd lebendmachende gemeinschafft der HERr Christus vns vorsichert vnd zueignet /

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[0268] hab / vnd davon ich euer jedem sein stück gebe / das esset. Solch brod aber soll Euch (nicht zwar seinem wesen oder Substantz nach / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) mein leib sein / oder wie es Paulus außleget / die gemeinschafft meines leibs / Sondern also soll vnd muß es bey jhnen heissen / Nehmet hin / esset mit dem mund diesen meinen leib / der soll im brod wesentlich / vnd doch vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein / vnd soll diese gegenwart im Brodt vnd ewrem Mundt so lange wehren / als die handlung des Abendmahls wehret. Dergleichen soll bey jhnen nicht die meinung Christi sein / Trincket aus diesem Kelch oder von dem Wein im Kelch / Solcher Kelch aber soll euch (nicht nach seiner Substantz vnd wesen / sondern in vorordnung eines H. Sacraments) das blut des newen Testaments / oder wie es Paulus erkleret / die gemeinschafft Meines bluts / ja das Newe Testament selber sein / durch vorgissung meines bluts bestetiget: Sondern also soll vnd muss es abermahls bey jhnen heissen. Trincket mit Ewerem leiblichem mundt mein Blut / das jetzund in meinen Adern ist / vnd erst hernach am Creutz soll vergossen werden / vnd das dennoch auch zugleich in diesem Kelch wesentlich ist / vnd darinnen so wol als auch in ewren Mundt vnsichtbar vnd vnbegreifflich gegenwertig sein soll / so lange als die handlung des Abendmahls wehret. Fol. 68. b. 69. b. 70. b Welches wie es mit Christi worten sich reime / vnd mit denselben vberein komme / solten sie zuvorn beweisen vnd darthun / ehe dann sie sich mit schrecklichem mißbrauch Göttliches Nahmens / dieser jhrer aus dem Bapsthumb vberbliebener meinung halben / der wort Christi so hoch rühmeten. Denn die wort Christi reden vnterschiedlich von zweyen stücken / Ordnen erstlich die eusserliche Ceremonien des mündtlichen Essens des geheiligten Brods vnd Weins / als der sichtbarn vnd empfindlichen Sacrament / Nachmahls aber vorheissen sie den Schatz vnd Kleinoth des H. Abendmahls / welches man nennet rem signatam. Das ist / der Leib vnd Blut Christi mit allem dem / was er damit erworben hat / vnd noch krefftig wircket / Dessen Mittheilung / vnd in vns bleibende vnd lebendmachende gemeinschafft der HERr Christus vns vorsichert vnd zueignet /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/268>, abgerufen am 14.06.2024.