Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.ten vnd lehreten / dann in denselben gelehret wird / daran sie vns doch vor Gott gewalt vnd vnrecht thun: Sintemal / ob wol dieselbige beyde Symbola nit / neben die vorerweneten drey / von worten zu Worten gesetzt vnd erzehlet / sie dannoch im Christlichen Concordi Buch mit klaren worten / als pag. 306. Item / 309. 310. vnd 313. angezogen / wöllen wir dieselben hiermit auch / als für die vnsern / abermals repetiert haben / als zu denen wir vns gleich so starck vnd fest / vnd nit weniger / als zu den anderndreyen bekennen. Möchten auch gerne sehen / mit was Grunde vnser Gegentheil erweisen wolte / das vnser bekendtnüß von den beyden Naturen / vnd derselben vnterschiedtlichen / wesentlichen Eygenschafften / willen vnd wirckungen in der vnzertrenlichen Person Christi / etc. mit beyden Symbolis vnd Canonibus derselben / im geringsten streittig / oder denselben zu wider were. Wir sein / Gott Lob vnd Danck / dessen gewis / vnd können frölich darauff leben vnd sterben / das wir nicht das aller geringste in vnser Bekendtnüß gesetzt / das mit gemeldten Symbolis, Ephesino & Chalceaonensi, nicht einig / soll sich auch hernacher im Werck selbst befinden / das vnser Gegentheil aus lauter Muhtwillen vns solcher Aufflage bezichtiget. So behalten wir auch gerne D. Lutheri Regel: Negatis proprietatihus, negantur naturae: Wann man die Eygenschafften verneinet / so verneinet man auch die Naturn. Dann wir beyder naturn / der Göttlichen vnd angenommenen Menschlichen Natur / jre wesentliche Eygenschafften vnuerruckt / vnuerändert / vnd vn uermischet lassen / wie solches im Christlichen Concordibuch / pag. 305. 306. &c. außdrücklich zu befinden / vnd in dieser Apologia zun öfftermal widerholet wird. Vnd können deshalben vnsern Widersachern mit gutem gewissen Trntz bieten / dz sie vns eines andern mit Grundt der Warheit vberweisen. Dann beschüldigen ist nicht gnugsam / sonst wird niemand vnschüldig sein. Newstäd-So viel aber die Sichtbarligkeit vnd Begreiffligkeit des ten vnd lehreten / dann in denselben gelehret wird / daran sie vns doch vor Gott gewalt vnd vnrecht thun: Sintemal / ob wol dieselbige beyde Symbola nit / neben die vorerwenetẽ drey / von worten zu Worten gesetzt vnd erzehlet / sie dannoch im Christlichen Concordi Buch mit klaren worten / als pag. 306. Item / 309. 310. vnd 313. angezogen / woͤllen wir dieselben hiermit auch / als fuͤr die vnsern / abermals repetiert haben / als zu denen wir vns gleich so starck vñ fest / vnd nit weniger / als zu den anderndreyen bekennẽ. Moͤchten auch gerne sehen / mit was Grunde vnser Gegentheil erweisen wolte / das vnser bekendtnuͤß von den beyden Naturen / vnd derselben vnterschiedtlichen / wesentlichen Eygenschafften / willen vnd wirckungen in der vnzertrenlichen Person Christi / etc. mit beyden Symbolis vnd Canonibus derselben / im geringsten streittig / oder denselben zu wider were. Wir sein / Gott Lob vnd Danck / dessen gewis / vnd koͤnnen froͤlich darauff leben vnd sterben / das wir nicht das aller geringste in vnser Bekendtnuͤß gesetzt / das mit gemeldten Symbolis, Ephesino & Chalceaonensi, nicht einig / soll sich auch hernacher im Werck selbst befinden / das vnser Gegentheil aus lauter Muhtwillen vns solcher Aufflage bezichtiget. So behalten wir auch gerne D. Lutheri Regel: Negatis proprietatihus, negantur naturae: Wann man die Eygenschafftẽ verneinet / so verneinet man auch die Naturn. Dann wir beyder naturn / der Goͤttlichen vnd angenom̃enen Menschlichẽ Natur / jre wesentliche Eygenschafften vnuerruckt / vnueraͤndert / vnd vn uermischet lassen / wie solches im Christlichẽ Concordibuch / pag. 305. 306. &c. außdruͤcklich zu befinden / vnd in dieser Apologia zũ oͤfftermal widerholet wird. Vnd koͤnnen deshalben vnsern Widersachern mit gutem gewissen Trntz bieten / dz sie vns eines andern mit Grundt der Warheit vberweisen. Dann beschuͤldigen ist nicht gnugsam / sonst wird niemand vnschuͤldig sein. 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ten vnd lehreten / dann in denselben gelehret wird / daran sie vns doch vor Gott gewalt vnd vnrecht thun: Sintemal / ob wol dieselbige beyde Symbola nit / neben die vorerwenetẽ drey / von worten zu Worten gesetzt vnd erzehlet / sie dannoch im Christlichen Concordi Buch mit klaren worten / als pag. 306. Item / 309. 310. vnd 313. angezogen / woͤllen wir dieselben hiermit auch / als fuͤr die vnsern / abermals repetiert haben / als zu denen wir vns gleich so starck vñ fest / vnd nit weniger / als zu den anderndreyen bekennẽ.
Moͤchten auch gerne sehen / mit was Grunde vnser Gegentheil erweisen wolte / das vnser bekendtnuͤß von den beyden Naturen / vnd derselben vnterschiedtlichen / wesentlichen Eygenschafften / willen vnd wirckungen in der vnzertrenlichen Person Christi / etc. mit beyden Symbolis vnd Canonibus derselben / im geringsten streittig / oder denselben zu wider were.
Wir sein / Gott Lob vnd Danck / dessen gewis / vnd koͤnnen froͤlich darauff leben vnd sterben / das wir nicht das aller geringste in vnser Bekendtnuͤß gesetzt / das mit gemeldten Symbolis, Ephesino & Chalceaonensi, nicht einig / soll sich auch hernacher im Werck selbst befinden / das vnser Gegentheil aus lauter Muhtwillen vns solcher Aufflage bezichtiget.
So behalten wir auch gerne D. Lutheri Regel: Negatis proprietatihus, negantur naturae: Wann man die Eygenschafftẽ verneinet / so verneinet man auch die Naturn. Dann wir beyder naturn / der Goͤttlichen vnd angenom̃enen Menschlichẽ Natur / jre wesentliche Eygenschafften vnuerruckt / vnueraͤndert / vnd vn uermischet lassen / wie solches im Christlichẽ Concordibuch / pag. 305. 306. &c. außdruͤcklich zu befinden / vnd in dieser Apologia zũ oͤfftermal widerholet wird. Vnd koͤnnen deshalben vnsern Widersachern mit gutem gewissen Trntz bieten / dz sie vns eines andern mit Grundt der Warheit vberweisen. Dann beschuͤldigen ist nicht gnugsam / sonst wird niemand vnschuͤldig sein.
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