Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Gegentheil gibt für / die Capernaiten haben alle wei se / das wesen des fleisches Christi zu essen auffgehaben. Letztlich geben sie für / daß die Capernaiten alle weise das wesen des fleisches Christi zu essen / wie himlisch vnd vbernatürlich sie auch sein möchte / simpliciter verworffen haben / vnd der HErr Christus jhnen gleichwol nicht also geantwortet habe / es sey ein vnterscheit vnter der groben fleischlichen oder natürlichen weis / vnd vnter der himlischen vnd vbernatürlichen oder vnbegreiffliweise: sondern durch sein Himelfart habe er alle weise die substantz seines Leibes zuessen einmal auff gehaben vnd abgeschnitten / da er seinen Leib so weit von jren Zenen weg gefüret / das er von denselben wol vnzerbissen vnd vnzerrissen bleibe / vnd niemands hinfürter dichten möchte / das Christi wahrer Leib auff einigerley weise solle oder müge gessen werden / etc. Aber es bedarff dieses prechtige fürgeben keiner langen widerlegung. Dann dieweil der HERR Christus sein Abendtmal damals noch nicht eingesetzet / auch mit den Capernaiten vom essen seines Leibs / dauon im Abendmal gehandelt / nicht redet / Sondern nur vom Geistlichen essen seines fleisches / welches durch den Glauben geschicht / so war jhme nicht von nöten / das er den Capernaiten auff jhre grobe fleischliche einrede aus der Lehre vom Abendtmal bescheidt gebe / oder das Essen seines Leibs vnterschiede. Was aber von der Himelfart Christi hiemit einmengen / darauff ist an vielen orten bereit richtig geantwortet. Auff das man aber besser verstehe / welches die rechten Capernaiten sein / die ob des HERREN Christi einsetzung vnd Essen seines Leibs einen solchen eckel vnd abschew haben / wollen wir Cyrilli Wort anziehen / lib. 4. in Iohan. cap. 13. In welchen sie graphice beschrieben werden etc. Animus arrogans & malignus, quaecunque captum eius superant, tanquam friuola & falsa mox reijcit, nulli cedens, nec aliquod supra ipsum esse existimans, quales ludaeos fuisse comperiemus. Nam cum oporteret eos, qui diuinam virtutem Saluatoris ac potestaten signorum miracula Gegentheil gibt fuͤr / die Capernaiten haben alle wei se / das wesẽ des fleisches Christi zu essen auffgehaben. Letztlich geben sie fuͤr / daß die Capernaiten alle weise das wesen des fleisches Christi zu essen / wie himlisch vnd vbernatuͤrlich sie auch sein moͤchte / simpliciter verworffen haben / vñ der HErr Christus jhnen gleichwol nicht also geantwortet habe / es sey ein vnterscheit vnter der groben fleischlichen oder natuͤrlichen weis / vnd vnter der himlischen vnd vbernatuͤrlichen oder vnbegreiffliweise: sondern durch sein Himelfart habe er alle weise die substantz seines Leibes zuessen einmal auff gehaben vnd abgeschnitten / da er seinen Leib so weit von jren Zenen weg gefuͤret / das er von denselben wol vnzerbissen vnd vnzerrissen bleibe / vnd niemands hinfuͤrter dichten moͤchte / das Christi wahrer Leib auff einigerley weise solle oder muͤge gessen werden / etc. Aber es bedarff dieses prechtige fuͤrgeben keiner langen widerlegung. Dann dieweil der HERR Christus sein Abendtmal damals noch nicht eingesetzet / auch mit den Capernaiten vom essen seines Leibs / dauon im Abendmal gehandelt / nicht redet / Sondern nur vom Geistlichen essen seines fleisches / welches durch den Glauben geschicht / so war jhme nicht von noͤten / das er den Capernaiten auff jhre grobe fleischliche einrede aus der Lehre vom Abendtmal bescheidt gebe / oder das Essen seines Leibs vnterschiede. Was aber von der Himelfart Christi hiemit einmengen / darauff ist an vielen orten bereit richtig geantwortet. Auff das man aber besser verstehe / welches die rechten Capernaiten sein / die ob des HERREN Christi einsetzung vnd Essen seines Leibs einen solchen eckel vnd abschew haben / wollen wir Cyrilli Wort anziehen / lib. 4. in Iohan. cap. 13. In welchen sie graphicè beschrieben werden etc. Animus arrogans & malignus, quaecunque captum eius superant, tanquam friuola & falsa mox reijcit, nulli cedens, nec aliquod supra ipsum esse existimans, quales ludaeos fuisse comperiemus. 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Letztlich geben sie fuͤr / daß die Capernaiten alle weise das wesen des fleisches Christi zu essen / wie himlisch vnd vbernatuͤrlich sie auch sein moͤchte / simpliciter verworffen haben / vñ der HErr Christus jhnen gleichwol nicht also geantwortet habe / es sey ein vnterscheit vnter der groben fleischlichen oder natuͤrlichen weis / vnd vnter der himlischen vnd vbernatuͤrlichen oder vnbegreiffliweise: sondern durch sein Himelfart habe er alle weise die substantz seines Leibes zuessen einmal auff gehaben vnd abgeschnitten / da er seinen Leib so weit von jren Zenen weg gefuͤret / das er von denselben wol vnzerbissen vnd vnzerrissen bleibe / vnd niemands hinfuͤrter dichten moͤchte / das Christi wahrer Leib auff einigerley weise solle oder muͤge gessen werden / etc.
Aber es bedarff dieses prechtige fuͤrgeben keiner langen widerlegung. Dann dieweil der HERR Christus sein Abendtmal damals noch nicht eingesetzet / auch mit den Capernaiten vom essen seines Leibs / dauon im Abendmal gehandelt / nicht redet / Sondern nur vom Geistlichen essen seines fleisches / welches durch den Glauben geschicht / so war jhme nicht von noͤten / das er den Capernaiten auff jhre grobe fleischliche einrede aus der Lehre vom Abendtmal bescheidt gebe / oder das Essen seines Leibs vnterschiede.
Was aber von der Himelfart Christi hiemit einmengen / darauff ist an vielen orten bereit richtig geantwortet.
Auff das man aber besser verstehe / welches die rechten Capernaiten sein / die ob des HERREN Christi einsetzung vnd Essen seines Leibs einen solchen eckel vnd abschew haben / wollen wir Cyrilli Wort anziehen / lib. 4. in Iohan. cap. 13. In welchen sie graphicè beschrieben werden etc. Animus arrogans & malignus, quaecunque captum eius superant, tanquam friuola & falsa mox reijcit, nulli cedens, nec aliquod supra ipsum esse existimans, quales ludaeos fuisse comperiemus. Nam cùm oporteret eos, qui diuinam virtutem Saluatoris ac potestatẽ signorum miracula
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/448>, abgerufen am 27.07.2024. |