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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Zum 3. Weil sie aber vorwenden / wann dieses des Christlichen Concordibuchs bestendige meinung sey von Luthero vnd seinen Schrifften: Warumb dann das Concordibuch sich so hoch auff Lutheri Schrifften beruffe / vnd derselbigen etliche mit Namen anziehe / als öffentliche bekendtnüs der lehre / wie sie in vnsern Kirchen geführet wirdt. Antworten wir darauff mit bestande / das solches nicht der vrsachen wegen geschehen sey / als solten wir seinen Büchern oder jme Prophetische vnd Apostolische Autoritet zuschrieben / oder pro regula & norma fidei halten: sondern darumb / vnd von des wegen / das wir es gentzlich vnd für gewiß dafür halten / das in denselben Büchern Lutheri die vnwandelbare Warheit / aus dem grunde der Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften widerholet / begriffen / fürget ragen vnd erweiset ist. Halten sie demnach als ein Zeugnüß der reinen / gesunden Lere / wie dieselben bißanhero in vnsern Kirchen vnd Schulen gefürt / wie sich danu auch vnsere Kirchen vnd Schulen bißher zu denselben Büchern vnd schrifften / im Christlichen Concordj Buch namhafft gemacht / ohne Schew / einhellig vnd öffentlich bekant haben / vnd noch bekennen.

Weil wir dann nicht zweiffeln / es werde in gemeldten Schrifften Lutheri solcher Consens repetiert / als bekennen wir vns auch darzu / vnd halten sie dafür / daß darinnen der Warheit / wie sie in den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften verfasset / öffentlich Zeugnüß geben werde. Behaliengleichwol jmmerdar diesen Vnterscheidt / daß wir den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften / als die Gottes vnfehlbares Wort selbst seynd / für sich / vnd vmb gemeldter Autoritet willen durchauß Glauben geben / vnd an derselben Gewißheit kein Zweiffel tragen: Lutheri Büchern aber mit diesem Bescheidt beyfallen / daß wir achten vnd auch wissen / daß in denselben die Lehre vnverfelscht vorgetragen vnd erholet / so Gott selbst durch die Pro -

Zum 3. Weil sie aber vorwenden / wann dieses des Christlichen Concordibuchs bestendige meinung sey von Luthero vnd seinen Schrifften: Warumb dann das Concordibuch sich so hoch auff Lutheri Schrifften beruffe / vnd derselbigen etliche mit Namen anziehe / als oͤffentliche bekendtnuͤs der lehre / wie sie in vnsern Kirchen gefuͤhret wirdt. Antworten wir darauff mit bestande / das solches nicht der vrsachen wegen geschehen sey / als solten wir seinen Buͤchern oder jme Prophetische vnd Apostolische Autoritet zuschrieben / oder pro regula & norma fidei halten: sondern darumb / vnd von des wegen / das wir es gentzlich vnd fuͤr gewiß dafuͤr halten / das in denselben Buͤchern Lutheri die vnwandelbare Warheit / aus dem grunde der Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften widerholet / begriffen / fuͤrget ragen vnd erweiset ist. Halten sie demnach als ein Zeugnuͤß der reinen / gesunden Lere / wie dieselben bißanhero in vnsern Kirchen vnd Schulen gefuͤrt / wie sich danu auch vnsere Kirchen vnd Schulen bißher zu denselben Buͤchern vnd schrifften / im Christlichen Concordj Buch namhafft gemacht / ohne Schew / einhellig vnd oͤffentlich bekant haben / vnd noch bekennen.

Weil wir dann nicht zweiffeln / es werde in gemeldten Schrifften Lutheri solcher Consens repetiert / als bekennen wir vns auch darzu / vnd halten sie dafuͤr / daß darinnen der Warheit / wie sie in den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften verfasset / oͤffentlich Zeugnuͤß geben werde. Behaliengleichwol jmmerdar diesen Vnterscheidt / daß wir den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften / als die Gottes vnfehlbares Wort selbst seynd / fuͤr sich / vnd vmb gemeldter Autoritet willen durchauß Glauben geben / vnd an derselben Gewißheit kein Zweiffel tragen: Lutheri Buͤchern aber mit diesem Bescheidt beyfallen / daß wir achten vnd auch wissen / daß in denselben die Lehre vnverfelscht vorgetragen vnd erholet / so Gott selbst durch die Pro -

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[275/0569] Zum 3. Weil sie aber vorwenden / wann dieses des Christlichen Concordibuchs bestendige meinung sey von Luthero vnd seinen Schrifften: Warumb dann das Concordibuch sich so hoch auff Lutheri Schrifften beruffe / vnd derselbigen etliche mit Namen anziehe / als oͤffentliche bekendtnuͤs der lehre / wie sie in vnsern Kirchen gefuͤhret wirdt. Antworten wir darauff mit bestande / das solches nicht der vrsachen wegen geschehen sey / als solten wir seinen Buͤchern oder jme Prophetische vnd Apostolische Autoritet zuschrieben / oder pro regula & norma fidei halten: sondern darumb / vnd von des wegen / das wir es gentzlich vnd fuͤr gewiß dafuͤr halten / das in denselben Buͤchern Lutheri die vnwandelbare Warheit / aus dem grunde der Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften widerholet / begriffen / fuͤrget ragen vnd erweiset ist. Halten sie demnach als ein Zeugnuͤß der reinen / gesunden Lere / wie dieselben bißanhero in vnsern Kirchen vnd Schulen gefuͤrt / wie sich danu auch vnsere Kirchen vnd Schulen bißher zu denselben Buͤchern vnd schrifften / im Christlichen Concordj Buch namhafft gemacht / ohne Schew / einhellig vnd oͤffentlich bekant haben / vnd noch bekennen. Weil wir dann nicht zweiffeln / es werde in gemeldten Schrifften Lutheri solcher Consens repetiert / als bekennen wir vns auch darzu / vnd halten sie dafuͤr / daß darinnen der Warheit / wie sie in den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften verfasset / oͤffentlich Zeugnuͤß geben werde. Behaliengleichwol jmmerdar diesen Vnterscheidt / daß wir den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften / als die Gottes vnfehlbares Wort selbst seynd / fuͤr sich / vnd vmb gemeldter Autoritet willen durchauß Glauben geben / vnd an derselben Gewißheit kein Zweiffel tragen: Lutheri Buͤchern aber mit diesem Bescheidt beyfallen / daß wir achten vnd auch wissen / daß in denselben die Lehre vnverfelscht vorgetragen vnd erholet / so Gott selbst durch die Pro -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/569>, abgerufen am 22.11.2024.