Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.weil aber hiebeuor darauff geandtwortet / lassen wirs also dabey bleiben. Das die Lehr des Christlichen Concordi buchs / mit der Augspurgischen Confession / Articulo 3. von der Person Christi / vnd Articulo 10. de Coena nicht stimmen solte / Sondern derselben zu wieder sein / ist auch droben im neunden Capitel / von dem wahren verstande der Augspurgischen Confession / verantwortet / Alleine das vnsers Gegentheils Buch desto grösser werde / vnd den Leuten die Augen auffsperre / so mus solche jhre Calumnia für vnd für vsque ad Nauseam wieder erholet seyn. Newstedter Buch. pag. 396. Besihe droben cap. 9. den bericht vom corpore doctrine Philippi.Im dritten ziehen sie an / das durch das Concordibuch / die Authoritet vnser Religion / vnd hoheit des Ministerij / auff gehaben. Dann Corpus Philippi werde dadurch hinweg gethan / zu welchem man sich hieuor bekandt. Diese Calumnia ist auch zuuor viel mal verantwortet / vnd ein pur lauter gedicht vnsers Gegentheils / auch durch die Praefation des Concordibuchs bestendig abgelehnet. Im vierden / das durchs Concordibuch die Streit in derNewstedter Buch pag. 397. Dz durchs Concordibuch die streit in der Kirchen nit vermehrer. Kirchen vermehret / ist eine greiffliche Vnwarheit. Dann durch Gottes Gnaden / die Streit in vnsern Kirchen dadurch gestillet / vnd ein Christlicher Consens bey allen denen erfolget / so sich dazu bekennen. Solten hinn vnd wieder noch heimliche Tockmeuser vorhanden seyn / die im finstern schleichen / kehren wir vns nicht an / Gott wirdt sie mit der zeit wol ans Taglicht bringen / vnd jhre Practicken / wie der andern heimlichen Caluinischen Practicanten / für der gantzen Christenheit zu schanden machen. So ist auch dieses eine greiffliche vnwarheit / das der Streit von der Erbsünde / vnd von den Adiaphoris / vor der zeit gar erloschen gewesen / vnd keines erörterns bedürfft. Wir sollen auch billich besser wissen / was vnsere Kirchen drucke / als sie wissen. weil aber hiebeuor darauff geandtwortet / lassen wirs also dabey bleiben. Das die Lehr des Christlichen Concordi buchs / mit der Augspurgischen Confession / Articulo 3. von der Person Christi / vnd Articulo 10. de Coena nicht stimmen solte / Sondern derselben zu wieder sein / ist auch droben im neunden Capitel / von dem wahren verstande der Augspurgischen Confession / verantwortet / Alleine das vnsers Gegentheils Buch desto groͤsser werde / vnd den Leuten die Augen auffsperre / so mus solche jhre Calumnia fuͤr vnd fuͤr vsque ad Nauseam wieder erholet seyn. Newstedter Buch. pag. 396. Besihe droben cap. 9. den bericht vom corpore doctrine Philippi.Im dritten ziehen sie an / das durch das Concordibuch / die Authoritet vnser Religion / vnd hoheit des Ministerij / auff gehaben. Dann Corpus Philippi werde dadurch hinweg gethan / zu welchem man sich hieuor bekandt. Diese Calumnia ist auch zuuor viel mal verantwortet / vnd ein pur lauter gedicht vnsers Gegentheils / auch durch die Praefation des Concordibuchs bestendig abgelehnet. Im vierden / das durchs Concordibuch die Streit in derNewstedter Buch pag. 397. Dz durchs Concordibuch die streit in der Kirchen nit vermehrer. Kirchen vermehret / ist eine greiffliche Vnwarheit. Dann durch Gottes Gnaden / die Streit in vnsern Kirchen dadurch gestillet / vnd ein Christlicher Consens bey allen denen erfolget / so sich dazu bekennen. Solten hinn vnd wieder noch heimliche Tockmeuser vorhanden seyn / die im finstern schleichen / kehren wir vns nicht an / Gott wirdt sie mit der zeit wol ans Taglicht bringen / vnd jhre Practicken / wie der andern heimlichen Caluinischen Practicanten / fuͤr der gantzen Christenheit zu schanden machen. So ist auch dieses eine greiffliche vnwarheit / das der Streit von der Erbsuͤnde / vnd von den Adiaphoris / vor der zeit gar erloschen gewesen / vnd keines eroͤrterns beduͤrfft. Wir sollen auch billich besser wissen / was vnsere Kirchen drucke / als sie wissen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0671" n="326"/> weil aber hiebeuor darauff geandtwortet / lassen wirs also dabey bleiben.</p> <p>Das die Lehr des Christlichen Concordi buchs / mit der Augspurgischen Confession / Articulo 3. von der Person Christi / vnd Articulo 10. de Coena nicht stimmen solte / Sondern derselben zu wieder sein / ist auch droben im neunden Capitel / von dem wahren verstande der Augspurgischen Confession / verantwortet / Alleine das vnsers Gegentheils Buch desto groͤsser werde / vnd den Leuten die Augen auffsperre / so mus solche jhre Calumnia fuͤr vnd fuͤr vsque ad Nauseam wieder erholet seyn.</p> <note place="right">Newstedter Buch. pag. 396. Besihe droben cap. 9. den bericht vom corpore doctrine Philippi.</note> <p>Im dritten ziehen sie an / das durch das Concordibuch / die Authoritet vnser Religion / vnd hoheit des Ministerij / auff gehaben. Dann Corpus Philippi werde dadurch hinweg gethan / zu welchem man sich hieuor bekandt. Diese Calumnia ist auch zuuor viel mal verantwortet / vnd ein pur lauter gedicht vnsers Gegentheils / auch durch die Praefation des Concordibuchs bestendig abgelehnet.</p> <p>Im vierden / das durchs Concordibuch die Streit in der<note place="right">Newstedter Buch pag. 397. Dz durchs Concordibuch die streit in der Kirchen nit vermehrer.</note> Kirchen vermehret / ist eine greiffliche Vnwarheit. Dann durch Gottes Gnaden / die Streit in vnsern Kirchen dadurch gestillet / vnd ein Christlicher Consens bey allen denen erfolget / so sich dazu bekennen. Solten hinn vnd wieder noch heimliche Tockmeuser vorhanden seyn / die im finstern schleichen / kehren wir vns nicht an / Gott wirdt sie mit der zeit wol ans Taglicht bringen / vnd jhre Practicken / wie der andern heimlichen Caluinischen Practicanten / fuͤr der gantzen Christenheit zu schanden machen. So ist auch dieses eine greiffliche vnwarheit / das der Streit von der Erbsuͤnde / vnd von den Adiaphoris / vor der zeit gar erloschen gewesen / vnd keines eroͤrterns beduͤrfft. Wir sollen auch billich besser wissen / was vnsere Kirchen drucke / als sie wissen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [326/0671]
weil aber hiebeuor darauff geandtwortet / lassen wirs also dabey bleiben.
Das die Lehr des Christlichen Concordi buchs / mit der Augspurgischen Confession / Articulo 3. von der Person Christi / vnd Articulo 10. de Coena nicht stimmen solte / Sondern derselben zu wieder sein / ist auch droben im neunden Capitel / von dem wahren verstande der Augspurgischen Confession / verantwortet / Alleine das vnsers Gegentheils Buch desto groͤsser werde / vnd den Leuten die Augen auffsperre / so mus solche jhre Calumnia fuͤr vnd fuͤr vsque ad Nauseam wieder erholet seyn.
Im dritten ziehen sie an / das durch das Concordibuch / die Authoritet vnser Religion / vnd hoheit des Ministerij / auff gehaben. Dann Corpus Philippi werde dadurch hinweg gethan / zu welchem man sich hieuor bekandt. Diese Calumnia ist auch zuuor viel mal verantwortet / vnd ein pur lauter gedicht vnsers Gegentheils / auch durch die Praefation des Concordibuchs bestendig abgelehnet.
Im vierden / das durchs Concordibuch die Streit in der Kirchen vermehret / ist eine greiffliche Vnwarheit. Dann durch Gottes Gnaden / die Streit in vnsern Kirchen dadurch gestillet / vnd ein Christlicher Consens bey allen denen erfolget / so sich dazu bekennen. Solten hinn vnd wieder noch heimliche Tockmeuser vorhanden seyn / die im finstern schleichen / kehren wir vns nicht an / Gott wirdt sie mit der zeit wol ans Taglicht bringen / vnd jhre Practicken / wie der andern heimlichen Caluinischen Practicanten / fuͤr der gantzen Christenheit zu schanden machen. So ist auch dieses eine greiffliche vnwarheit / das der Streit von der Erbsuͤnde / vnd von den Adiaphoris / vor der zeit gar erloschen gewesen / vnd keines eroͤrterns beduͤrfft. Wir sollen auch billich besser wissen / was vnsere Kirchen drucke / als sie wissen.
Newstedter Buch pag. 397. Dz durchs Concordibuch die streit in der Kirchen nit vermehrer.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |