ten; würden nicht z. B. eine Menge Verbre- chen mehr zu Tage gefördert werden können, wenn respektive Gerichtsherren in eigner Per- son die Lusthäuser besuchten, und die Lust voll- zögen, um die Inkulpirten sogleich ohne wei- teres zu überführen; wenn sie ebenfalls als Diebe sich unter die Diebe mischten, blos um ihre Kameraden hängen zu lassen; oder wenn sie selbst den Ehebruch vollzögen, um die et- wanigen Ehebrecherinnen und solche die Lust und Liebe zu diesem Verbrechen haben und als schädliche Mitglieder des Staats zu betrachten sind, kennen zu lernen.
Guter Himmel, das Wohlthätige einer sol- chen Einrichtung ist so klar, daß ich gar nichts weiter hinzufügen mag, und bloß dieses un- maßgeblichen Vorschlags halber meine Losspre- chung verdient hätte.
Ich gehe indeß zu meiner Vertheidigung selbst über, Wohlweise! Mir ist hier eine in-
ten; wuͤrden nicht z. B. eine Menge Verbre- chen mehr zu Tage gefoͤrdert werden koͤnnen, wenn reſpektive Gerichtsherren in eigner Per- ſon die Luſthaͤuſer beſuchten, und die Luſt voll- zoͤgen, um die Inkulpirten ſogleich ohne wei- teres zu uͤberfuͤhren; wenn ſie ebenfalls als Diebe ſich unter die Diebe miſchten, blos um ihre Kameraden haͤngen zu laſſen; oder wenn ſie ſelbſt den Ehebruch vollzoͤgen, um die et- wanigen Ehebrecherinnen und ſolche die Luſt und Liebe zu dieſem Verbrechen haben und als ſchaͤdliche Mitglieder des Staats zu betrachten ſind, kennen zu lernen.
Guter Himmel, das Wohlthaͤtige einer ſol- chen Einrichtung iſt ſo klar, daß ich gar nichts weiter hinzufuͤgen mag, und bloß dieſes un- maßgeblichen Vorſchlags halber meine Losſpre- chung verdient haͤtte.
Ich gehe indeß zu meiner Vertheidigung ſelbſt uͤber, Wohlweiſe! Mir iſt hier eine in-
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ten; wuͤrden nicht z. B. eine Menge Verbre-
chen mehr zu Tage gefoͤrdert werden koͤnnen,
wenn reſpektive Gerichtsherren in eigner Per-
ſon die Luſthaͤuſer beſuchten, und die Luſt voll-
zoͤgen, um die Inkulpirten ſogleich ohne wei-
teres zu uͤberfuͤhren; wenn ſie ebenfalls als
Diebe ſich unter die Diebe miſchten, blos um
ihre Kameraden haͤngen zu laſſen; oder wenn
ſie ſelbſt den Ehebruch vollzoͤgen, um die et-
wanigen Ehebrecherinnen und ſolche die Luſt
und Liebe zu dieſem Verbrechen haben und als
ſchaͤdliche Mitglieder des Staats zu betrachten
ſind, kennen zu lernen.
Guter Himmel, das Wohlthaͤtige einer ſol-
chen Einrichtung iſt ſo klar, daß ich gar nichts
weiter hinzufuͤgen mag, und bloß dieſes un-
maßgeblichen Vorſchlags halber meine Losſpre-
chung verdient haͤtte.
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Klingemann, Ernst August Friedrich: Nachtwachen. Penig, 1805, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klingemann_nachtwachen_1805/128>, abgerufen am 16.05.2024.
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