entweder unter das Volk, oder in eine Zunft aufgenommen werden. Würd er aber weder hier noch dort der Aufname würdig befunden; so wird ihm gleichwol nicht zugelassen sich un- ter den Pöbel zu begeben. Denn wie wenig Ansehn er unter wahren Kennern von Perso- nen und Sachen auch immer gehabt haben mag; so geziemt es sich doch nicht, daß ein gewesener Mäcenat unter dem Pöbel herum- wandre, und wenn er auf einem Landtage etwas vorzubringen hat, sich bey dem Schreyer in Gunst sezen müsse, daß der es bekant mache.
L. G. Unerachtet aller Heg- und Pflegung der Zuschriftsverbeugungen, Knechtlichkeiten, und Kriechereyen, der sich etwa ein wei- land Mäcenat möge schuldig gemacht ha- ben ...
Von der Ehre, die keine Ehre ist.
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An denen die Verdienste haben, |aber doch schwach genung sind, sich aus dem Bey-
falle
entweder unter das Volk, oder in eine Zunft aufgenommen werden. Wuͤrd er aber weder hier noch dort der Aufname wuͤrdig befunden; ſo wird ihm gleichwol nicht zugelaſſen ſich un- ter den Poͤbel zu begeben. Denn wie wenig Anſehn er unter wahren Kennern von Perſo- nen und Sachen auch immer gehabt haben mag; ſo geziemt es ſich doch nicht, daß ein geweſener Maͤcenat unter dem Poͤbel herum- wandre, und wenn er auf einem Landtage etwas vorzubringen hat, ſich bey dem Schreyer in Gunſt ſezen muͤſſe, daß der es bekant mache.
L. G. Unerachtet aller Heg- und Pflegung der Zuſchriftsverbeugungen, Knechtlichkeiten, und Kriechereyen, der ſich etwa ein wei- land Maͤcenat moͤge ſchuldig gemacht ha- ben …
Von der Ehre, die keine Ehre iſt.
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An denen die Verdienſte haben, |aber doch ſchwach genung ſind, ſich aus dem Bey-
falle
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entweder unter das Volk, oder in eine Zunft
aufgenommen werden. Wuͤrd er aber weder
hier noch dort der Aufname wuͤrdig befunden;
ſo wird ihm gleichwol nicht zugelaſſen ſich un-
ter den Poͤbel zu begeben. Denn wie wenig
Anſehn er unter wahren Kennern von Perſo-
nen und Sachen auch immer gehabt haben
mag; ſo geziemt es ſich doch nicht, daß ein
geweſener Maͤcenat unter dem Poͤbel herum-
wandre, und wenn er auf einem Landtage
etwas vorzubringen hat, ſich bey dem
Schreyer in Gunſt ſezen muͤſſe, daß der es
bekant mache.
L. G.
Unerachtet aller Heg- und Pflegung der
Zuſchriftsverbeugungen, Knechtlichkeiten,
und Kriechereyen, der ſich etwa ein wei-
land Maͤcenat moͤge ſchuldig gemacht ha-
ben …
Von der Ehre, die keine Ehre iſt.
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An denen die Verdienſte haben, |aber doch
ſchwach genung ſind, ſich aus dem Bey-
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/139>, abgerufen am 22.11.2024.
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