Beyhülfe der Ausrufer, wie ungestraft her- um wandern, und er würde also ...
Einige waren Anfangs dafür, daß man Vogelfreye dem Hohnlacher und seines glei- chen, andre, daß man sie dem Schreyer und seines gleichen überlassen solte; zulezt aber wurde, aus vielen und gewiß sehr guten Ur- sachen, beschlossen, daß man diejenigen Aus- rufer, die um Gesezlosigkeit ansuchen würden, auf die Vogelfreyen loslassen wolte.
Man sieht von selbst, daß hier von ehrba- ren Ausrufern die Rede nicht ist. Denn diese werden sich wol hüten, um Gesezlosig- keit anzuhalten. Aber die jungen Kritikbe- flissenen, die eben erst Ausrufer geworden sind, sezen sich leicht über solche Bedenklich- keiten weg; und weil man ihnen dieß mit Recht zutraute, so wählte man den Hohnla- cher und den Schreyer nicht.
7
Wenn sich ein Freyer oder ein Edler gegen einen Ausrufer öffentlich vertheidigt, so büst ers durch Runzel und Lächeln.
L. G.
Beyhuͤlfe der Ausrufer, wie ungeſtraft her- um wandern, und er wuͤrde alſo …
Einige waren Anfangs dafuͤr, daß man Vogelfreye dem Hohnlacher und ſeines glei- chen, andre, daß man ſie dem Schreyer und ſeines gleichen uͤberlaſſen ſolte; zulezt aber wurde, aus vielen und gewiß ſehr guten Ur- ſachen, beſchloſſen, daß man diejenigen Aus- rufer, die um Geſezloſigkeit anſuchen wuͤrden, auf die Vogelfreyen loslaſſen wolte.
Man ſieht von ſelbſt, daß hier von ehrba- ren Ausrufern die Rede nicht iſt. Denn dieſe werden ſich wol huͤten, um Geſezloſig- keit anzuhalten. Aber die jungen Kritikbe- fliſſenen, die eben erſt Ausrufer geworden ſind, ſezen ſich leicht uͤber ſolche Bedenklich- keiten weg; und weil man ihnen dieß mit Recht zutraute, ſo waͤhlte man den Hohnla- cher und den Schreyer nicht.
7
Wenn ſich ein Freyer oder ein Edler gegen einen Ausrufer oͤffentlich vertheidigt, ſo buͤſt ers durch Runzel und Laͤcheln.
L. G.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><cit><quote><pbfacs="#f0155"n="79"/><hirendition="#fr">Beyhuͤlfe der Ausrufer, wie ungeſtraft her-<lb/>
um wandern, und er wuͤrde alſo</hi>…</quote></cit><lb/><p>Einige waren Anfangs dafuͤr, daß man<lb/>
Vogelfreye dem Hohnlacher und ſeines glei-<lb/>
chen, andre, daß man ſie dem Schreyer und<lb/>ſeines gleichen uͤberlaſſen ſolte; zulezt aber<lb/>
wurde, aus vielen und gewiß ſehr guten Ur-<lb/>ſachen, beſchloſſen, daß man diejenigen Aus-<lb/>
rufer, die um Geſezloſigkeit anſuchen wuͤrden,<lb/>
auf die Vogelfreyen loslaſſen wolte.</p><lb/><p>Man ſieht von ſelbſt, daß hier von ehrba-<lb/>
ren Ausrufern die Rede nicht iſt. Denn<lb/>
dieſe werden ſich wol huͤten, um Geſezloſig-<lb/>
keit anzuhalten. Aber die jungen <hirendition="#fr">Kritikbe-<lb/>
fliſſenen,</hi> die eben erſt Ausrufer geworden<lb/>ſind, ſezen ſich leicht uͤber ſolche Bedenklich-<lb/>
keiten weg; und weil man ihnen dieß mit<lb/>
Recht zutraute, ſo waͤhlte man den Hohnla-<lb/>
cher und den Schreyer nicht.</p></div><lb/><divn="3"><head>7</head><lb/><p>Wenn ſich ein Freyer oder ein Edler gegen<lb/>
einen Ausrufer oͤffentlich vertheidigt, ſo buͤſt<lb/>
ers durch Runzel und Laͤcheln.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">L. G.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[79/0155]
Beyhuͤlfe der Ausrufer, wie ungeſtraft her-
um wandern, und er wuͤrde alſo …
Einige waren Anfangs dafuͤr, daß man
Vogelfreye dem Hohnlacher und ſeines glei-
chen, andre, daß man ſie dem Schreyer und
ſeines gleichen uͤberlaſſen ſolte; zulezt aber
wurde, aus vielen und gewiß ſehr guten Ur-
ſachen, beſchloſſen, daß man diejenigen Aus-
rufer, die um Geſezloſigkeit anſuchen wuͤrden,
auf die Vogelfreyen loslaſſen wolte.
Man ſieht von ſelbſt, daß hier von ehrba-
ren Ausrufern die Rede nicht iſt. Denn
dieſe werden ſich wol huͤten, um Geſezloſig-
keit anzuhalten. Aber die jungen Kritikbe-
fliſſenen, die eben erſt Ausrufer geworden
ſind, ſezen ſich leicht uͤber ſolche Bedenklich-
keiten weg; und weil man ihnen dieß mit
Recht zutraute, ſo waͤhlte man den Hohnla-
cher und den Schreyer nicht.
7
Wenn ſich ein Freyer oder ein Edler gegen
einen Ausrufer oͤffentlich vertheidigt, ſo buͤſt
ers durch Runzel und Laͤcheln.
L. G.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/155>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.