Von dem Landtage 1652. Es herschte damals grosse und unverholne Eifersucht un- ter den Zünften. Jn den Jahrbüchern steht viel Denkwürdiges davon. Die Aldermänner haben auf keinem Landtage mit mehr Durch- sehung und Kraft von der wahren Ehre gere- det, als auf diesem. Man behauptet zwar, daß zu unsern Zeiten nur edle Nacheiferung statt finde; unterdeß könte doch wol auch manch Fünkchen von andrer Beschaffenheit hier und da unter der Asche glimmen.
Von der Verehrung der Alten und der Ausländer.
1
Uebertriebne Verehrung gegen die Alten bleibt nur dann ungeahndet, wenn, (wie das gewöhnlich der Fall ist) gefunden wird, daß sie der Angeklagte doch nicht kenne, wie viel er auch von ihnen schwaze; kent er sie aber, so ist er, haben ihn die Griechen zu der Sclaverey gebracht, auf zwey Jahre un- zünftig; und haben es die Römer, auf drey Jahre.
L. G.
Von dem Landtage 1652. Es herſchte damals groſſe und unverholne Eiferſucht un- ter den Zuͤnften. Jn den Jahrbuͤchern ſteht viel Denkwuͤrdiges davon. Die Aldermaͤnner haben auf keinem Landtage mit mehr Durch- ſehung und Kraft von der wahren Ehre gere- det, als auf dieſem. Man behauptet zwar, daß zu unſern Zeiten nur edle Nacheiferung ſtatt finde; unterdeß koͤnte doch wol auch manch Fuͤnkchen von andrer Beſchaffenheit hier und da unter der Aſche glimmen.
Von der Verehrung der Alten und der Auslaͤnder.
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Uebertriebne Verehrung gegen die Alten bleibt nur dann ungeahndet, wenn, (wie das gewoͤhnlich der Fall iſt) gefunden wird, daß ſie der Angeklagte doch nicht kenne, wie viel er auch von ihnen ſchwaze; kent er ſie aber, ſo iſt er, haben ihn die Griechen zu der Sclaverey gebracht, auf zwey Jahre un- zuͤnftig; und haben es die Roͤmer, auf drey Jahre.
L. G.
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Von dem Landtage 1652. Es herſchte
damals groſſe und unverholne Eiferſucht un-
ter den Zuͤnften. Jn den Jahrbuͤchern ſteht
viel Denkwuͤrdiges davon. Die Aldermaͤnner
haben auf keinem Landtage mit mehr Durch-
ſehung und Kraft von der wahren Ehre gere-
det, als auf dieſem. Man behauptet zwar,
daß zu unſern Zeiten nur edle Nacheiferung
ſtatt finde; unterdeß koͤnte doch wol auch
manch Fuͤnkchen von andrer Beſchaffenheit
hier und da unter der Aſche glimmen.
Von der Verehrung der Alten
und der Auslaͤnder.
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Uebertriebne Verehrung gegen die Alten
bleibt nur dann ungeahndet, wenn, (wie
das gewoͤhnlich der Fall iſt) gefunden wird,
daß ſie der Angeklagte doch nicht kenne, wie
viel er auch von ihnen ſchwaze; kent er ſie
aber, ſo iſt er, haben ihn die Griechen zu
der Sclaverey gebracht, auf zwey Jahre un-
zuͤnftig; und haben es die Roͤmer, auf drey
Jahre.
L. G.
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/169>, abgerufen am 13.05.2024.
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