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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.

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... soll also, sagte man unter andern, nach dem
Geseze: Obgleich lange Knechtschaft seine Wer-
ke vor der Landgemeine öffentlich verbrennen, da-
mit er zur Freylassung fähig werde? Welche
Fordrung? Bleibt denn, wurde geantwortet,
nach dem angeführten Geseze nicht auch man-
ches unverbrant? Und überdieß hat er ja auch
andre Wege zur Freylassung zu gelangen.
Freylich wird er keinen streitsüchtigen Freyen
in Zweykampf erlegen wollen, und die Leute
auf angemaasten Erfindungen zu ertappen hat
man nicht immer Anlaß. Recht gut. Aber
kennen denn die Aldermänner einen Mann
von ... s Verdiensten nicht? und wird es
ihnen nicht eine Freude seyn ihr Recht frey zu
lassen, wen sie wollen, bey ihm zu brauchen?
Jst er es denn allein, fuhr man fort ihn zu
vertheidigen, der nachgeahmt hat? Warum
werden die andern nicht auch angeklagt?

Daß er es allein ist, der angeklagt wird,
macht ihm Ehre. Man würde, wenn man
mit Anklagen fortführe, Gefahr laufen auf
Nachahmer von der Zwitterart zu stossen.
Und wer möchte sich vorwerfen lassen, diese
angeklagt zu haben?

Der Herold unterbrach diese und ähnliche
Streitigkeiten. Er fing an die Stimmen zu
sammeln.

Ohne

… ſoll alſo, ſagte man unter andern, nach dem
Geſeze: Obgleich lange Knechtſchaft ſeine Wer-
ke vor der Landgemeine oͤffentlich verbrennen, da-
mit er zur Freylaſſung faͤhig werde? Welche
Fordrung? Bleibt denn, wurde geantwortet,
nach dem angefuͤhrten Geſeze nicht auch man-
ches unverbrant? Und uͤberdieß hat er ja auch
andre Wege zur Freylaſſung zu gelangen.
Freylich wird er keinen ſtreitſuͤchtigen Freyen
in Zweykampf erlegen wollen, und die Leute
auf angemaaſten Erfindungen zu ertappen hat
man nicht immer Anlaß. Recht gut. Aber
kennen denn die Aldermaͤnner einen Mann
von … s Verdienſten nicht? und wird es
ihnen nicht eine Freude ſeyn ihr Recht frey zu
laſſen, wen ſie wollen, bey ihm zu brauchen?
Jſt er es denn allein, fuhr man fort ihn zu
vertheidigen, der nachgeahmt hat? Warum
werden die andern nicht auch angeklagt?

Daß er es allein iſt, der angeklagt wird,
macht ihm Ehre. Man wuͤrde, wenn man
mit Anklagen fortfuͤhre, Gefahr laufen auf
Nachahmer von der Zwitterart zu ſtoſſen.
Und wer moͤchte ſich vorwerfen laſſen, dieſe
angeklagt zu haben?

Der Herold unterbrach dieſe und aͤhnliche
Streitigkeiten. Er fing an die Stimmen zu
ſammeln.

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[212/0288] … ſoll alſo, ſagte man unter andern, nach dem Geſeze: Obgleich lange Knechtſchaft ſeine Wer- ke vor der Landgemeine oͤffentlich verbrennen, da- mit er zur Freylaſſung faͤhig werde? Welche Fordrung? Bleibt denn, wurde geantwortet, nach dem angefuͤhrten Geſeze nicht auch man- ches unverbrant? Und uͤberdieß hat er ja auch andre Wege zur Freylaſſung zu gelangen. Freylich wird er keinen ſtreitſuͤchtigen Freyen in Zweykampf erlegen wollen, und die Leute auf angemaaſten Erfindungen zu ertappen hat man nicht immer Anlaß. Recht gut. Aber kennen denn die Aldermaͤnner einen Mann von … s Verdienſten nicht? und wird es ihnen nicht eine Freude ſeyn ihr Recht frey zu laſſen, wen ſie wollen, bey ihm zu brauchen? Jſt er es denn allein, fuhr man fort ihn zu vertheidigen, der nachgeahmt hat? Warum werden die andern nicht auch angeklagt? Daß er es allein iſt, der angeklagt wird, macht ihm Ehre. Man wuͤrde, wenn man mit Anklagen fortfuͤhre, Gefahr laufen auf Nachahmer von der Zwitterart zu ſtoſſen. Und wer moͤchte ſich vorwerfen laſſen, dieſe angeklagt zu haben? Der Herold unterbrach dieſe und aͤhnliche Streitigkeiten. Er fing an die Stimmen zu ſammeln. Ohne

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Zitationshilfe: Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/288>, abgerufen am 22.11.2024.