wer diesen Eifer nicht kent, der ist mir gleich- gültig.
... hat auch ohne Bedürfnis viel aus- ländische Worte in die Sprache gemischt. Es muß daher das Landgericht: Wider die Natur und alte gute Sitte unsrer Sprache auch gegen ihn, oder vielmehr vorzüglich gegen ihn gelten, weil er schon viele zur Nachfolge gebracht hat. Der Ankläger las hierauf aus ... s Schriften alle Stellen her, in welchen er ausländische Worte gebraucht hat. Das Urtheil von Bedürfnis und Nichtbedürfnis überließ er zwar, wie sich das verstand, der Entscheidung der Republik; er schloß aber gleichwol mit dieser Anmerkung: So wol die, welche die Sprache nicht kennen, aus der das ausländische Wort genommen wird, als die, welche sie ein wenig verstehn, und wie klein ist die Anzahl derer, die fremde Sprachen ge- nung verstehn, bekommen von diesem Worte so unbestimte Begriffe, daß der Absicht des Gebrauchs beynah ganz verfehlt wird. Dieß ist desto wahrer, je bedeutender das ausländi- sche Wort ist; und bedeutende Worte soll man denn doch vorzüglich wählen, wenn man an- ders verlangt, noch einigermaassen entschuldigt zu werden. Dieß schon ist zureichend, solche
Worte
wer dieſen Eifer nicht kent, der iſt mir gleich- guͤltig.
… hat auch ohne Beduͤrfnis viel aus- laͤndiſche Worte in die Sprache gemiſcht. Es muß daher das Landgericht: Wider die Natur und alte gute Sitte unſrer Sprache auch gegen ihn, oder vielmehr vorzuͤglich gegen ihn gelten, weil er ſchon viele zur Nachfolge gebracht hat. Der Anklaͤger las hierauf aus … s Schriften alle Stellen her, in welchen er auslaͤndiſche Worte gebraucht hat. Das Urtheil von Beduͤrfnis und Nichtbeduͤrfnis uͤberließ er zwar, wie ſich das verſtand, der Entſcheidung der Republik; er ſchloß aber gleichwol mit dieſer Anmerkung: So wol die, welche die Sprache nicht kennen, aus der das auslaͤndiſche Wort genommen wird, als die, welche ſie ein wenig verſtehn, und wie klein iſt die Anzahl derer, die fremde Sprachen ge- nung verſtehn, bekommen von dieſem Worte ſo unbeſtimte Begriffe, daß der Abſicht des Gebrauchs beynah ganz verfehlt wird. Dieß iſt deſto wahrer, je bedeutender das auslaͤndi- ſche Wort iſt; und bedeutende Worte ſoll man denn doch vorzuͤglich waͤhlen, wenn man an- ders verlangt, noch einigermaaſſen entſchuldigt zu werden. Dieß ſchon iſt zureichend, ſolche
Worte
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wer dieſen Eifer nicht kent, der iſt mir gleich-
guͤltig.
… hat auch ohne Beduͤrfnis viel aus-
laͤndiſche Worte in die Sprache gemiſcht.
Es muß daher das Landgericht: Wider die
Natur und alte gute Sitte unſrer Sprache
auch gegen ihn, oder vielmehr vorzuͤglich gegen
ihn gelten, weil er ſchon viele zur Nachfolge
gebracht hat. Der Anklaͤger las hierauf aus
… s Schriften alle Stellen her, in welchen
er auslaͤndiſche Worte gebraucht hat. Das
Urtheil von Beduͤrfnis und Nichtbeduͤrfnis
uͤberließ er zwar, wie ſich das verſtand, der
Entſcheidung der Republik; er ſchloß aber
gleichwol mit dieſer Anmerkung: So wol die,
welche die Sprache nicht kennen, aus der das
auslaͤndiſche Wort genommen wird, als die,
welche ſie ein wenig verſtehn, und wie klein
iſt die Anzahl derer, die fremde Sprachen ge-
nung verſtehn, bekommen von dieſem Worte
ſo unbeſtimte Begriffe, daß der Abſicht des
Gebrauchs beynah ganz verfehlt wird. Dieß
iſt deſto wahrer, je bedeutender das auslaͤndi-
ſche Wort iſt; und bedeutende Worte ſoll man
denn doch vorzuͤglich waͤhlen, wenn man an-
ders verlangt, noch einigermaaſſen entſchuldigt
zu werden. Dieß ſchon iſt zureichend, ſolche
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/290>, abgerufen am 22.11.2024.
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