subscribiren läst, das Buch herausgeben müsse, wenn er auch nur eben so viel Subscribenten hat, als zur Bestreitung der Unkosten erfodert werden. Wenn aber einer hierzu nicht Subscribenten genung bekä- me, und also das Buch nicht heraus geben könte; so solte er gleichwol, wie mir es vorkomt, denen sei- ner Correspondenten, welche Subscribenten einge- sandt haben, die festgesezten p. C. bezahlen. Denn es ist nicht ihre Schuld, daß das Buch nicht kann heraus gegeben werden. Solte hier und da ein Cor- respondent es nicht ferner seyn können, oder wollen, oder auch den Ort seines Aufenthalts verändern; so kann, mich deucht, der, welcher subscribiren läst, erwarten, daß ihm Nachricht davon gegeben werde. Jch überlasse es denen Correspondenten, die Herrn Boie oder mir zulezt nicht mehr geschrieben haben, was sie bey einer neuen Subscription thun wollen. Jch habe nach geschlosner Subscription noch folgende Correspondenten bekommen: Frankfurth an der Oder Hr. Prof. Zobel. Helmstädt Hr. Prof. Schirach. Hr. v. der Lühe. Jauer Hr. Prorector Flögel. Regenspurg Hr. Legat. Secretär Lodere Saarbrük Hr. H. L. Wagner, Hofmeister. Soesi Hr. F. W. Balke, Buchhändler. Hr. F. C. Mül- ler, Cand. Stockholm Hr. Gjörwell, Königl. Bibliothekar. Stolzenau Hr. Amtsvogt Tappen. Würzburg Hr. Doct. Schmidt. Zweybrücken Hr. Prof. Piel. An verschiednen Oertern (die klei- neren werden nicht ausgenommen) fehlen noch Cor- respondenten. So wie ich mehre bekomme, werd ich sie von Zeit zu Zeit in den Zeitungen, und zulezt Alle in dem Anhange des zweyten Theils der G. N. anzeigen.
Fol-
ſubſcribiren laͤſt, das Buch herausgeben muͤſſe, wenn er auch nur eben ſo viel Subſcribenten hat, als zur Beſtreitung der Unkoſten erfodert werden. Wenn aber einer hierzu nicht Subſcribenten genung bekaͤ- me, und alſo das Buch nicht heraus geben koͤnte; ſo ſolte er gleichwol, wie mir es vorkomt, denen ſei- ner Correſpondenten, welche Subſcribenten einge- ſandt haben, die feſtgeſezten p. C. bezahlen. Denn es iſt nicht ihre Schuld, daß das Buch nicht kann heraus gegeben werden. Solte hier und da ein Cor- reſpondent es nicht ferner ſeyn koͤnnen, oder wollen, oder auch den Ort ſeines Aufenthalts veraͤndern; ſo kann, mich deucht, der, welcher ſubſcribiren laͤſt, erwarten, daß ihm Nachricht davon gegeben werde. Jch uͤberlaſſe es denen Correſpondenten, die Herrn Boie oder mir zulezt nicht mehr geſchrieben haben, was ſie bey einer neuen Subſcription thun wollen. Jch habe nach geſchlosner Subſcription noch folgende Correſpondenten bekommen: Frankfurth an der Oder Hr. Prof. Zobel. Helmſtaͤdt Hr. Prof. Schirach. Hr. v. der Luͤhe. Jauer Hr. Prorector Floͤgel. Regenspurg Hr. Legat. Secretaͤr Lodere Saarbruͤk Hr. H. L. Wagner, Hofmeiſter. Soeſi Hr. F. W. Balke, Buchhaͤndler. Hr. F. C. Muͤl- ler, Cand. Stockholm Hr. Gjoͤrwell, Koͤnigl. Bibliothekar. Stolzenau Hr. Amtsvogt Tappen. Wuͤrzburg Hr. Doct. Schmidt. Zweybruͤcken Hr. Prof. Piel. An verſchiednen Oertern (die klei- neren werden nicht ausgenommen) fehlen noch Cor- reſpondenten. So wie ich mehre bekomme, werd ich ſie von Zeit zu Zeit in den Zeitungen, und zulezt Alle in dem Anhange des zweyten Theils der G. N. anzeigen.
Fol-
<TEI><text><front><divn="1"><p><pbfacs="#f0008"n="2"/>ſubſcribiren laͤſt, das Buch herausgeben muͤſſe, wenn<lb/>
er auch nur eben ſo viel Subſcribenten hat, als zur<lb/>
Beſtreitung der Unkoſten erfodert werden. Wenn<lb/>
aber einer hierzu nicht Subſcribenten genung bekaͤ-<lb/>
me, und alſo das Buch nicht heraus geben koͤnte;<lb/>ſo ſolte er gleichwol, wie mir es vorkomt, denen ſei-<lb/>
ner Correſpondenten, welche Subſcribenten einge-<lb/>ſandt haben, die feſtgeſezten p. C. bezahlen. Denn<lb/>
es iſt nicht ihre Schuld, daß das Buch nicht kann<lb/>
heraus gegeben werden. Solte hier und da ein Cor-<lb/>
reſpondent es nicht ferner ſeyn koͤnnen, oder wollen,<lb/>
oder auch den Ort ſeines Aufenthalts veraͤndern; ſo<lb/>
kann, mich deucht, der, welcher ſubſcribiren laͤſt,<lb/>
erwarten, daß ihm Nachricht davon gegeben werde.<lb/>
Jch uͤberlaſſe es denen Correſpondenten, die Herrn<lb/>
Boie oder mir zulezt nicht mehr geſchrieben haben,<lb/>
was ſie bey einer neuen Subſcription thun wollen.<lb/>
Jch habe nach geſchlosner Subſcription noch folgende<lb/>
Correſpondenten bekommen: Frankfurth an der<lb/>
Oder Hr. Prof. Zobel. Helmſtaͤdt Hr. Prof.<lb/>
Schirach. Hr. v. der Luͤhe. Jauer Hr. Prorector<lb/>
Floͤgel. Regenspurg Hr. Legat. Secretaͤr Lodere<lb/>
Saarbruͤk Hr. H. L. Wagner, Hofmeiſter. Soeſi<lb/>
Hr. F. W. Balke, Buchhaͤndler. Hr. F. C. Muͤl-<lb/>
ler, Cand. Stockholm Hr. Gjoͤrwell, Koͤnigl.<lb/>
Bibliothekar. Stolzenau Hr. Amtsvogt Tappen.<lb/>
Wuͤrzburg Hr. Doct. Schmidt. Zweybruͤcken<lb/>
Hr. Prof. Piel. An verſchiednen Oertern (die klei-<lb/>
neren werden nicht ausgenommen) fehlen noch Cor-<lb/>
reſpondenten. So wie ich mehre bekomme, werd<lb/>
ich ſie von Zeit zu Zeit in den Zeitungen, und zulezt<lb/>
Alle in dem Anhange des zweyten Theils der G. N.<lb/>
anzeigen.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Fol-</fw><lb/></div></front></text></TEI>
[2/0008]
ſubſcribiren laͤſt, das Buch herausgeben muͤſſe, wenn
er auch nur eben ſo viel Subſcribenten hat, als zur
Beſtreitung der Unkoſten erfodert werden. Wenn
aber einer hierzu nicht Subſcribenten genung bekaͤ-
me, und alſo das Buch nicht heraus geben koͤnte;
ſo ſolte er gleichwol, wie mir es vorkomt, denen ſei-
ner Correſpondenten, welche Subſcribenten einge-
ſandt haben, die feſtgeſezten p. C. bezahlen. Denn
es iſt nicht ihre Schuld, daß das Buch nicht kann
heraus gegeben werden. Solte hier und da ein Cor-
reſpondent es nicht ferner ſeyn koͤnnen, oder wollen,
oder auch den Ort ſeines Aufenthalts veraͤndern; ſo
kann, mich deucht, der, welcher ſubſcribiren laͤſt,
erwarten, daß ihm Nachricht davon gegeben werde.
Jch uͤberlaſſe es denen Correſpondenten, die Herrn
Boie oder mir zulezt nicht mehr geſchrieben haben,
was ſie bey einer neuen Subſcription thun wollen.
Jch habe nach geſchlosner Subſcription noch folgende
Correſpondenten bekommen: Frankfurth an der
Oder Hr. Prof. Zobel. Helmſtaͤdt Hr. Prof.
Schirach. Hr. v. der Luͤhe. Jauer Hr. Prorector
Floͤgel. Regenspurg Hr. Legat. Secretaͤr Lodere
Saarbruͤk Hr. H. L. Wagner, Hofmeiſter. Soeſi
Hr. F. W. Balke, Buchhaͤndler. Hr. F. C. Muͤl-
ler, Cand. Stockholm Hr. Gjoͤrwell, Koͤnigl.
Bibliothekar. Stolzenau Hr. Amtsvogt Tappen.
Wuͤrzburg Hr. Doct. Schmidt. Zweybruͤcken
Hr. Prof. Piel. An verſchiednen Oertern (die klei-
neren werden nicht ausgenommen) fehlen noch Cor-
reſpondenten. So wie ich mehre bekomme, werd
ich ſie von Zeit zu Zeit in den Zeitungen, und zulezt
Alle in dem Anhange des zweyten Theils der G. N.
anzeigen.
Fol-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/8>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.