Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867.Inhalt. Allgemeiner Theil. I. Einleitung. §. 1. Grenzen der Darstellung. Reproduction der geistigen Arbeit. -- Plagiat und Rechtsverletzung. -- Gegenstände des geistigen Eigenthums. -- Internationale Geltung. §. 2. Rechtliche Grundlage. Sacheigenthum und unkörperliche Rechte. -- Natürliche und rein po- sitive Rechtsnormen -- Theilung der Arbeit.-- Besitz und Vertrag. -- Fortbildung des Rechtsschutzes §. 3. Werth des geistigen Eigenthumes. Kapitalwerth der geistigen Arbeit. -- Unschätzbarer Werth. -- Bezah- lung des Gebrauches. -- Rückwirkung auf die Cultur §. 3. Schwierigkeit der Gesetzgebung. Unvollkommenheit des Rechtsschutzes.-- Beschränkung auf die Form der Darstellung.-- Schutzlosigkeit des Inhaltes.-- Rein gemein- nützige Erfindungen.-- Theoretische Controversen. -- Einseitige Behandlung der verschiedenen Zweige des geistigen Eigenthumes. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum. Vertheidiger des Nachdrucks.-- Briefe von Carey.-- Ausbeutung fremder Ideen.-- Die Unzulänglichkeit des Rechtsschutzes recht- fertigt nicht die Versagung.-- Vertheuerung der Literatur.-- Göthes und Schillers Werke. -- Erfindungspatente.-- Mängel der verschiedenen Systeme der Patentgesetzgebung.-- Erfolge des Pa- tentschutzes. II. Geschichte des geistigen Eigenthumes. §. 6. Aeltere Zeit. Aelteste Verlagsverträge.-- Die Römischen Juristen.-- Industrie des Inhalt. Allgemeiner Theil. I. Einleitung. §. 1. Grenzen der Darstellung. Reproduction der geistigen Arbeit. — Plagiat und Rechtsverletzung. — Gegenstände des geistigen Eigenthums. — Internationale Geltung. §. 2. Rechtliche Grundlage. Sacheigenthum und unkörperliche Rechte. — Natürliche und rein po- sitive Rechtsnormen — Theilung der Arbeit.— Besitz und Vertrag. — Fortbildung des Rechtsschutzes §. 3. Werth des geistigen Eigenthumes. Kapitalwerth der geistigen Arbeit. — Unschätzbarer Werth. — Bezah- lung des Gebrauches. — Rückwirkung auf die Cultur §. 3. Schwierigkeit der Gesetzgebung. Unvollkommenheit des Rechtsschutzes.— Beschränkung auf die Form der Darstellung.— Schutzlosigkeit des Inhaltes.— Rein gemein- nützige Erfindungen.— Theoretische Controversen. — Einseitige Behandlung der verschiedenen Zweige des geistigen Eigenthumes. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum. Vertheidiger des Nachdrucks.— Briefe von Carey.— Ausbeutung fremder Ideen.— Die Unzulänglichkeit des Rechtsschutzes recht- fertigt nicht die Versagung.— Vertheuerung der Literatur.— Göthes und Schillers Werke. — Erfindungspatente.— Mängel der verschiedenen Systeme der Patentgesetzgebung.— Erfolge des Pa- tentschutzes. II. Geschichte des geistigen Eigenthumes. §. 6. Aeltere Zeit. 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Inhalt.
Allgemeiner Theil.
I. Einleitung.
§. 1. Grenzen der Darstellung.
Reproduction der geistigen Arbeit. —
Plagiat und Rechtsverletzung. —
Gegenstände des geistigen Eigenthums. —
Internationale Geltung.
S. 3.
§. 2. Rechtliche Grundlage.
Sacheigenthum und unkörperliche Rechte. —
Natürliche und rein po-
sitive Rechtsnormen —
Theilung der Arbeit.—
Besitz und Vertrag. —
Fortbildung des Rechtsschutzes
S. 7.
§. 3. Werth des geistigen Eigenthumes.
Kapitalwerth der geistigen Arbeit. —
Unschätzbarer Werth. —
Bezah-
lung des Gebrauches. —
Rückwirkung auf die Cultur
S. 12.
§. 3. Schwierigkeit der Gesetzgebung.
Unvollkommenheit des Rechtsschutzes.—
Beschränkung auf die Form
der Darstellung.—
Schutzlosigkeit des Inhaltes.—
Rein gemein-
nützige Erfindungen.—
Theoretische Controversen. —
Einseitige
Behandlung der verschiedenen Zweige des geistigen Eigenthumes.
S. 17.
§. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum.
Vertheidiger des Nachdrucks.—
Briefe von Carey.—
Ausbeutung
fremder Ideen.—
Die Unzulänglichkeit des Rechtsschutzes recht-
fertigt nicht die Versagung.—
Vertheuerung der Literatur.—
Göthes und Schillers Werke. —
Erfindungspatente.—
Mängel der
verschiedenen Systeme der Patentgesetzgebung.—
Erfolge des Pa-
tentschutzes.
S. 24.
II. Geschichte des geistigen Eigenthumes.
§. 6. Aeltere Zeit.
Aelteste Verlagsverträge.—
Die Römischen Juristen.—
Industrie des
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