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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867.

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III. Rechtsquellen und Literatur. §. 11. Bücherschau.
phieen jenes Instituts aus den Königl. Bayerischen Gallerieen
zu München und Schleissheim. München 1853.
H. Schellwitz, Das Recht des Autors an seinen Werken nach
den Grundsätzen des Preussischen Landrechts, in einer kriti-
schen Beleuchtung eines Erkenntnisses des Königl. Appella-
tionsgerichts zu Köln, den Beckerschen Nachdruck von Theo-
dor Körners sämmtlichen Werken betreffend, dargestellt. Berlin
1855. 41 S.
M. Friedländer, Der einheimische und ausländische Rechtsschutz
gegen Nachdruck und Nachbildung. Rechtswissenschaftliche
und für den practischen Gebrauch bestimmte Darstellung der
heutigen Gesetzgebung und des internationalen Rechts zum Schutz
schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse. Leipzig 1857.
227 S.
M. Lange, Kritik der Grundbegriffe vom geistigen Eigenthum. Auf
Grundlage der Einleitung zum Gesetze vom 11. Juni 1837 und
mit besonderer Rücksicht auf die Preussische Gesetzgebung über-
haupt. Schönebeck 1858. 116 S.
T. Harum, Die gegenwärtige Oesterreichische Pressgesetzgebung.
Systematische Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen
Bestimmungen über das Autorrecht und der Presspolizeigesetz-
gebung mit einer einleitenden Abhandlung über das Autorrecht
im Allgemeinen. Wien 1857. 350 S.
Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Ur-
heberrechtes an Werken der Literatur und Kunst gegen Nach-
druck, sowie gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung,
nebst Motiven. Seitens des Börsenvereins der Deutschen Buch-
händler und der Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Der
Königl. Sächsischen Staatsregierung überreicht. (Als Manu-
script gedruckt.) Berlin 1857.
O. Wächter, Das Verlagsrecht mit Einschluss der Lehren von
dem Verlagsvertrag und Nachdruck nach den Deutschen und
Internationalen Rechten systematisch dargestellt. Stuttgart.
I. Hälfte 1857. II. Hälfte 1858. 920 S.
Derselbe, Das Recht des Künstlers gegen Nachbildung und Nach-
druck seiner Werke. Nach den in Deutschland geltenden Rech-
ten und den neuesten legislativen Anträgen dargestellt. Aus
der Deutschen Vierteljahrsschrift besonders abgedruckt. Stutt-
gart und Tübingen 1859. 48 S.
III. Rechtsquellen und Literatur. §. 11. Bücherschau.
phieen jenes Instituts aus den Königl. Bayerischen Gallerieen
zu München und Schleissheim. München 1853.
H. Schellwitz, Das Recht des Autors an seinen Werken nach
den Grundsätzen des Preussischen Landrechts, in einer kriti-
schen Beleuchtung eines Erkenntnisses des Königl. Appella-
tionsgerichts zu Köln, den Beckerschen Nachdruck von Theo-
dor Körners sämmtlichen Werken betreffend, dargestellt. Berlin
1855. 41 S.
M. Friedländer, Der einheimische und ausländische Rechtsschutz
gegen Nachdruck und Nachbildung. Rechtswissenschaftliche
und für den practischen Gebrauch bestimmte Darstellung der
heutigen Gesetzgebung und des internationalen Rechts zum Schutz
schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse. Leipzig 1857.
227 S.
M. Lange, Kritik der Grundbegriffe vom geistigen Eigenthum. Auf
Grundlage der Einleitung zum Gesetze vom 11. Juni 1837 und
mit besonderer Rücksicht auf die Preussische Gesetzgebung über-
haupt. Schönebeck 1858. 116 S.
T. Harum, Die gegenwärtige Oesterreichische Pressgesetzgebung.
Systematische Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen
Bestimmungen über das Autorrecht und der Presspolizeigesetz-
gebung mit einer einleitenden Abhandlung über das Autorrecht
im Allgemeinen. Wien 1857. 350 S.
Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Ur-
heberrechtes an Werken der Literatur und Kunst gegen Nach-
druck, sowie gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung,
nebst Motiven. Seitens des Börsenvereins der Deutschen Buch-
händler und der Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Der
Königl. Sächsischen Staatsregierung überreicht. (Als Manu-
script gedruckt.) Berlin 1857.
O. Wächter, Das Verlagsrecht mit Einschluss der Lehren von
dem Verlagsvertrag und Nachdruck nach den Deutschen und
Internationalen Rechten systematisch dargestellt. Stuttgart.
I. Hälfte 1857. II. Hälfte 1858. 920 S.
Derselbe, Das Recht des Künstlers gegen Nachbildung und Nach-
druck seiner Werke. Nach den in Deutschland geltenden Rech-
ten und den neuesten legislativen Anträgen dargestellt. Aus
der Deutschen Vierteljahrsschrift besonders abgedruckt. Stutt-
gart und Tübingen 1859. 48 S.
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[106/0122] III. Rechtsquellen und Literatur. §. 11. Bücherschau. phieen jenes Instituts aus den Königl. Bayerischen Gallerieen zu München und Schleissheim. München 1853. H. Schellwitz, Das Recht des Autors an seinen Werken nach den Grundsätzen des Preussischen Landrechts, in einer kriti- schen Beleuchtung eines Erkenntnisses des Königl. Appella- tionsgerichts zu Köln, den Beckerschen Nachdruck von Theo- dor Körners sämmtlichen Werken betreffend, dargestellt. Berlin 1855. 41 S. M. Friedländer, Der einheimische und ausländische Rechtsschutz gegen Nachdruck und Nachbildung. Rechtswissenschaftliche und für den practischen Gebrauch bestimmte Darstellung der heutigen Gesetzgebung und des internationalen Rechts zum Schutz schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse. Leipzig 1857. 227 S. M. Lange, Kritik der Grundbegriffe vom geistigen Eigenthum. Auf Grundlage der Einleitung zum Gesetze vom 11. Juni 1837 und mit besonderer Rücksicht auf die Preussische Gesetzgebung über- haupt. Schönebeck 1858. 116 S. T. Harum, Die gegenwärtige Oesterreichische Pressgesetzgebung. Systematische Darstellung und Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen über das Autorrecht und der Presspolizeigesetz- gebung mit einer einleitenden Abhandlung über das Autorrecht im Allgemeinen. Wien 1857. 350 S. Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Ur- heberrechtes an Werken der Literatur und Kunst gegen Nach- druck, sowie gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung, nebst Motiven. Seitens des Börsenvereins der Deutschen Buch- händler und der Deputirten des Buchhandels zu Leipzig. Der Königl. Sächsischen Staatsregierung überreicht. (Als Manu- script gedruckt.) Berlin 1857. O. Wächter, Das Verlagsrecht mit Einschluss der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdruck nach den Deutschen und Internationalen Rechten systematisch dargestellt. Stuttgart. I. Hälfte 1857. II. Hälfte 1858. 920 S. Derselbe, Das Recht des Künstlers gegen Nachbildung und Nach- druck seiner Werke. Nach den in Deutschland geltenden Rech- ten und den neuesten legislativen Anträgen dargestellt. Aus der Deutschen Vierteljahrsschrift besonders abgedruckt. Stutt- gart und Tübingen 1859. 48 S.

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Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867/122>, abgerufen am 21.11.2024.