Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Anstalten: Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preussen.
Jm Austrage des Preuß. Anwalts-Bereins herausgegeben von [Beginn Spaltensatz]Dr.Franz Hinschius Justizrath und Rechts-Anwalt. [Spaltenumbruch]
und [Spaltenumbruch]Dr.Paul Hinschius Professor der Rechte.
[Ende Spaltensatz]
Erster Band.
Verlag von J. Guttentag in Berlin.
Die Zeitschrift, deren erstes Heft im Laufe des Monats Februar d. J. erscheinen wird, schließt sich als neue Folge an die mit dem Ablauf des vorigen Jahres geschlossene, in wöchentlichen Nummern seit dem 2. Januar 1862 erschienene Preußische Anwalts-Zeitung an. Dieses von dem Preußischen Anwalts-Verein gegründete Organ verfolgte die gleichen Zwecke wie der letztere, indem es in erster Linie für die Belebung des wissenschaftlichen Geistes des Anwaltsstandes und gleichzeitig auch für die Erringung einer sachgemäßeren Stellung desselben zu wirken suchte. Wir glauben behaupten zu dürfen, daß jene Kombination von Zwecken sich bewährt hat und daß die Tendenz, welche der Zeitung auch außerhalb des Kreises der Anwälte Verbreitung zu sichern geeignet war, eine auf die Bedürfnisse der Praxis berechnete wissenschaftliche Bearbeitung unseres Rechtes, gerade überwiegend vertreten worden ist. Dagegen wird Niemand, welcher den in den bisher erschienenen fünf Jahrgängen der Zeitung publi- cirten Verhandlungen des Anwaltsvereins gefolgt ist, den Mitgliedern desselben den Vorwurf machen können, daß sie in egoistischer Weise eine Stellung erstrebt haben, welche über die im Jnteresse einer gedeihlichen Rechtspflege erforderliche, freie Bewegung des Anwaltsstandes hinaus die übrigen der Rechtssprechung dienenden Organe zu beeinträchtigen geeignet gewesen wäre. Ebensowenig wird man zu behaupten vermögen, daß die Redaction die spezifisch anwaltschaftlichen Jnteressen vor den allgemeinen, den ganzen Juristenstand berührenden Zwecken, bisher ungebührlicherweise in den Vordergrund gestellt hat.
Mit dem Ablauf des vorigen Jahres ist zunächst aus äußeren Gründen, welche aus dem in der früheren Anwaltszeitung mitgetheilten Protokoll der Sitzung des Gesammtausschusses des Anwaltsvereins vom 15. Dec. 1866 ersichtlich sind, eine Umformung unserer Zeitschrift erforderlich geworden.
[Spaltenumbruch]
1867.]Proſpect.[Januar.
Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Poſt-Anſtalten: Zeitſchrift für Geſetzgebung und Rechtspflege in Preussen.
Jm Auſtrage des Preuß. Anwalts-Bereins herausgegeben von [Beginn Spaltensatz]Dr.Franz Hinſchius Juſtizrath und Rechts-Anwalt. [Spaltenumbruch]
und [Spaltenumbruch]Dr.Paul Hinſchius Profeſſor der Rechte.
[Ende Spaltensatz]
Erſter Band.
Verlag von J. Guttentag in Berlin.
Die Zeitſchrift, deren erſtes Heft im Laufe des Monats Februar d. J. erſcheinen wird, ſchließt ſich als neue Folge an die mit dem Ablauf des vorigen Jahres geſchloſſene, in wöchentlichen Nummern ſeit dem 2. Januar 1862 erſchienene Preußiſche Anwalts-Zeitung an. Dieſes von dem Preußiſchen Anwalts-Verein gegründete Organ verfolgte die gleichen Zwecke wie der letztere, indem es in erſter Linie für die Belebung des wiſſenſchaftlichen Geiſtes des Anwaltsſtandes und gleichzeitig auch für die Erringung einer ſachgemäßeren Stellung deſſelben zu wirken ſuchte. Wir glauben behaupten zu dürfen, daß jene Kombination von Zwecken ſich bewährt hat und daß die Tendenz, welche der Zeitung auch außerhalb des Kreiſes der Anwälte Verbreitung zu ſichern geeignet war, eine auf die Bedürfniſſe der Praxis berechnete wiſſenſchaftliche Bearbeitung unſeres Rechtes, gerade überwiegend vertreten worden iſt. Dagegen wird Niemand, welcher den in den bisher erſchienenen fünf Jahrgängen der Zeitung publi- cirten Verhandlungen des Anwaltsvereins gefolgt iſt, den Mitgliedern deſſelben den Vorwurf machen können, daß ſie in egoiſtiſcher Weiſe eine Stellung erſtrebt haben, welche über die im Jntereſſe einer gedeihlichen Rechtspflege erforderliche, freie Bewegung des Anwaltsſtandes hinaus die übrigen der Rechtsſprechung dienenden Organe zu beeinträchtigen geeignet geweſen wäre. Ebenſowenig wird man zu behaupten vermögen, daß die Redaction die ſpezifiſch anwaltſchaftlichen Jntereſſen vor den allgemeinen, den ganzen Juriſtenſtand berührenden Zwecken, bisher ungebührlicherweiſe in den Vordergrund geſtellt hat.
Mit dem Ablauf des vorigen Jahres iſt zunächſt aus äußeren Gründen, welche aus dem in der früheren Anwaltszeitung mitgetheilten Protokoll der Sitzung des Geſammtausſchuſſes des Anwaltsvereins vom 15. Dec. 1866 erſichtlich ſind, eine Umformung unſerer Zeitſchrift erforderlich geworden.
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1867.] Proſpect. [Januar.
Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Poſt-Anſtalten:
Zeitſchrift
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Geſetzgebung und Rechtspflege
in Preussen.
Jm Auſtrage des Preuß. Anwalts-Bereins
herausgegeben von
Dr. Franz Hinſchius
Juſtizrath und Rechts-Anwalt.
und
Dr. Paul Hinſchius
Profeſſor der Rechte.
Erſter Band.
Verlag von J. Guttentag in Berlin.
Die Zeitſchrift, deren erſtes Heft im Laufe des Monats Februar
d. J. erſcheinen wird, ſchließt ſich als neue Folge an die mit dem Ablauf
des vorigen Jahres geſchloſſene, in wöchentlichen Nummern ſeit dem
2. Januar 1862 erſchienene Preußiſche Anwalts-Zeitung an. Dieſes von
dem Preußiſchen Anwalts-Verein gegründete Organ verfolgte die gleichen
Zwecke wie der letztere, indem es in erſter Linie für die Belebung des
wiſſenſchaftlichen Geiſtes des Anwaltsſtandes und gleichzeitig auch für die
Erringung einer ſachgemäßeren Stellung deſſelben zu wirken ſuchte. Wir
glauben behaupten zu dürfen, daß jene Kombination von Zwecken ſich
bewährt hat und daß die Tendenz, welche der Zeitung auch außerhalb
des Kreiſes der Anwälte Verbreitung zu ſichern geeignet war, eine auf
die Bedürfniſſe der Praxis berechnete wiſſenſchaftliche Bearbeitung unſeres
Rechtes, gerade überwiegend vertreten worden iſt. Dagegen wird Niemand,
welcher den in den bisher erſchienenen fünf Jahrgängen der Zeitung publi-
cirten Verhandlungen des Anwaltsvereins gefolgt iſt, den Mitgliedern
deſſelben den Vorwurf machen können, daß ſie in egoiſtiſcher Weiſe eine
Stellung erſtrebt haben, welche über die im Jntereſſe einer gedeihlichen
Rechtspflege erforderliche, freie Bewegung des Anwaltsſtandes hinaus die
übrigen der Rechtsſprechung dienenden Organe zu beeinträchtigen geeignet
geweſen wäre. Ebenſowenig wird man zu behaupten vermögen, daß die
Redaction die ſpezifiſch anwaltſchaftlichen Jntereſſen vor den allgemeinen,
den ganzen Juriſtenſtand berührenden Zwecken, bisher ungebührlicherweiſe
in den Vordergrund geſtellt hat.
Mit dem Ablauf des vorigen Jahres iſt zunächſt aus äußeren Gründen,
welche aus dem in der früheren Anwaltszeitung mitgetheilten Protokoll der
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erſichtlich ſind, eine Umformung unſerer Zeitſchrift erforderlich geworden.
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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867/469>, abgerufen am 04.12.2024.
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