Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867.

Bild:
<< vorherige Seite
I. Einleitung. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum.

Vergeblich bemüht man sich, den grossen Erfahrungssatz
der letzten hundert Jahre umzustossen, dass dasjenige Land
noch heute an der Spitze der Industrie und des Reichthumes
steht, welches zuerst das geistige Eigenthum seiner Erfinder
achtete und durch den Schutz seiner Gesetze und Einrichtun-
gen Männern wie Arkwright und Watt Gelegenheit gab, ihrem
Lande gewaltige Hebel des Fortschrittes, sich selbst aber fürst-
lichen Reichthum und glänzenden Ruhm zu erwerben.

Noch weit überzeugender als durch das vorstehende Bei-
spiel wird durch die Geschichte der Dampfschifffahrt bewiesen,
welche Hindernisse sich der Ausführung grosser Erfindungen
in den ersten Anfängen selbst da entgegenstellen, wo die Aus-
führung durch den Schutz der Gesetzgebung und durch die
bereitwillige Mitwirkung der Kapitalisten unterstützt wird.

Fulton erhielt im Jahre 1807, nachdem er vorher ver-
geblich in Paris das Interesse Napoleons für die Ausführung
der Dampfschifffahrt zu gewinnen versucht hatte, von den Ver-
einigten Staaten ein Patent für das von ihm erfundene Dampf-
schiff, welches ihm das Monopol der Dampfschifffahrt auf den
Strömen der Vereinigten Staaten sicherte. Er war bald ge-
nöthigt, dieses Monopol für mehrere Flüsse zu geringen Prei-
sen abzutreten. Nur noch auf zwei Flüssen hatte er das Pa-
tent, als er mit Hinterlassung von 100,000 Dollars Schulden
im Jahre 1815 starb. Auch seine Kinder würden keine Frucht
aus seiner grossen Erfindung gezogen haben, wenn nicht der
nordamerikanische Congress das Andenken des Vaters durch
wiederholte Verleihung von Nationalbelohnungen an seine Kin-
der -- zuletzt 1838 von 100,000 Dollars -- geehrt hätte.
(Montgery, Notice sur la vie et les travaux de Rob. Fulton.)



tees sans resultat. Si l'inventeur avait commis la faute de prendre son
brevet avant de s'etre assure du placement d'une machine il aurait
perdu tous ses droits. Or il ne s'agissait pas la d'une chose incertaine,
mesquine; cette machine hydraulique produit de 80 a 90 % d'effet
utile, tandisque les meilleures roues anciennes ne donnent guere
que 60 %.
I. Einleitung. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum.

Vergeblich bemüht man sich, den grossen Erfahrungssatz
der letzten hundert Jahre umzustossen, dass dasjenige Land
noch heute an der Spitze der Industrie und des Reichthumes
steht, welches zuerst das geistige Eigenthum seiner Erfinder
achtete und durch den Schutz seiner Gesetze und Einrichtun-
gen Männern wie Arkwright und Watt Gelegenheit gab, ihrem
Lande gewaltige Hebel des Fortschrittes, sich selbst aber fürst-
lichen Reichthum und glänzenden Ruhm zu erwerben.

Noch weit überzeugender als durch das vorstehende Bei-
spiel wird durch die Geschichte der Dampfschifffahrt bewiesen,
welche Hindernisse sich der Ausführung grosser Erfindungen
in den ersten Anfängen selbst da entgegenstellen, wo die Aus-
führung durch den Schutz der Gesetzgebung und durch die
bereitwillige Mitwirkung der Kapitalisten unterstützt wird.

Fulton erhielt im Jahre 1807, nachdem er vorher ver-
geblich in Paris das Interesse Napoleons für die Ausführung
der Dampfschifffahrt zu gewinnen versucht hatte, von den Ver-
einigten Staaten ein Patent für das von ihm erfundene Dampf-
schiff, welches ihm das Monopol der Dampfschifffahrt auf den
Strömen der Vereinigten Staaten sicherte. Er war bald ge-
nöthigt, dieses Monopol für mehrere Flüsse zu geringen Prei-
sen abzutreten. Nur noch auf zwei Flüssen hatte er das Pa-
tent, als er mit Hinterlassung von 100,000 Dollars Schulden
im Jahre 1815 starb. Auch seine Kinder würden keine Frucht
aus seiner grossen Erfindung gezogen haben, wenn nicht der
nordamerikanische Congress das Andenken des Vaters durch
wiederholte Verleihung von Nationalbelohnungen an seine Kin-
der — zuletzt 1838 von 100,000 Dollars — geehrt hätte.
(Montgery, Notice sur la vie et les travaux de Rob. Fulton.)



tées sans résultat. Si l’inventeur avait commis la faute de prendre son
brevet avant de s’être assuré du placement d’une machine il aurait
perdu tous ses droits. Or il ne s’agissait pas là d’une chose incertaine,
mesquine; cette machine hydraulique produit de 80 à 90 % d’effet
utile, tandisque les meilleures roues anciennes ne donnent guère
que 60 %.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0050" n="34"/>
            <fw place="top" type="header">I. Einleitung. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum.</fw><lb/>
            <p>Vergeblich bemüht man sich, den grossen Erfahrungssatz<lb/>
der letzten hundert Jahre umzustossen, dass dasjenige Land<lb/>
noch heute an der Spitze der Industrie und des Reichthumes<lb/>
steht, welches zuerst das geistige Eigenthum seiner Erfinder<lb/>
achtete und durch den Schutz seiner Gesetze und Einrichtun-<lb/>
gen Männern wie Arkwright und Watt Gelegenheit gab, ihrem<lb/>
Lande gewaltige Hebel des Fortschrittes, sich selbst aber fürst-<lb/>
lichen Reichthum und glänzenden Ruhm zu erwerben.</p><lb/>
            <p>Noch weit überzeugender als durch das vorstehende Bei-<lb/>
spiel wird durch die Geschichte der Dampfschifffahrt bewiesen,<lb/>
welche Hindernisse sich der Ausführung grosser Erfindungen<lb/>
in den ersten Anfängen selbst da entgegenstellen, wo die Aus-<lb/>
führung durch den Schutz der Gesetzgebung und durch die<lb/>
bereitwillige Mitwirkung der Kapitalisten unterstützt wird.</p><lb/>
            <p><hi rendition="#g">Fulton</hi> erhielt im Jahre 1807, nachdem er vorher ver-<lb/>
geblich in Paris das Interesse Napoleons für die Ausführung<lb/>
der Dampfschifffahrt zu gewinnen versucht hatte, von den Ver-<lb/>
einigten Staaten ein Patent für das von ihm erfundene Dampf-<lb/>
schiff, welches ihm das Monopol der Dampfschifffahrt auf den<lb/>
Strömen der Vereinigten Staaten sicherte. Er war bald ge-<lb/>
nöthigt, dieses Monopol für mehrere Flüsse zu geringen Prei-<lb/>
sen abzutreten. Nur noch auf zwei Flüssen hatte er das Pa-<lb/>
tent, als er mit Hinterlassung von 100,000 Dollars Schulden<lb/>
im Jahre 1815 starb. Auch seine Kinder würden keine Frucht<lb/>
aus seiner grossen Erfindung gezogen haben, wenn nicht der<lb/>
nordamerikanische Congress das Andenken des Vaters durch<lb/>
wiederholte Verleihung von Nationalbelohnungen an seine Kin-<lb/>
der &#x2014; zuletzt 1838 von 100,000 Dollars &#x2014; geehrt hätte.<lb/>
(Montgery, Notice sur la vie et les travaux de Rob. Fulton.)</p><lb/>
            <p>
              <note xml:id="b33" prev="#a33" place="foot" n="1)">tées sans résultat. Si l&#x2019;inventeur avait commis la faute de prendre son<lb/>
brevet avant de s&#x2019;être assuré du placement d&#x2019;une machine il aurait<lb/>
perdu tous ses droits. Or il ne s&#x2019;agissait pas là d&#x2019;une chose incertaine,<lb/>
mesquine; cette machine hydraulique produit de 80 à 90 % d&#x2019;effet<lb/>
utile, tandisque les meilleures roues anciennes ne donnent guère<lb/>
que 60 %.</note>
            </p>
          </div>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[34/0050] I. Einleitung. §. 5. Angriffe auf das geistige Eigenthum. Vergeblich bemüht man sich, den grossen Erfahrungssatz der letzten hundert Jahre umzustossen, dass dasjenige Land noch heute an der Spitze der Industrie und des Reichthumes steht, welches zuerst das geistige Eigenthum seiner Erfinder achtete und durch den Schutz seiner Gesetze und Einrichtun- gen Männern wie Arkwright und Watt Gelegenheit gab, ihrem Lande gewaltige Hebel des Fortschrittes, sich selbst aber fürst- lichen Reichthum und glänzenden Ruhm zu erwerben. Noch weit überzeugender als durch das vorstehende Bei- spiel wird durch die Geschichte der Dampfschifffahrt bewiesen, welche Hindernisse sich der Ausführung grosser Erfindungen in den ersten Anfängen selbst da entgegenstellen, wo die Aus- führung durch den Schutz der Gesetzgebung und durch die bereitwillige Mitwirkung der Kapitalisten unterstützt wird. Fulton erhielt im Jahre 1807, nachdem er vorher ver- geblich in Paris das Interesse Napoleons für die Ausführung der Dampfschifffahrt zu gewinnen versucht hatte, von den Ver- einigten Staaten ein Patent für das von ihm erfundene Dampf- schiff, welches ihm das Monopol der Dampfschifffahrt auf den Strömen der Vereinigten Staaten sicherte. Er war bald ge- nöthigt, dieses Monopol für mehrere Flüsse zu geringen Prei- sen abzutreten. Nur noch auf zwei Flüssen hatte er das Pa- tent, als er mit Hinterlassung von 100,000 Dollars Schulden im Jahre 1815 starb. Auch seine Kinder würden keine Frucht aus seiner grossen Erfindung gezogen haben, wenn nicht der nordamerikanische Congress das Andenken des Vaters durch wiederholte Verleihung von Nationalbelohnungen an seine Kin- der — zuletzt 1838 von 100,000 Dollars — geehrt hätte. (Montgery, Notice sur la vie et les travaux de Rob. Fulton.) 1) 1) tées sans résultat. Si l’inventeur avait commis la faute de prendre son brevet avant de s’être assuré du placement d’une machine il aurait perdu tous ses droits. Or il ne s’agissait pas là d’une chose incertaine, mesquine; cette machine hydraulique produit de 80 à 90 % d’effet utile, tandisque les meilleures roues anciennes ne donnent guère que 60 %.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867/50
Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867/50>, abgerufen am 23.11.2024.