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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.

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Sonstige Bestimmungen.
tente und sind ungültig, wenn letzteres bei ihrer Ertheilung
schon abgelaufen war (sect. 25).

Die Priorität der Patentrechte wird nach dem Zeitpuncte
der Anmeldung beurtheilt und die Patente daher unter dem
Datum dieser Anmeldung ausgefertigt (sect. 23). Doch wird
das Recht des wahren und ersten Erfinders aus einem später
erlangten Patente, durch die frühere Anmeldung eines Patent-
gesuches über dieselbe Erfindung, welche zum Nachtheile des
wahren Erfinders von einem Dritten bewirkt ist nicht beein-
trächtigt (sect. 10. -- Vergl. oben S. 44).

Die auf Grund des neuen Gesetzes ertheilten Patente
haben im ganzen Vereinigten Königreiche, also in England,
Schottland, und Irland, ferner in den Kanalinseln und der In-
sel Man Gültigkeit. Sie können auch auf diejenigen Kolonien
ausgedehnt werden, in welchen nicht besondere Patentgesetze
ergangen sind (sect. 18). Letzteres ist in der Mehrzahl der
Englischen Kolonien der Fall, daher hat das Patentamt bisher
von der Ausdehnung der Patente auf die Kolonien keinen
Gebrauch gemacht.

§. 34. Neuere Reformbestrebungen.

Ueberzahl der Patente. -- Mängel des Prozessverfahrens. -- Commis-
sarische Untersuchung. -- Resultate des neuen Patentgesetzes. -- Ab-
gaben. -- Vorprüfung. -- Reform des Prozesses. -- Sonstige Vorschläge.

Nachdem das neue Patentgesetz von 1852 die Probe einer
mehr als zehnjährigen Ausführung bestanden hatte, wurden,
abermals durch die Weltausstellung von 1862 angeregt, neue
Vorschläge zu einer Reform der Patentgesetzgebung laut. Al-
lein während man früher die Schwierigkeit und die unerschwing-
1)

1) Die wichtigsten Kolonialgesetze über Patentwesen sind das
für Ober-Canada vom 30. Mai 1849, für Unter-Canada vom 30. August
1851, für Neusüdwales vom 3. März 1854 und für Indien vom 19. März
1859. Ausserdem sind gleiche Gesetze ergangen für: Britisch Guyana,
Capland, Ceylon, Jamaica, Newfoundland, Neuseeland, Queensland, Tas-
mania, Victoria, Barbados, Mauritius, Neuschottland, Prinz Edwards
Insel, St. Lucia und Trinidad. Die meisten dieser Verordnungen fin-
den sich in dem Amtsblatte des Englischen Patentamtes (Commissio-
ners of patents Journal
) abgedruckt.

Sonstige Bestimmungen.
tente und sind ungültig, wenn letzteres bei ihrer Ertheilung
schon abgelaufen war (sect. 25).

Die Priorität der Patentrechte wird nach dem Zeitpuncte
der Anmeldung beurtheilt und die Patente daher unter dem
Datum dieser Anmeldung ausgefertigt (sect. 23). Doch wird
das Recht des wahren und ersten Erfinders aus einem später
erlangten Patente, durch die frühere Anmeldung eines Patent-
gesuches über dieselbe Erfindung, welche zum Nachtheile des
wahren Erfinders von einem Dritten bewirkt ist nicht beein-
trächtigt (sect. 10. — Vergl. oben S. 44).

Die auf Grund des neuen Gesetzes ertheilten Patente
haben im ganzen Vereinigten Königreiche, also in England,
Schottland, und Irland, ferner in den Kanalinseln und der In-
sel Man Gültigkeit. Sie können auch auf diejenigen Kolonien
ausgedehnt werden, in welchen nicht besondere Patentgesetze
ergangen sind (sect. 18). Letzteres ist in der Mehrzahl der
Englischen Kolonien der Fall, daher hat das Patentamt bisher
von der Ausdehnung der Patente auf die Kolonien keinen
Gebrauch gemacht.

§. 34. Neuere Reformbestrebungen.

Ueberzahl der Patente. — Mängel des Prozessverfahrens. — Commis-
sarische Untersuchung. — Resultate des neuen Patentgesetzes. — Ab-
gaben. — Vorprüfung. — Reform des Prozesses. — Sonstige Vorschläge.

Nachdem das neue Patentgesetz von 1852 die Probe einer
mehr als zehnjährigen Ausführung bestanden hatte, wurden,
abermals durch die Weltausstellung von 1862 angeregt, neue
Vorschläge zu einer Reform der Patentgesetzgebung laut. Al-
lein während man früher die Schwierigkeit und die unerschwing-
1)

1) Die wichtigsten Kolonialgesetze über Patentwesen sind das
für Ober-Canada vom 30. Mai 1849, für Unter-Canada vom 30. August
1851, für Neusüdwales vom 3. März 1854 und für Indien vom 19. März
1859. Ausserdem sind gleiche Gesetze ergangen für: Britisch Guyana,
Capland, Ceylon, Jamaica, Newfoundland, Neuseeland, Queensland, Tas-
mania, Victoria, Barbados, Mauritius, Neuschottland, Prinz Edwards
Insel, St. Lucia und Trinidad. Die meisten dieser Verordnungen fin-
den sich in dem Amtsblatte des Englischen Patentamtes (Commissio-
ners of patents Journal
) abgedruckt.
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[255/0282] Sonstige Bestimmungen. tente und sind ungültig, wenn letzteres bei ihrer Ertheilung schon abgelaufen war (sect. 25). Die Priorität der Patentrechte wird nach dem Zeitpuncte der Anmeldung beurtheilt und die Patente daher unter dem Datum dieser Anmeldung ausgefertigt (sect. 23). Doch wird das Recht des wahren und ersten Erfinders aus einem später erlangten Patente, durch die frühere Anmeldung eines Patent- gesuches über dieselbe Erfindung, welche zum Nachtheile des wahren Erfinders von einem Dritten bewirkt ist nicht beein- trächtigt (sect. 10. — Vergl. oben S. 44). Die auf Grund des neuen Gesetzes ertheilten Patente haben im ganzen Vereinigten Königreiche, also in England, Schottland, und Irland, ferner in den Kanalinseln und der In- sel Man Gültigkeit. Sie können auch auf diejenigen Kolonien ausgedehnt werden, in welchen nicht besondere Patentgesetze ergangen sind (sect. 18). Letzteres ist in der Mehrzahl der Englischen Kolonien der Fall, daher hat das Patentamt bisher von der Ausdehnung der Patente auf die Kolonien keinen Gebrauch gemacht. §. 34. Neuere Reformbestrebungen. Ueberzahl der Patente. — Mängel des Prozessverfahrens. — Commis- sarische Untersuchung. — Resultate des neuen Patentgesetzes. — Ab- gaben. — Vorprüfung. — Reform des Prozesses. — Sonstige Vorschläge. Nachdem das neue Patentgesetz von 1852 die Probe einer mehr als zehnjährigen Ausführung bestanden hatte, wurden, abermals durch die Weltausstellung von 1862 angeregt, neue Vorschläge zu einer Reform der Patentgesetzgebung laut. Al- lein während man früher die Schwierigkeit und die unerschwing- 1) 1) Die wichtigsten Kolonialgesetze über Patentwesen sind das für Ober-Canada vom 30. Mai 1849, für Unter-Canada vom 30. August 1851, für Neusüdwales vom 3. März 1854 und für Indien vom 19. März 1859. Ausserdem sind gleiche Gesetze ergangen für: Britisch Guyana, Capland, Ceylon, Jamaica, Newfoundland, Neuseeland, Queensland, Tas- mania, Victoria, Barbados, Mauritius, Neuschottland, Prinz Edwards Insel, St. Lucia und Trinidad. Die meisten dieser Verordnungen fin- den sich in dem Amtsblatte des Englischen Patentamtes (Commissio- ners of patents Journal) abgedruckt.

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Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/282>, abgerufen am 22.11.2024.