Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.Nutzen der Veröffentlichung. auf ihrem eigenen Gebiete als die Mutter neuer Erfindungenfruchtbar werden kann. Der Patentschutz sichert zwar dem Erfinder für eine gewisse Zeit die ausschliessliche Benutzung seiner Erfindung, gleichzeitig aber der Gesammtheit die so- fortige Mittheilung derselben. Der Patentschutz entbindet nicht nur den Erfinder von der Nothwendigkeit der Geheimhaltung, sondern die meisten Patentgesetzgebungen machen die sofortige Veröffentlichung der patentirten Erfindung zur Bedingung und sichern dadurch nicht nur der Gesammtheit die künftige Be- nutzung der Erfindung nach Ablauf der Schutzfrist, sondern auch die sofortige Verwerthung derselben auf dem Gebiete der theoretischen Forschung. Auf diese Weise wird es möglich, dass eine Erfindung noch während der Dauer des Patentschutzes von andern Erfindern zur Lösung neuer Probleme benutzt wird, während die Gcheimhaltung nicht bloss die unmittelbare Be- nutzung, sondern auch die theoretische Verwerthung für die Gesammtheit unmöglich macht. Wenn die Erfinder des Ani- linroths z. B. versucht hätten, ihre Entdeckung geheim zu halten und allein auszubeuten, so würde die Industrie gewiss noch nicht im Besitze jener zahlreichen und werthvollen Fär- bemittel sein, welche aus der unter dem Patentschutze veröf- fentlichten Erfindung binnen wenigen Jahren hervorgegangen sind. Ebenso hat Deville's patentirtes Verfahren der Alumi- niumfabrication unmittelbar zur fabrikmässigen Darstellung des Magnesiums und zur Verwendung des Magnesiumlichtes bei der Photographie und bei der Küstenbeleuchtung Anlass gegeben. Die richtige Erkenntniss von der fortzeugenden Kraft der Wenn in einem solchen Vereine gleichartiger Fabriken 1) Die wissenschaftliche Entdeckung des Fuchsins rührt von dem
berühmten Chemiker A. W. Hoffmann her, welcher auf die Patentirung und die industrielle Ausnutzung seiner Erfindung verzichtete. Die fa- brikmässige Darstellung wurde indess zuerst von Verguin entdeckt und demselben im Jahre 1859 für Frankreich patentirt. Nutzen der Veröffentlichung. auf ihrem eigenen Gebiete als die Mutter neuer Erfindungenfruchtbar werden kann. Der Patentschutz sichert zwar dem Erfinder für eine gewisse Zeit die ausschliessliche Benutzung seiner Erfindung, gleichzeitig aber der Gesammtheit die so- fortige Mittheilung derselben. Der Patentschutz entbindet nicht nur den Erfinder von der Nothwendigkeit der Geheimhaltung, sondern die meisten Patentgesetzgebungen machen die sofortige Veröffentlichung der patentirten Erfindung zur Bedingung und sichern dadurch nicht nur der Gesammtheit die künftige Be- nutzung der Erfindung nach Ablauf der Schutzfrist, sondern auch die sofortige Verwerthung derselben auf dem Gebiete der theoretischen Forschung. Auf diese Weise wird es möglich, dass eine Erfindung noch während der Dauer des Patentschutzes von andern Erfindern zur Lösung neuer Probleme benutzt wird, während die Gcheimhaltung nicht bloss die unmittelbare Be- nutzung, sondern auch die theoretische Verwerthung für die Gesammtheit unmöglich macht. Wenn die Erfinder des Ani- linroths z. B. versucht hätten, ihre Entdeckung geheim zu halten und allein auszubeuten, so würde die Industrie gewiss noch nicht im Besitze jener zahlreichen und werthvollen Fär- bemittel sein, welche aus der unter dem Patentschutze veröf- fentlichten Erfindung binnen wenigen Jahren hervorgegangen sind. Ebenso hat Deville’s patentirtes Verfahren der Alumi- niumfabrication unmittelbar zur fabrikmässigen Darstellung des Magnesiums und zur Verwendung des Magnesiumlichtes bei der Photographie und bei der Küstenbeleuchtung Anlass gegeben. Die richtige Erkenntniss von der fortzeugenden Kraft der Wenn in einem solchen Vereine gleichartiger Fabriken 1) Die wissenschaftliche Entdeckung des Fuchsins rührt von dem
berühmten Chemiker A. W. Hoffmann her, welcher auf die Patentirung und die industrielle Ausnutzung seiner Erfindung verzichtete. Die fa- brikmässige Darstellung wurde indess zuerst von Verguin entdeckt und demselben im Jahre 1859 für Frankreich patentirt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0032" n="5"/><fw place="top" type="header">Nutzen der Veröffentlichung.</fw><lb/> auf ihrem eigenen Gebiete als die Mutter neuer Erfindungen<lb/> fruchtbar werden kann. Der Patentschutz sichert zwar dem<lb/> Erfinder für eine gewisse Zeit die ausschliessliche Benutzung<lb/> seiner Erfindung, gleichzeitig aber der Gesammtheit die so-<lb/> fortige Mittheilung derselben. Der Patentschutz entbindet nicht<lb/> nur den Erfinder von der Nothwendigkeit der Geheimhaltung,<lb/> sondern die meisten Patentgesetzgebungen machen die sofortige<lb/> Veröffentlichung der patentirten Erfindung zur Bedingung und<lb/> sichern dadurch nicht nur der Gesammtheit die künftige Be-<lb/> nutzung der Erfindung nach Ablauf der Schutzfrist, sondern<lb/> auch die sofortige Verwerthung derselben auf dem Gebiete der<lb/> theoretischen Forschung. Auf diese Weise wird es möglich,<lb/> dass eine Erfindung noch während der Dauer des Patentschutzes<lb/> von andern Erfindern zur Lösung neuer Probleme benutzt wird,<lb/> während die Gcheimhaltung nicht bloss die unmittelbare Be-<lb/> nutzung, sondern auch die theoretische Verwerthung für die<lb/> Gesammtheit unmöglich macht. Wenn die Erfinder des Ani-<lb/> linroths z. B. versucht hätten, ihre Entdeckung geheim zu<lb/> halten und allein auszubeuten, so würde die Industrie gewiss<lb/> noch nicht im Besitze jener zahlreichen und werthvollen Fär-<lb/> bemittel sein, welche aus der unter dem Patentschutze veröf-<lb/> fentlichten Erfindung binnen wenigen Jahren hervorgegangen<lb/> sind. Ebenso hat Deville’s patentirtes Verfahren der Alumi-<lb/> niumfabrication unmittelbar zur fabrikmässigen Darstellung des<lb/> Magnesiums und zur Verwendung des Magnesiumlichtes bei<lb/> der Photographie und bei der Küstenbeleuchtung Anlass gegeben.</p><lb/> <p>Die richtige Erkenntniss von der fortzeugenden Kraft der<lb/> Erfindung hat schon in manchen Industriezweigen, z. B. in der<lb/> preussischen Rübenzuckerfabrication dazu Anlass gegeben, dass<lb/> das System der sogenannten Fabrikgeheimnisse ganz verlassen<lb/> ist und alle Verbesserungen in der Fabrication unter den con-<lb/> currirenden Fabriken gegenseitig ausgetauscht werden, zum gros-<lb/> sen Vortheile der Fabricanten und des kaufenden Publicums.</p><lb/> <p>Wenn in einem solchen Vereine gleichartiger Fabriken<lb/><note place="foot" n="1)">Die wissenschaftliche Entdeckung des Fuchsins rührt von dem<lb/> berühmten Chemiker A. W. Hoffmann her, welcher auf die Patentirung<lb/> und die industrielle Ausnutzung seiner Erfindung verzichtete. Die fa-<lb/> brikmässige Darstellung wurde indess zuerst von Verguin entdeckt und<lb/> demselben im Jahre 1859 für Frankreich patentirt.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [5/0032]
Nutzen der Veröffentlichung.
auf ihrem eigenen Gebiete als die Mutter neuer Erfindungen
fruchtbar werden kann. Der Patentschutz sichert zwar dem
Erfinder für eine gewisse Zeit die ausschliessliche Benutzung
seiner Erfindung, gleichzeitig aber der Gesammtheit die so-
fortige Mittheilung derselben. Der Patentschutz entbindet nicht
nur den Erfinder von der Nothwendigkeit der Geheimhaltung,
sondern die meisten Patentgesetzgebungen machen die sofortige
Veröffentlichung der patentirten Erfindung zur Bedingung und
sichern dadurch nicht nur der Gesammtheit die künftige Be-
nutzung der Erfindung nach Ablauf der Schutzfrist, sondern
auch die sofortige Verwerthung derselben auf dem Gebiete der
theoretischen Forschung. Auf diese Weise wird es möglich,
dass eine Erfindung noch während der Dauer des Patentschutzes
von andern Erfindern zur Lösung neuer Probleme benutzt wird,
während die Gcheimhaltung nicht bloss die unmittelbare Be-
nutzung, sondern auch die theoretische Verwerthung für die
Gesammtheit unmöglich macht. Wenn die Erfinder des Ani-
linroths z. B. versucht hätten, ihre Entdeckung geheim zu
halten und allein auszubeuten, so würde die Industrie gewiss
noch nicht im Besitze jener zahlreichen und werthvollen Fär-
bemittel sein, welche aus der unter dem Patentschutze veröf-
fentlichten Erfindung binnen wenigen Jahren hervorgegangen
sind. Ebenso hat Deville’s patentirtes Verfahren der Alumi-
niumfabrication unmittelbar zur fabrikmässigen Darstellung des
Magnesiums und zur Verwendung des Magnesiumlichtes bei
der Photographie und bei der Küstenbeleuchtung Anlass gegeben.
Die richtige Erkenntniss von der fortzeugenden Kraft der
Erfindung hat schon in manchen Industriezweigen, z. B. in der
preussischen Rübenzuckerfabrication dazu Anlass gegeben, dass
das System der sogenannten Fabrikgeheimnisse ganz verlassen
ist und alle Verbesserungen in der Fabrication unter den con-
currirenden Fabriken gegenseitig ausgetauscht werden, zum gros-
sen Vortheile der Fabricanten und des kaufenden Publicums.
Wenn in einem solchen Vereine gleichartiger Fabriken
1)
1) Die wissenschaftliche Entdeckung des Fuchsins rührt von dem
berühmten Chemiker A. W. Hoffmann her, welcher auf die Patentirung
und die industrielle Ausnutzung seiner Erfindung verzichtete. Die fa-
brikmässige Darstellung wurde indess zuerst von Verguin entdeckt und
demselben im Jahre 1859 für Frankreich patentirt.
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