Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes. ob die Bodenmeliorationen und die bloss speculativen Kapital-anlagen von geringerer Bedeutung für den Nationalreichthum wären als andere gewerbliche Unternehmungen. In Bezug auf die Meliorationen wird diese Annahme keiner Widerlegung be- dürfen. Allein auch die Kapitalspeculation ist ohne Zweifel ein wichtiger productiver Factor in der Oekonomie der Volks- wirthschaft. Die mächtige wertherzeugende Kraft, welche einer richtig geleiteten Speculation dieser Art inne wohnt, zeigt sich an einem neueren Beispiele in hervorragender Weise. Den Unternehmern der Eisenbahn aus dem Missourithale lung, in die Erörterung der nationalökonomischen Begriffe einzugehen.
Die Jurisprudenz kann sich jedoch der Aufgabe nicht entziehen, die Kategorien der Volkswirthschaftslehre zu gebrauchen und für ihre Zwecke zu verwerthen, namentlich in der vorliegenden Materie, in welcher jedes andere Mittel zur Individualisirung der Rechtsobjecte fehlt. I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes. ob die Bodenmeliorationen und die bloss speculativen Kapital-anlagen von geringerer Bedeutung für den Nationalreichthum wären als andere gewerbliche Unternehmungen. In Bezug auf die Meliorationen wird diese Annahme keiner Widerlegung be- dürfen. Allein auch die Kapitalspeculation ist ohne Zweifel ein wichtiger productiver Factor in der Oekonomie der Volks- wirthschaft. Die mächtige wertherzeugende Kraft, welche einer richtig geleiteten Speculation dieser Art inne wohnt, zeigt sich an einem neueren Beispiele in hervorragender Weise. Den Unternehmern der Eisenbahn aus dem Missourithale lung, in die Erörterung der nationalökonomischen Begriffe einzugehen.
Die Jurisprudenz kann sich jedoch der Aufgabe nicht entziehen, die Kategorien der Volkswirthschaftslehre zu gebrauchen und für ihre Zwecke zu verwerthen, namentlich in der vorliegenden Materie, in welcher jedes andere Mittel zur Individualisirung der Rechtsobjecte fehlt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0047" n="20"/><fw place="top" type="header">I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.</fw><lb/> ob die Bodenmeliorationen und die bloss speculativen Kapital-<lb/> anlagen von geringerer Bedeutung für den Nationalreichthum<lb/> wären als andere gewerbliche Unternehmungen. In Bezug auf<lb/> die Meliorationen wird diese Annahme keiner Widerlegung be-<lb/> dürfen. Allein auch die Kapitalspeculation ist ohne Zweifel<lb/> ein wichtiger productiver Factor in der Oekonomie der Volks-<lb/> wirthschaft. Die mächtige wertherzeugende Kraft, welche einer<lb/> richtig geleiteten Speculation dieser Art inne wohnt, zeigt sich<lb/> an einem neueren Beispiele in hervorragender Weise.</p><lb/> <p>Den Unternehmern der Eisenbahn aus dem Missourithale<lb/> nach dem stillen Weltmeere, welche grösstentheils durch un-<lb/> cultivirtes Regierungsland der Vereinigten Staaten führt, ist<lb/> von der Regierung der Union ein Bodengeschenk gemacht,<lb/> welches einen Gürtel von einer englischen Meile Breite längs<lb/> der Eisenbahnlinie umfasst, so jedoch, dass nur die Hälfte die-<lb/> ses Gürtels Eigenthum der Eisenbahngesellschaft wird, die an-<lb/> dere Hälfte der Regierung verbleibt und dass jedesmal das Regie-<lb/> rungsland mit dem Lande der Eisenbahngesellschaft in Strecken<lb/> von je einer Meile Länge längs der ganzen Eisenbahnlinie wechselt.<lb/> Diese Bodenspeculation hat für beide Contrahenten ersichtliche<lb/> Vortheile, indem die Kosten der Eisenbahnanlage durch den<lb/> Verkauf des geschenkten Bodens voraussichtlich gedeckt wer-<lb/> den, während andrerseits der Verkehr der Eisenbahn durch<lb/> den Anbau dieser Landstrecken einen wichtigen Zuwachs er-<lb/> hält, oder von der Verbindung der beiden Endpuncte abgese-<lb/> hen, erst erschaffen wird. Das Regierungsland andrerseits,<lb/> welches zwischen den abgetretenen Bodenstrecken liegen bleibt,<lb/> gewinnt durch die Ansiedelungen auf den letzteren in solchem<lb/> Maasse an Werth, dass dadurch der Kapitalwerth des verschenk-<lb/> ten Bodens mehr als aufgewogen wird. Unberechenbar grösser<lb/> als diese Vortheile des Staates und der Eisenbahngesellschaft<lb/> sind aber die Vortheile, welche dem öffentlichen Wohlstande<lb/> der Vereinigten Staaten aus der erwähnten Landspeculation<lb/> erwachsen, durch welche die Schienenverbindung zwischen<lb/><note xml:id="seg2pn_1_3" prev="#seg2pn_1_2" place="foot" n="3)">lung, in die Erörterung der nationalökonomischen Begriffe einzugehen.<lb/> Die Jurisprudenz kann sich jedoch der Aufgabe nicht entziehen, die<lb/> Kategorien der Volkswirthschaftslehre zu gebrauchen und für ihre Zwecke<lb/> zu verwerthen, namentlich in der vorliegenden Materie, in welcher<lb/> jedes andere Mittel zur Individualisirung der Rechtsobjecte fehlt.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0047]
I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.
ob die Bodenmeliorationen und die bloss speculativen Kapital-
anlagen von geringerer Bedeutung für den Nationalreichthum
wären als andere gewerbliche Unternehmungen. In Bezug auf
die Meliorationen wird diese Annahme keiner Widerlegung be-
dürfen. Allein auch die Kapitalspeculation ist ohne Zweifel
ein wichtiger productiver Factor in der Oekonomie der Volks-
wirthschaft. Die mächtige wertherzeugende Kraft, welche einer
richtig geleiteten Speculation dieser Art inne wohnt, zeigt sich
an einem neueren Beispiele in hervorragender Weise.
Den Unternehmern der Eisenbahn aus dem Missourithale
nach dem stillen Weltmeere, welche grösstentheils durch un-
cultivirtes Regierungsland der Vereinigten Staaten führt, ist
von der Regierung der Union ein Bodengeschenk gemacht,
welches einen Gürtel von einer englischen Meile Breite längs
der Eisenbahnlinie umfasst, so jedoch, dass nur die Hälfte die-
ses Gürtels Eigenthum der Eisenbahngesellschaft wird, die an-
dere Hälfte der Regierung verbleibt und dass jedesmal das Regie-
rungsland mit dem Lande der Eisenbahngesellschaft in Strecken
von je einer Meile Länge längs der ganzen Eisenbahnlinie wechselt.
Diese Bodenspeculation hat für beide Contrahenten ersichtliche
Vortheile, indem die Kosten der Eisenbahnanlage durch den
Verkauf des geschenkten Bodens voraussichtlich gedeckt wer-
den, während andrerseits der Verkehr der Eisenbahn durch
den Anbau dieser Landstrecken einen wichtigen Zuwachs er-
hält, oder von der Verbindung der beiden Endpuncte abgese-
hen, erst erschaffen wird. Das Regierungsland andrerseits,
welches zwischen den abgetretenen Bodenstrecken liegen bleibt,
gewinnt durch die Ansiedelungen auf den letzteren in solchem
Maasse an Werth, dass dadurch der Kapitalwerth des verschenk-
ten Bodens mehr als aufgewogen wird. Unberechenbar grösser
als diese Vortheile des Staates und der Eisenbahngesellschaft
sind aber die Vortheile, welche dem öffentlichen Wohlstande
der Vereinigten Staaten aus der erwähnten Landspeculation
erwachsen, durch welche die Schienenverbindung zwischen
3)
3) lung, in die Erörterung der nationalökonomischen Begriffe einzugehen.
Die Jurisprudenz kann sich jedoch der Aufgabe nicht entziehen, die
Kategorien der Volkswirthschaftslehre zu gebrauchen und für ihre Zwecke
zu verwerthen, namentlich in der vorliegenden Materie, in welcher
jedes andere Mittel zur Individualisirung der Rechtsobjecte fehlt.
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