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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817.

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Einleit. I. Cap. Begriffe, Abtheilungen,
matische Einheit des Ganzen möglichst zu
erreichen, sind die Grundsätze nach einem
überdachten Plan, einfach, zusammenhän-
gend, und mit Auswahl darzustellen, in
leichter, ungezwungener Ordnung, so weit
Eigenheit und Mannigfaltigkeit des Stoffs
es gestatten. Aber die Form der Darstel-
lung und die Methode werde, gleich der
Bestimmtheit und Deutlichkeit des Vortrags,
einzig auf Erleichterung der Ueber-
sicht
und auf practische Anwendbar-
keit
berechnet. Zweckwidrig wäre es, Deut-
lichkeit und natürlichen Zusammenhang der
Materie, dem blossen Systemgeist, einem
eitlen Formenspiel, sclavisch aufzuopfern;
über dem Aussinnen neuer Formen, einer
Wirkung des Einspinnens in subtile Theo-
rieen neuerer Scholastik, das Wesentliche,
die klare, bestimmte, vollständige Darstel-
lung der Sachen, zu vernachlässigen; in
Oeden der Speculation, die dem wahren
Genie fremd sind, herumzuirren, statt die Gei-
stesthätigkeit auf Rechtswahrheit und Kennt-
nisse zu leiten, die wohlthätigen Einfluss
auf das wirkliche Leben haben; oder hinge-
rissen von der Sucht, neu oder geistreich
zu scheinen, sich, dem Gesetz der Verständ-
lichkeit entgegen, zu der Fassungskraft des

Einleit. I. Cap. Begriffe, Abtheilungen,
matische Einheit des Ganzen möglichst zu
erreichen, sind die Grundsätze nach einem
überdachten Plan, einfach, zusammenhän-
gend, und mit Auswahl darzustellen, in
leichter, ungezwungener Ordnung, so weit
Eigenheit und Mannigfaltigkeit des Stoffs
es gestatten. Aber die Form der Darstel-
lung und die Methode werde, gleich der
Bestimmtheit und Deutlichkeit des Vortrags,
einzig auf Erleichterung der Ueber-
sicht
und auf practische Anwendbar-
keit
berechnet. Zweckwidrig wäre es, Deut-
lichkeit und natürlichen Zusammenhang der
Materie, dem bloſsen Systemgeist, einem
eitlen Formenspiel, sclavisch aufzuopfern;
über dem Aussinnen neuer Formen, einer
Wirkung des Einspinnens in subtile Theo-
rieen neuerer Scholastik, das Wesentliche,
die klare, bestimmte, vollständige Darstel-
lung der Sachen, zu vernachlässigen; in
Oeden der Speculation, die dem wahren
Genie fremd sind, herumzuirren, statt die Gei-
stesthätigkeit auf Rechtswahrheit und Kennt-
nisse zu leiten, die wohlthätigen Einfluſs
auf das wirkliche Leben haben; oder hinge-
rissen von der Sucht, neu oder geistreich
zu scheinen, sich, dem Gesetz der Verständ-
lichkeit entgegen, zu der Fassungskraft des

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[22/0046] Einleit. I. Cap. Begriffe, Abtheilungen, matische Einheit des Ganzen möglichst zu erreichen, sind die Grundsätze nach einem überdachten Plan, einfach, zusammenhän- gend, und mit Auswahl darzustellen, in leichter, ungezwungener Ordnung, so weit Eigenheit und Mannigfaltigkeit des Stoffs es gestatten. Aber die Form der Darstel- lung und die Methode werde, gleich der Bestimmtheit und Deutlichkeit des Vortrags, einzig auf Erleichterung der Ueber- sicht und auf practische Anwendbar- keit berechnet. Zweckwidrig wäre es, Deut- lichkeit und natürlichen Zusammenhang der Materie, dem bloſsen Systemgeist, einem eitlen Formenspiel, sclavisch aufzuopfern; über dem Aussinnen neuer Formen, einer Wirkung des Einspinnens in subtile Theo- rieen neuerer Scholastik, das Wesentliche, die klare, bestimmte, vollständige Darstel- lung der Sachen, zu vernachlässigen; in Oeden der Speculation, die dem wahren Genie fremd sind, herumzuirren, statt die Gei- stesthätigkeit auf Rechtswahrheit und Kennt- nisse zu leiten, die wohlthätigen Einfluſs auf das wirkliche Leben haben; oder hinge- rissen von der Sucht, neu oder geistreich zu scheinen, sich, dem Gesetz der Verständ- lichkeit entgegen, zu der Fassungskraft des

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Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/46>, abgerufen am 21.11.2024.